24.05.2022

EZB-Studie: Das sind typische Krypto-Investor:innen in Europa

Die EZB veröffentlicht Daten einer Umfrage unter Krypto-Anleger:innen in Europa. Die Zentralbank warnt außerdem vor Risiken und fordert eine raschere Regulierung.
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8 Probleme von Bitcoin
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Die meisten Menschen, die in Europa Krypto-Assets besitzen, dürften dort Summen von umgerechnet weniger als 5000 Euro halten – mehr als ein Drittel sogar weniger als 1000 Euro. Das geht aus einer Umfrage hervor, die im Auftrag der Europäischen Zentralbank im November 2021 in sechs europäischen Ländern durchgeführt wurde. Die Ergebnisse hat die EZB am Dienstag als Auszug der „Consumer Expectation Survey“ veröffentlicht, für die insgesamt 10.000 Menschen in den Niederlanden, Deutschland, Italien, Spanien, Belgien und Frankreich befragt wurden.

10 Prozent der Haushalte halten Krypto-Assets

Nur sechs Prozent der befragten Krypto-Investor:innen halten Assets im Wert von mehr als 30.000 Euro – je nach Krypto-Assets kann sich der angelegte Wert seit der Befragung natürlich stark geändert haben. Grundsätzlich dürften in Europa etwa 10 Prozent der Haushalte Krypto-Assets besitzen, wie die EZB-Analysten aus den Umfrage-Ergebnissen schließen. In den einzelnen Ländern gibt es aber durchaus große Unterschiede: Während in den Niederlanden fast 15 Prozent der Befragten angaben, Krypto-Assets zu besitzen, waren es in Frankreich nur knapp über sechs Prozent. Deutschland liegt ein wenig unter dem Schnitt von 10 Prozent, während Spanien und Italien darüber liegen.

Kryptoinvestments sind – wenig überraschend – in Haushalten mit höherem Einkommen am beliebtesten, allerdings: im einkommensschwächsten Fünftel der Befragten gab es mehr Krypto-Besitzer:innen als in mittleren Einkommensschichten. Laut der Studie legen vor allem junge Männer mit höherer Ausbildung Geld in Krypto an.

Ergebnisse aus dem Consumer Expectation Survey der EZB © EZB
Ergebnisse aus dem Consumer Expectation Survey der EZB © EZB

EZB sorgt sich um Anleger und Finanzmarktsstabilität

Die EZB hält Krypto-Assets weder als Anlage, noch als Wertspeicher oder als Zahlungsmittel für Privatpersonen geeignet. Auch die Stabilität des Finanzmarkts sei gefährdet: „Wenn die derzeitigen Wachstums- und Marktintegrationstrends anhalten, werden Krypto-Assets ein Risiko für die Finanzstabilität darstellen. Ungedeckte Krypto-Assets können sich durch vier Kanäle auf die Finanzstabilität auswirken: Vermögenseffekte, Vertrauenseffekte, Risiken für den Finanzsektor und die Verwendung von Krypto-Assets als Zahlungsmittel“, so die EZB in einer Analyse zu den Risiken durch Krypto-Assets. Erst am Wochenende ließ EZB-Präsidentin Christine Lagarde mit ihrer Meinung aufhorchen, dass Kryptowährungen „völlig wertlos“ seien.

Ruf nach rascherer Regulierung

Die EZB warnt, dass die EU sich mit einer strengen Regulierung von Krypto-Assets zu viel Zeit lasse. „Obwohl eine EU-Verordnung vorgeschlagen wurde, um die Risiken von Krypto-Vermögenswerten zu minimieren, steht eine Einigung darüber noch aus. In der EU wurde der Vorschlag der Kommission für die MiCA-Verordnung, der erstmals im September 2020 veröffentlicht wurde, noch nicht von den EU-Gesetzgebern angenommen. Das bedeutet, dass die Verordnung frühestens 2024 angewandt wird, da sie voraussichtlich erst 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten zur Anwendung kommen wird. Angesichts der rasanten Entwicklung der Kryptowährungen und der zunehmenden Risiken ist es wichtig, dass Krypto-Vermögenswerte dringend in den regulatorischen Rahmen und unter Aufsicht gestellt werden. Darüber hinaus wird es wichtig sein, die sektoralen Vorschriften zu überprüfen, um sicherzustellen, dass etwaige Risiken für die Finanzstabilität, die von Krypto-Vermögenswerten ausgehen, insbesondere solche, die sich aus ihrer Verflechtung mit traditionellen Finanzinstituten ergeben, gemildert werden“, so die EZB.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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