19.01.2018

eyeson: Grazer Video-Conf-Tool unter Top 5 in Gartner-Ranking

Die zum Analysten-Multi Gartner Inc. gehörende softwareadvice.com listet das Grazer Videokonferenz-Tool eyeson in einer Reihe mit Google Meet, Skype und TeamViewer.
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eyeson: Die Founder Michael Wolfgang und Andreas Kröpfl
(c) eyeson: Die Founder Michael Wolfgang und Andreas Kröpfl

Das Grazer Unternehmen eyeson hat es sich zum Ziel gemacht, Video Conferencing zu revolutionieren. Konkret setzt eyeson auf eine patentierte Echtzeit-Kommunikationstechnik mit Single-Stream-Technologie (SST), die unabhängig von der Größe der Teams eine hohe Video- und Audioqualität bandbreitenoptimiert gewährleistet. Bis zu Hundert Teilnehmer kann ein Stream dadurch haben. Auch können damit Datenstreams in Videokonferenzen eingebunden werden. Eyeson ist derzeit bereits in zahlreiche Tools intergriert. Darunter sind etwa Slack, Dropbox, Trello, Zendesk, Jira und Hipchat. Das Unternehmen erhielt vergangenes Jahr die Auszeichnung “Cool Vendor 2017” von der Gartner Group.

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eyeson neben Skype, Google Meet und TeamViewer

Bei den Nutzern kommt der Service scheinbar gut an. In einem von der zum Gartner-Konzern gehörenden Plattform Software Advice veröffentlichten Ranking, das auf Customer Reviews basiert, schaffte es das Tool nun unter die Top 5. Dort steht es neben Größen wie Google Meet, Skype for Business und TeamViewer. Das Ranking basiert auf Bewertungen, die von Usern abgegeben wurden. Dabei berücksichtigte Software Advice auch die Anzahl an abgegebenen Bewertungen und das Alter dieser Bewertungen. Die Anzahl ist bei Eyeson zwar noch recht gering. Das wurde in der Berechnung aber durch die durchwegs guten Ratings und deren Aktualität wettgemacht. Drei Einzelwertungen wurden dabei gemacht: “overall performance”, “ease of use”, und “customer support”. In allen drei erreichte Eyeson die Top 5.

eyeson ranking skype google meet teamviewer
(c) www.softwareadvice.com

Hauser, Gartner, Altrichter, eQventure, Tecnet und aws an Bord

Dass das Tool des 2010 gegründeten Grazer Unternehmens (vormals VisoCon, jetzt eyeson GmbH) Potenzial hat, haben auch eine Reihe bekannter Investoren erkannt. An Bord sind etwa Hermann Hauser, Herbert Gartner, der Grazer Investorenverband eQventure (Hauser und Gartner sind dabei, im Firmenbuch aber gesondert als Teilhaber gelistet), der niederösterreichische VC Tecnet, Christian Pegritz, Michael Altrichter und der aws Gründerfonds. Die Gründer, Andreas Kröpfl und Michael Wolfgang halten gemeinsam noch knapp über 20 Prozent des Unternehmens.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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