13.11.2023

EY: Über die Hälfte der Arbeitnehmer verstellt sich am Arbeitsplatz

Die EY Studie zeigt: Rund die Hälfte der Arbeitnehmer verstellt sich aus Angst vor Ausgrenzung. Drei Viertel nehmen genau jene wahr. Welche Folgen das mit sich bringen kann und was Arbeitgebende dagegen tun können.
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Rund 56 Prozent der Arbeitnehmenden verbergen bestimmte Aspekte ihrer Identität am Arbeitsplatz. Drei Viertel fühlen sich ausgegrenzt. Das zeigen die Ergebnisse des jüngsten EY Belonging Barometers, im Zuge dessen über 5.000 Beschäfigte weltweit befragt wurden.

Ihre Identität verstellen über 50 Prozent der Arbeitnehmenden primär aus Angst vor Nachteilen am Arbeitsplatz – allen voran die soziale Ausgrenzung. Bei LGBTQ+ Arbeitnehmenden liegt dieser Wert sogar bei 77 Prozent. Wenig verwunderlich, denn EY zufolge fühlen sich rund drei Viertel (75 Prozent) der Befragten am Arbeitsplatz ausgegrenzt.

„Weltweit fühlen sich viele Menschen ausgeschlossen oder verbergen bestimmte Aspekte ihrer Identität am Arbeitsplatz. Es ist daher wichtig für Unternehmen, einen Raum zu schaffen, in dem Mitarbeitende sich entfalten können. Einzelgespräche bleiben für Führungskräfte von größter Bedeutung, um Inklusion zu fördern und das Engagement und Wohlbefinden zu steigern“, kommentiert Gunther Reimoser, Country Managing Partner bei EY Österreich, die Studienergebnisse.

So verbessert sich das Arbeitsklima

32 Prozent der Befragten würden sich häufiges und regelmäßiges Nachfragen über ihr berufliches und soziales Wohlbefinden wünschen, heißt es von EY. Dies würde ihr Zugehörigkeitsgefühl am Arbeitsplatz stärken. Außerdem tragen flexible Arbeitsweisen zur einer Verbesserung des Wohlbefindens am Arbeitsplatz bei. Mehr Flexibilität der Organisation und die Möglichkeit, offen über Meinungen, Bedürfnisse und Persönlichkeit zu sprechen, würden das Arbeitsklima und Zugehörigkeitsgefühl stärken.

Flexibilität als Schlüsselfaktor

Flexible Arbeitsmöglichkeiten – sprich die freie Wahl von Arbeitszeit und Ort – sind für knapp die Hälfte (45 Prozent) der Befragten der Hauptmotivator, um Diversität und Inklusion in ihren Teams zu fördern. Rund 40 Prozent sehen ein gerechtes Gehalt als unabdingbaren Faktor, um das Gefühl der Gleichberechtigung am Arbeitsplatz zu stärken. Ähnliches würde eine gerechte Leistungsbeurteilung (34 Prozent) und das gerechte Verteilen von Arbeitsaufträgen (30 Prozent) bewirken.

Das Belonging Barometer von EY zeigt aber auch positive Nuancen: So fühlen sich 41 Prozent der Arbeitnehmenden dem Arbeitsplatz am zweitstärksten zugehörig, gleich hinter ihrem eigenen Zuhause (62 Prozent) und noch vor der Nachbarschaft (31 Prozent).

Diese Maßnahmen fördern Talent und Inklusion

Um das Zugehörigkeitsgefühl am Arbeitsplatz zu stärken, appelliert EY an ein stärkeres Umsetzen von DE&I Maßnahmen – kurz für Diversity, Equity und Inclusion. Maßnahmen zur Herstellung und Bewahrung von Gerechtigkeitam Arbeitsplatz würden nicht nur bestehende Mitarbeitende zufriedener stimmen, sondern auch einen positiven Effekt für Bewerber:innen erzielen.

DE&I als Schlüsselfaktor

Ein Hauptaugenmerk sollte dabei auf fehlende Möglichkeiten im beruflichen Aufstieg gelegt werden. So berichten rund zwei Drittel (66 Prozent) von Barrieren im Unternehmen – allen voran fehlende Ressourcen sowie ungleich verteilte Aufstiegsmöglichkeiten. DE&I Maßnahmen könnten einer derart negativen Wahrnehmung entgegen wirken: Rund 63 Prozent der Befragten würden ein Unternehmen, das DE&I Maßnahmen umsetzt, gegenüber anderen vorziehen. Diversity, Equity und Inclusion spielt vor allem in der Generation Z und unter Millennials eine Rolle.

Reimoser sagt dazu abschließend: „DE&I bleibt eine Schlüsselerwartung am Arbeitsplatz für alle Generationen und ein Wettbewerbsvorteil. Umso mehr ist es für Unternehmen wie unseres von größter Bedeutung, DE&I konsequent in ihre langfristige Wachstumsstrategie einzubauen.“

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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