13.11.2023

EY: Über die Hälfte der Arbeitnehmer verstellt sich am Arbeitsplatz

Die EY Studie zeigt: Rund die Hälfte der Arbeitnehmer verstellt sich aus Angst vor Ausgrenzung. Drei Viertel nehmen genau jene wahr. Welche Folgen das mit sich bringen kann und was Arbeitgebende dagegen tun können.
/artikel/ey-ueber-die-haelfte-der-arbeitnehmer-verstellt-sich-am-arbeitsplatz

Rund 56 Prozent der Arbeitnehmenden verbergen bestimmte Aspekte ihrer Identität am Arbeitsplatz. Drei Viertel fühlen sich ausgegrenzt. Das zeigen die Ergebnisse des jüngsten EY Belonging Barometers, im Zuge dessen über 5.000 Beschäfigte weltweit befragt wurden.

Ihre Identität verstellen über 50 Prozent der Arbeitnehmenden primär aus Angst vor Nachteilen am Arbeitsplatz – allen voran die soziale Ausgrenzung. Bei LGBTQ+ Arbeitnehmenden liegt dieser Wert sogar bei 77 Prozent. Wenig verwunderlich, denn EY zufolge fühlen sich rund drei Viertel (75 Prozent) der Befragten am Arbeitsplatz ausgegrenzt.

„Weltweit fühlen sich viele Menschen ausgeschlossen oder verbergen bestimmte Aspekte ihrer Identität am Arbeitsplatz. Es ist daher wichtig für Unternehmen, einen Raum zu schaffen, in dem Mitarbeitende sich entfalten können. Einzelgespräche bleiben für Führungskräfte von größter Bedeutung, um Inklusion zu fördern und das Engagement und Wohlbefinden zu steigern“, kommentiert Gunther Reimoser, Country Managing Partner bei EY Österreich, die Studienergebnisse.

So verbessert sich das Arbeitsklima

32 Prozent der Befragten würden sich häufiges und regelmäßiges Nachfragen über ihr berufliches und soziales Wohlbefinden wünschen, heißt es von EY. Dies würde ihr Zugehörigkeitsgefühl am Arbeitsplatz stärken. Außerdem tragen flexible Arbeitsweisen zur einer Verbesserung des Wohlbefindens am Arbeitsplatz bei. Mehr Flexibilität der Organisation und die Möglichkeit, offen über Meinungen, Bedürfnisse und Persönlichkeit zu sprechen, würden das Arbeitsklima und Zugehörigkeitsgefühl stärken.

Flexibilität als Schlüsselfaktor

Flexible Arbeitsmöglichkeiten – sprich die freie Wahl von Arbeitszeit und Ort – sind für knapp die Hälfte (45 Prozent) der Befragten der Hauptmotivator, um Diversität und Inklusion in ihren Teams zu fördern. Rund 40 Prozent sehen ein gerechtes Gehalt als unabdingbaren Faktor, um das Gefühl der Gleichberechtigung am Arbeitsplatz zu stärken. Ähnliches würde eine gerechte Leistungsbeurteilung (34 Prozent) und das gerechte Verteilen von Arbeitsaufträgen (30 Prozent) bewirken.

Das Belonging Barometer von EY zeigt aber auch positive Nuancen: So fühlen sich 41 Prozent der Arbeitnehmenden dem Arbeitsplatz am zweitstärksten zugehörig, gleich hinter ihrem eigenen Zuhause (62 Prozent) und noch vor der Nachbarschaft (31 Prozent).

Diese Maßnahmen fördern Talent und Inklusion

Um das Zugehörigkeitsgefühl am Arbeitsplatz zu stärken, appelliert EY an ein stärkeres Umsetzen von DE&I Maßnahmen – kurz für Diversity, Equity und Inclusion. Maßnahmen zur Herstellung und Bewahrung von Gerechtigkeitam Arbeitsplatz würden nicht nur bestehende Mitarbeitende zufriedener stimmen, sondern auch einen positiven Effekt für Bewerber:innen erzielen.

DE&I als Schlüsselfaktor

Ein Hauptaugenmerk sollte dabei auf fehlende Möglichkeiten im beruflichen Aufstieg gelegt werden. So berichten rund zwei Drittel (66 Prozent) von Barrieren im Unternehmen – allen voran fehlende Ressourcen sowie ungleich verteilte Aufstiegsmöglichkeiten. DE&I Maßnahmen könnten einer derart negativen Wahrnehmung entgegen wirken: Rund 63 Prozent der Befragten würden ein Unternehmen, das DE&I Maßnahmen umsetzt, gegenüber anderen vorziehen. Diversity, Equity und Inclusion spielt vor allem in der Generation Z und unter Millennials eine Rolle.

Reimoser sagt dazu abschließend: „DE&I bleibt eine Schlüsselerwartung am Arbeitsplatz für alle Generationen und ein Wettbewerbsvorteil. Umso mehr ist es für Unternehmen wie unseres von größter Bedeutung, DE&I konsequent in ihre langfristige Wachstumsstrategie einzubauen.“

Deine ungelesenen Artikel:
12.08.2026

EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
/artikel/eu-verpackungsverordnung-gilt-was-jetzt-auf-unternehmen-zukommt
12.08.2026

EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
/artikel/eu-verpackungsverordnung-gilt-was-jetzt-auf-unternehmen-zukommt
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

EY: Über die Hälfte der Arbeitnehmer verstellt sich am Arbeitsplatz

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EY: Über die Hälfte der Arbeitnehmer verstellt sich am Arbeitsplatz

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EY: Über die Hälfte der Arbeitnehmer verstellt sich am Arbeitsplatz

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EY: Über die Hälfte der Arbeitnehmer verstellt sich am Arbeitsplatz

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EY: Über die Hälfte der Arbeitnehmer verstellt sich am Arbeitsplatz

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EY: Über die Hälfte der Arbeitnehmer verstellt sich am Arbeitsplatz

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EY: Über die Hälfte der Arbeitnehmer verstellt sich am Arbeitsplatz

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EY: Über die Hälfte der Arbeitnehmer verstellt sich am Arbeitsplatz

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EY: Über die Hälfte der Arbeitnehmer verstellt sich am Arbeitsplatz