13.11.2023

EY: Über die Hälfte der Arbeitnehmer verstellt sich am Arbeitsplatz

Die EY Studie zeigt: Rund die Hälfte der Arbeitnehmer verstellt sich aus Angst vor Ausgrenzung. Drei Viertel nehmen genau jene wahr. Welche Folgen das mit sich bringen kann und was Arbeitgebende dagegen tun können.
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Rund 56 Prozent der Arbeitnehmenden verbergen bestimmte Aspekte ihrer Identität am Arbeitsplatz. Drei Viertel fühlen sich ausgegrenzt. Das zeigen die Ergebnisse des jüngsten EY Belonging Barometers, im Zuge dessen über 5.000 Beschäfigte weltweit befragt wurden.

Ihre Identität verstellen über 50 Prozent der Arbeitnehmenden primär aus Angst vor Nachteilen am Arbeitsplatz – allen voran die soziale Ausgrenzung. Bei LGBTQ+ Arbeitnehmenden liegt dieser Wert sogar bei 77 Prozent. Wenig verwunderlich, denn EY zufolge fühlen sich rund drei Viertel (75 Prozent) der Befragten am Arbeitsplatz ausgegrenzt.

„Weltweit fühlen sich viele Menschen ausgeschlossen oder verbergen bestimmte Aspekte ihrer Identität am Arbeitsplatz. Es ist daher wichtig für Unternehmen, einen Raum zu schaffen, in dem Mitarbeitende sich entfalten können. Einzelgespräche bleiben für Führungskräfte von größter Bedeutung, um Inklusion zu fördern und das Engagement und Wohlbefinden zu steigern”, kommentiert Gunther Reimoser, Country Managing Partner bei EY Österreich, die Studienergebnisse.

So verbessert sich das Arbeitsklima

32 Prozent der Befragten würden sich häufiges und regelmäßiges Nachfragen über ihr berufliches und soziales Wohlbefinden wünschen, heißt es von EY. Dies würde ihr Zugehörigkeitsgefühl am Arbeitsplatz stärken. Außerdem tragen flexible Arbeitsweisen zur einer Verbesserung des Wohlbefindens am Arbeitsplatz bei. Mehr Flexibilität der Organisation und die Möglichkeit, offen über Meinungen, Bedürfnisse und Persönlichkeit zu sprechen, würden das Arbeitsklima und Zugehörigkeitsgefühl stärken.

Flexibilität als Schlüsselfaktor

Flexible Arbeitsmöglichkeiten – sprich die freie Wahl von Arbeitszeit und Ort – sind für knapp die Hälfte (45 Prozent) der Befragten der Hauptmotivator, um Diversität und Inklusion in ihren Teams zu fördern. Rund 40 Prozent sehen ein gerechtes Gehalt als unabdingbaren Faktor, um das Gefühl der Gleichberechtigung am Arbeitsplatz zu stärken. Ähnliches würde eine gerechte Leistungsbeurteilung (34 Prozent) und das gerechte Verteilen von Arbeitsaufträgen (30 Prozent) bewirken.

Das Belonging Barometer von EY zeigt aber auch positive Nuancen: So fühlen sich 41 Prozent der Arbeitnehmenden dem Arbeitsplatz am zweitstärksten zugehörig, gleich hinter ihrem eigenen Zuhause (62 Prozent) und noch vor der Nachbarschaft (31 Prozent).

Diese Maßnahmen fördern Talent und Inklusion

Um das Zugehörigkeitsgefühl am Arbeitsplatz zu stärken, appelliert EY an ein stärkeres Umsetzen von DE&I Maßnahmen – kurz für Diversity, Equity und Inclusion. Maßnahmen zur Herstellung und Bewahrung von Gerechtigkeitam Arbeitsplatz würden nicht nur bestehende Mitarbeitende zufriedener stimmen, sondern auch einen positiven Effekt für Bewerber:innen erzielen.

DE&I als Schlüsselfaktor

Ein Hauptaugenmerk sollte dabei auf fehlende Möglichkeiten im beruflichen Aufstieg gelegt werden. So berichten rund zwei Drittel (66 Prozent) von Barrieren im Unternehmen – allen voran fehlende Ressourcen sowie ungleich verteilte Aufstiegsmöglichkeiten. DE&I Maßnahmen könnten einer derart negativen Wahrnehmung entgegen wirken: Rund 63 Prozent der Befragten würden ein Unternehmen, das DE&I Maßnahmen umsetzt, gegenüber anderen vorziehen. Diversity, Equity und Inclusion spielt vor allem in der Generation Z und unter Millennials eine Rolle.

Reimoser sagt dazu abschließend: „DE&I bleibt eine Schlüsselerwartung am Arbeitsplatz für alle Generationen und ein Wettbewerbsvorteil. Umso mehr ist es für Unternehmen wie unseres von größter Bedeutung, DE&I konsequent in ihre langfristige Wachstumsstrategie einzubauen.”

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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