16.01.2024

EY: 18 Prozent der Unternehmen planen Stellenstreichungen

Die jüngste EY-Studie zeigt: Österreichs Betriebe sind unzufrieden. Umsatz und Personal fehlen - und damit auch der Raum für Innovation. Mittelständer halten Fachkräfte mit Benefits, Lohnerhöhungen sind Mangelware.
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(c) Adobe Stock

Fachkräfte fehlen – das ist bereits weit bekannt. Dass die Lage jedoch so ernst ist, zeigt die jüngste EY-Studie zum Thema Beschäftigung und Fachkräftemangel in Österreich. Dieser zufolge fällt es 82 Prozent der befragten Unternehmen schwer, „neue und ausreichend qualifizierte Mitarbeiter:innen zu finden“.

Zwei Drittel (66 Prozent) der österreichischen Unternehmer:innen sind angesichts des Mangels an Fachkräften besorgt und sehen hohes Risiko für die Zukunft ihres Betriebes. EY befragte dafür rund 600 Verantwortliche von mittelständischen Unternehmen mit 30 bis 2.000 Mitarbeitenden.

Bereitschaft zur Stellenstreichung erreicht Niveau von Krisenjahr 2009

Dem branchenübergreifenden Fachkräftemangel steht ein umfassender Einstellungsstopp gegenüber: Nur jeder fünfte Betrieb (21 Prozent) plant in de kommenden Monaten mit der Einstellung zusätzlicher Mitarbeitenden. Ganze 18 Prozent – und damit um drei Prozentpunkte mehr als im Vorjahr – wollen sogar Stellen streichen. Der Wille zur Stellenstreichung ist damit fast so hoch wie in der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise 2009 – damals waren es 27 Prozent.

Chance auf Stellen in Vorarlberg, Wien und Kärnten am größten

Angesichts der hitzigen Situation rechnet EY nur mit leichten Beschäftigungsimpulsen. Nur drei Prozent der befragten Betriebe sehen sich indes in der Lage, zusätzliche Stellen zu schaffen. Selbst im Corona-Krisenjahr 2021 war dieser Wert noch höher (neun Prozent), merkt EY an.

Die Bereitschaft, neue Stellen zu schaffen und auch zu besetzen, ist aktuell in den Bundesländern Vorarlberg (30 Prozent), Wien (24 Prozent) und Kärnten (21 Prozent) am höchsten. Am wenigsten Arbeitsplätze seien im Burgenland geplant (10 Prozent).

45 Prozent leiden an Umsatzeinbußen, Gesundheitsbereich am stärksten betroffen

Eine wirtschaftliche Herausforderung ist der bundesweite Fachkräftemangel allemal: Ganze 45 Prozent der heimischen Unternehmen verzeichnen Umsatzeinbußen aufgrund von Personalnot. Damit befindet sich der heimische Wirtschaftssektor auf dem Vorjahresniveau. Besonders betroffen sind der Gesundheitsbereich (69 Prozent), der Tourismus (50 Prozent) und die Industrie (40 Prozent).

Bundesweit sei der Fachkräftemangel vor allem in Tirol spürbar (53 Prozent der Unternehmen haben „große“ Probleme), gefolgt von Oberösterreich (52 Prozent), der Steiermark (50 Prozent) und Wien (48 Prozent).

„Der Fachkräftemangel wird zum größten Risiko für Unternehmen und ist für viele Unternehmen existenzbedrohend. Wir müssen jetzt gezielte Maßnahmen ergreifen, um die Ausbildung und Weiterbildung zu fördern, Anreize für Fachkräfte zu schaffen und vielleicht auch neue Wege in der Arbeitsmigration zu beschreiten. Der Fachkräftemangel ist ein komplexes Problem, das eine vielschichtige und nachhaltige Strategie erfordert“, kommentiert Erich Lehner, Managing Partner Markets bei EY Österreich, die Situation um mittelständische Unternehmen in Österreich.

Neben Umsatzeinbußen und Mangel an Fachkräften reiht sich noch eine weitere Hürde vor Österreichs mittelständische Betriebe: Die gestiegenen Rekrutierungskosten, die sich vor allem in Kombination mit Teuerungswellen und erhöhten Ausgaben nicht positiv auf die Einstellungsbereitschaft heimischer Unternehmen auswirken. Besonders betroffen seien davon vor allem der Gesundheits- und Immobilienbereich, heißt es von EY.

Unterstützung der Regierung gefordert

Drei von zehn Betriebe fordern in puncto Fachkräftemangel mehr Unterstützung vonseiten der Bundesregierung. Nur einzelne Betriebe sprechen sich auf ein „zu hohes Arbeitslosengeld bzw. eine zu geringe Arbeitsmoral“ aus, so die EY-Studie.

Betriebe reagieren mit flexiblen Arbeitszeiten und Weiterbildung, Lohnerhöhung minimal

Im Kampf um Arbeitskräfte werden heimische Betriebe kreativ – und bewegen sich immer mehr in Richtung New Work, um bestehende Fachkräfte zu halten und neue zu akquirieren. EY verzeichnet bei 56 Prozent der befragten Unternehmen „die Flexibilisierung der Arbeitszeiten sowie die Intensivierung der Aus- und Weiterbildung“ als Maßnahme gegen den Fachkräfteschwund. Fast jeder zweite Betrieb bietet zudem „attraktive Zusatzleistungen und Benefits“, jeder dritte Betrieb „kooperiert mit Bildungseinrichtungen“. Höhere Löhne spielen in der Mitarbeiter-Retention eine eher untergeordnete Rolle – nur ein Prozent der befragten Betriebe hält Mitarbeitende mit einer Lohnerhöhung.

Als Appell an die Bundesregierung fordern befragte Unternehmer:innen eine stärkere Bildungsförderung sowie die gezielte Unterstützung der Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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