21.04.2022

Exvomo: Ehemaliger Shöpy-Co-Founder führt E-Commerce-Führerschein ein

Nach fünf Jahren in der E-Commerce-Branche hat Thomas Leskowsky die online-Akademie “exvomo” gegründet. Der Abschluss des Basiskurses erfolgt mit einem E-Commerce-Führerschein.
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Thomas Leskowsky, Gründer von exvomo.com. | © Bernd Sumereder
Thomas Leskowsky, Gründer von exvomo.com. | © Bernd Sumereder

Erst letztes Jahr verkündete Shöpy die Übernahme durch das Grazer E-Commerce-Unternehmen niceshops und den damit einhergehenden Relaunch als 42 things. Nun möchte der ehemalige Shöpy-Co-Founder und Seriengründer, Thomas Leskowsky, sein Wissen rund um das Thema Online-Handel weitergeben und gründete die online-Akademie exvomo. Zum Abschluss des Kurses erhalten die Teilnehmer:innen einen E-Commerce-Führerschein.

Das Ziel des Jungunternehmers ist es, den österreichischen E-Commerce-Bildungsmarkt mit einem eigens entwickelten Programm zu transformieren. „Mit dem E-Commerce Führerschein soll der Einstieg sowohl einfach als auch kostengünstig gelingen. Ebenfalls sollen Personen, die bereits im Onlinehandel arbeiten, die Möglichkeit bekommen, ihren Blick unabhängig ihrer Vorqualifikationen zu erweitern“, sagt Leskowsky.

Basiskurs mit E-Commerce-Führerschein

Mit über fünf Jahren Branchenerfahrung – davon vier Jahre in der strategischen Online-Handel-Beratung – hat der Jungunternehmer schon in verschiedenen Lehrinstituten Lektorate gehalten. Nun möchte der Akademieleiter Leskowsky sein Wissen rund um die Themen Vertriebspsychologie im Onlinehandel und E-Commerce Infrastruktur mit Gleichgesinnten teilen. Die Kosten für den Basiskurs betragen aktuell 690 Euro. Das Programm beinhaltet zehn Lektionen und eBooks, 100 Videos, zahlreiche Übungen und ein Abschlusszertifikat – der E-Commerce-Führerschein. 

Im Fokus stehe die Förderung von Startups, Jungunternehmer:innen und lokalen Handelsunternehmen, damit Österreich europaweit aufholen könne, so die Akademie. Denn laut den Salzburger Nachrichten sei Österreich im Digitalvergleich im unteren Drittel des EU-Schnitts. “Durch die fehlenden Fortbildungsmöglichkeiten in diesem Segment werden potentielle Unternehmer:innen auf ausländische Websites wie Amazon geführt und werden nicht im österreichischen Markt aktiv. Dadurch verlässt das Geld das eigene Land”, so Leskowsky. 

Neue Qualitätsstandards und Mindestanforderungen

Um den Einstieg in die E-Commerce-Branche zu schaffen, müssen Interessent:innen in Österreich entweder Zeit für Präsenzunterricht haben oder diverse Vorqualifikationen aufweisen – zumindest das behauptet die online-Akademie. Um die damit verbundenen Einstiegshürden in die Branche zu eliminieren, bietet exvomo mit dem E-Commerce-Führerschein eine neue Mindestanforderung an Qualitätsstandards für den Onlinehandel im deutschsprachigen Raum an. “Damit schaffen wir in Österreich eine positive Revolution im Bildungsmarkt und ergänzen das fehlende Knowhow im E-Commerce-Bereich” sagt Leskowsky.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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