20.07.2023

ExtraSauber: Wiener Putzdienst-Plattform in Deutschland ausgezeichnet

Das Wiener Unternehmen ExtraSauber geht in der Branche gegen Lohndumping und Illegalität vor. Und erhielt für seinen Service nun in Deutschland eine Auszeichnung.
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ExtraSauber, Putzdienst
(c) ExtraSauber - Christian Pauls und Sebastian Schneider von ExtraSauber.

Die Schulfreunde Christian Pauls und Sebastian Schneider erfuhren über Freunde, wie umständlich und langwierig es ist, eine geeignete Putzkraft fürs Zuhause zu finden – vor allem, wenn man jemanden legal beschäftigen möchte. Damals wie heute ist der Reinigungsmarkt durch Dumping-Preise und Schwarzarbeit geprägt, wissen sie. Dem wollten die beiden eine Alternative entgegensetzen und gründeten ExtraSauber.

Ihr Motto dabei: Wertschätzung der harten Arbeit von Reinigungskräften durch faire und legale Bezahlung und ein sicheres Gefühl auf Kund:innenseite. Diese können sich darauf verlassen, dass die gebuchte Reinigungskraft angemeldet und haftpflichtversichert ist, so die Gründer.

„Mit diesem Modell haben wir erreicht, dass Reinigungsfirmen, den Privatkundenmarkt deutlich besser bedienen“, beteuert Pauls.

Eines der Alleinstellungsmerkmale des Unternehmens ist ebenjener Fokus auf Fairness und Verantwortung: „In der DACH-Region waren wir das erste klimaneutral zertifizierte Unternehmen der Branche. In der österreichischen Fairwork-Studie von 2022 zu digitalen Plattformen belegten wir mit unseren Bemühungen um faire Arbeitsbedingungen für Reinigungskräfte den zweiten Platz. Unser Rundum-Service für Reinigungsfirmen ist in der Branche einmalig. Das schaffen wir dank eines tollen Teams hinter den Kulissen“, betont Schneider.

In Deutschland prämiert

Die Auszeichnung der „Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien“ als Testsieger runde das Ganze nun ab: „Es macht uns stolz, gleich beim ersten Mal als Testsieger aus einer der größten deutschen Verbraucherstudien hervorzugehen – nach nur vier Jahren in Deutschland und völlig aus eigener Kraft finanziert. Die Untersuchung der ‚Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien‘ hat außerdem bewiesen, dass wir einen prima Preis für unsere vielen Leistungen bieten. Das zeigt einmal mehr, dass Fairness sich am Ende für alle auszahlt“, sagt Pauls.

Was sich zudem noch ausgezahlt hat, wie die beiden Founder erklären, war die Expansion nach Deutschland 2019: „Große deutsche Konkurrenzfirmen, die versuchten nach Österreich zu expandieren, mussten bereits nach kurzer Zeit das Feld wieder räumen. ExtraSauber ist umgekehrt die Expansion nach Deutschland mit Erfolg geglückt. Seit vergangenem Jahr sind wir auch in der Schweiz verfügbar. Und schon bald möchten wir alle drei Länder unter der Domain ‚extrasauber.com‘ zusammenführen.“

ExtraSauber mit weiterem Geschäftsfeld

In Zukunft möchte der Online-Putzdienst auch das Wachstum weiter vorantreiben. Und ein neues Geschäftsfeld etablieren: die Unterstützung von Kommunen bei der Ausschreibung städtischer Reinigungen.

„Außerdem bauen wir ein Netzwerk aus Fachhändlern für Reinigungstechnik auf. Die Reinigungsbranche ist riesig und bietet viel Raum für innovative Ideen“, so die Gründer abschließend. „Unsere Mission: die Vernetzung aller Sektoren der Reinigungsbranche in einer digitalen Plattform. Denn diese bringt Synergien, mehr Transparenz für Kunden und wirtschaftliche Sicherheit für die Reinigungsfirmen.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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