22.10.2015

Expertentipp: Die 3 größten Fallen bei der Hardware-Entwicklung

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(c) Luke Roberts, Fluxo ist eine smarte Lampe, die teilweise automatisiert funktioniert
(c) Luke Roberts, Fluxo ist eine smarte Lampe, die teilweise automatisiert funktioniert

Wenn zwei Unternehmensberater ein Hardware-Startup auf die Beine stellen, was fällt dann natürlich ab? Genau: Gute Tipps für andere Startups.

Ein Hardware-Startup zu gründen, kann in vielerlei Hinsicht komplizierter sein als etwa ein Software-Startup. Man muss sich etwa überlegen, woher man das Material bekommt, wo man produziert und auch die Planung ist aufwändiger: „Hat sich ein Fehler eingeschlichen, ist das wesentlich schwieriger wieder gerade zu biegen“, meint Robert Kopka von Luke Roberts. Gemeinsam mit Lukas Pilat hat er eine smarte Lampe entwickelt. „Fluxo“ ist gerade im Prototyp-Stadium und steht kurz vor einem Start auf Kickstarter. Dem „Brutkasten“ hat Kopka verraten, worauf man als Hardware-Startup besonders achten muss:

  • Die Gründer müssen so viel wie möglich selbst machen und verstehen. Outsourcing funktioniert bei kleinen Startups, gerade wenn es um etwas Innovatives geht, aus unserer Erfahrung nicht so gut. Man kann standardisierte Dinge outsourcen, wie die Buchhaltung. Produktentwicklung aber eher nicht. Wir haben da schon einige Kämpfe mit unseren Partnern ausgefochten. Es ist wichtig, dass das Gründerteam möglichst viel von zumindest dem Prototypen selbst macht.
  • Gute Budgetplanung – Hardwareentwicklung ist teuer. Man muss sehr auf das Geld schauen und sehr gut geplant haben. Die Dinge sind leider immer etwas teurer als man sich das vorher gedacht hat.
  • Feedback! Zumindest im erweiterten Freundeskreis solltet ihr über den Prototypen sprechen, ihn herzeigen – einfach, um da schnell Feedback zu bekommen. Wenn man diese teure Hardware mal in die falsche Richtung entwickelt hat, wird es sehr schwierig. Bei Hardware ist das viel schwieriger als bei Software-Startups: man braucht Maschinen und das ganze Rohmaterial. Das ist sehr teuer.

Bonusfrage: Warum habt ihr ein Patent eingereicht?

  • Das ist eine gute Frage. Es gibt das Lager, das sagt, dass das totaler Schwachsinn ist. Andere sagen wieder, es ist ganz wichtig, vor allem, wenn man die Firma verkaufen möchte. Wir haben es gemacht, weil wir wissen, dass in der Beleuchtungsbranche sehr große Player wie Osram oder Philipps gibt, die ein riesiges Patentportfolio haben. Wir glauben, wenn eine Patentklage kommen sollte, haben wir mit einem eigenen Patent bessere Karten. Man kann sich vielleicht besser einigen, als wenn man sagen muss „ups, wir kannten eure Patente nicht und wir haben kein eigenes“. Für uns ist es eher eine Schutzfunktion. Wenn uns Philipps wirklich klagt, können wir uns den Streit keine Woche lang leisten.

 

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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