21.08.2023

Expedition Zukunft: Mit dieser neuen Initiative unterstützt die FFG bahnbrechende Innovationen

Mit dem neuen Förderprogramm "Expedition Zukunft" unterstützt die FFG disruptive & radikale Innovationen von der Vorbereitung bis zur Skalierung. Auch Startup-Gründer:innen können von den neuen Fördermöglichkeiten profitieren.
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Bahnbrechende Innovationen, die eine ganze Branche auf den Kopf stellen und ganz neue Regeln schreiben, haben im Idealfall auch das Potential einen positiven gesellschaftlichen Wandel zu bewirken. Eine neue Initiative der FFG mit dem Namen “Expedition Zukunft” hat sich genau dies zum Ziel gesetzt. Über das neue Programm werden innovative Vorhaben, die große Veränderungen in Märkten, Technologien oder Gesellschaften hervorrufen, unterstützt. 

Insgesamt besteht die Initiative aus vier Förderschienen (START, INNOVATION, WISSENSCHAFT & CHALLENGES), die laut FFG alle zu einer nachhaltigen und lebenswerten Zukunft beitragen sollen. Expedition Zukunft setzt dabei auf einen möglichst breiten Begriff von Nachhaltigkeit, wie FFG-Expertin Annamaria Andres erläutert: “Für uns gibt es nicht nur die grüne Nachhaltigkeit in der FFG, sondern auch eine Nachhaltigkeit, die soziale Aspekte und Diversität umfasst.” Dementsprechend werden mit dem neuen Programm auch Projekte im sozialen Bereich gefördert.

Zudem sollen laut Andres über Expedition Zukunft “Träume von bahnbrechenden Innovationen” Realität werden. Dafür unterstützt die FFG in unterschiedlichsten Phasen – angefangen von der Vorbereitung bis zur Skalierung.

Was zählt als bahnbrechende Innovation? 

Damit Innovationen gefördert werden, müssen sie eine nachhaltig positive Wirkung in sozialer, ökologischer oder ökonomischer Hinsicht haben. Die FFG definiert diese “bahnbrechenden Innovation” wie folgt: 

  • Die Innovation zielt auf die Disruption von Märkten ab, indem beispielsweise neue Märkte geschaffen und/oder Marktteilnehmer verdrängt werden.
  • Die Innovation zielt auf die Lösung komplexer Probleme für Gesellschaft, Umwelt oder Wirtschaft ab, die überregional und schwerwiegend sind und viele Menschen betreffen.
  • Die Innovation zielt auf einen großen und radikalen technologischen Sprung ab und ist mit sehr hohen technologischen Herausforderungen verbunden.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Wie FFG-Expertin Andres gegenüber brutkasten erläutert, können auch Startups von der neuen Initiative profitieren. Von den insgesamt vier Förderschienen sind hier die beiden Programme Expedition Zukunft – START und Expedition Zukunft – INNOVATION besonders geeignet, die wir hier nun im Detail erklären. 


Expedition Zukunft – START | Fokus auf Vorbereitungsarbeiten

In der Ausschreibung Expedition Zukunft START werden Vorhaben in einer frühen Phase angesprochen, in der Innovationen vorbereitet und die Basis für große Veränderungen in Märkten, Technologien oder Gesellschaften gelegt werden. Folgende Projektarten werden als vorbereitende Maßnahmen für FTI-Projekte unterstützt:

  • Anwendungsfälle für eine vorhandene Technologie           
  • Ursachen- und Stakeholderanalyse großer Problemstellungen       
  • Ausarbeitung und Erprobung eines technischen Konzepts      
  • Strategie und Umsetzungsplanung großer Veränderungsprozesse 

Zielgruppe, Förderhöhe und Einreichfristen:

Die Ausschreibung Expedition Zukunft START richtet sich in erster Linie an Startups oder Unternehmen in Gründung, Personen- oder Kapitalgesellschaften mit oder ohne Gewinnabsicht, natürliche Personen oder Einzelunternehmen sowie Vereine. Aber auch Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung können profitieren.

Die Förderung ist laut FFG themen- und technologieoffen und kann maximal 100.000 Euro pro Projekt betragen. Für verschiedene Organisationen sind verschiedene Maximalanteile am Projektvolumen förderbar: kleine Unternehmen 70 Prozent, mittlere Unternehmen 60 Prozent, Forschungseinrichtungen 80 Prozent. Die Einreichfrist läuft vom 05.06.2023 bis zum 11.10.2023 (12:00 Uhr), wobei die Jurysitzung im Dezember 2023 stattfindet. Im nächsten Jahr werden mindestens zwei weitere Ausschreibungen stattfinden.

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Expedition Zukunft – INNOVATION | Fokus auf Innovationsprozesse

Eine weitere Förderschiene, die sich für Startups eignet, ist das Programm Expedition Zukunft – INNOVATION. Auch hier werden Vorhaben in einer frühen Projektphase unterstützt – angefangen von der Problemanalyse oder Ideenfindung bis hin zu konkreten Lösungsansätzen.

Einerseits werden laut FFG Innovationprozesse zur Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen gefördert, um Markt-Veränderungen hervorzurufen. Andererseits werden Vorhaben unterstützt, die auf komplexe gesellschaftliche Probleme abzielen und mit ihrer Innovation überregionale Veränderungen bewirken können. Zentral ist dabei laut FFG ein Innovationsprozess, in dem diese Ideen und Lösungen in intensiver Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteur:innen entwickelt werden.

Zielgruppe, Förderhöhe und Einreichfristen:

Die Obergrenze der Förderung im Rahmen dieser Ausschreibung beträgt für ein eingereichtes Projekt maximal 150.000 Euro. Die maximale Förderungsquote im Rahmen dieser Ausschreibung beläuft sich auf 50 Prozent der förderbaren Gesamtkosten (max. 300.000 EUR).

Zur Zielgruppe zählen auch Startups oder Unternehmen in Gründung, Personen- oder Kapitalgesellschaften, mit oder ohne Gewinnabsicht, natürliche Personen oder Einzelunternehmer:innen, Vereine, sowie gemeinnützige Organisationen. Es können aber auch Großunternehmen ein Projekt einreichen, wenn es sich um eine soziale Innovation handelt. Die Einreichfristen sind laufend möglich.

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Tipp der Redaktion

Geld ist allerdings nicht alles: Neben monetären Mitteln stellt die FFG daher auch zusätzliche Leistungen zur Verfügung. So wird beispielsweise nach der Förderzusage ein Guide zugeteilt, der FFG-seitig die einzelnen Projekte betreut. Dazu zählen die persönliche Kontaktvermittlung zu anderen Institutionen und Partnerorganisationen, eine Übersicht über die Förderlandschaft sowie Empfehlungen für weitere mögliche Förderungen. 

Die FFG stellt darüber hinaus ein Kontingent an Beratungstagen zu verschiedenen Themenfeldern z.B. Recht, Steuern zur Verfügung. Außerdem werden Netzwerktreffen zum Austausch mit anderen Fördernehmenden und Gründer:innen organisiert, die ebenfalls ihre Träume umsetzen wollen.


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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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