21.08.2023

Expedition Zukunft: Mit dieser neuen Initiative unterstützt die FFG bahnbrechende Innovationen

Mit dem neuen Förderprogramm "Expedition Zukunft" unterstützt die FFG disruptive & radikale Innovationen von der Vorbereitung bis zur Skalierung. Auch Startup-Gründer:innen können von den neuen Fördermöglichkeiten profitieren.
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Bahnbrechende Innovationen, die eine ganze Branche auf den Kopf stellen und ganz neue Regeln schreiben, haben im Idealfall auch das Potential einen positiven gesellschaftlichen Wandel zu bewirken. Eine neue Initiative der FFG mit dem Namen “Expedition Zukunft” hat sich genau dies zum Ziel gesetzt. Über das neue Programm werden innovative Vorhaben, die große Veränderungen in Märkten, Technologien oder Gesellschaften hervorrufen, unterstützt. 

Insgesamt besteht die Initiative aus vier Förderschienen (START, INNOVATION, WISSENSCHAFT & CHALLENGES), die laut FFG alle zu einer nachhaltigen und lebenswerten Zukunft beitragen sollen. Expedition Zukunft setzt dabei auf einen möglichst breiten Begriff von Nachhaltigkeit, wie FFG-Expertin Annamaria Andres erläutert: „Für uns gibt es nicht nur die grüne Nachhaltigkeit in der FFG, sondern auch eine Nachhaltigkeit, die soziale Aspekte und Diversität umfasst.“ Dementsprechend werden mit dem neuen Programm auch Projekte im sozialen Bereich gefördert.

Zudem sollen laut Andres über Expedition Zukunft „Träume von bahnbrechenden Innovationen“ Realität werden. Dafür unterstützt die FFG in unterschiedlichsten Phasen – angefangen von der Vorbereitung bis zur Skalierung.

Was zählt als bahnbrechende Innovation? 

Damit Innovationen gefördert werden, müssen sie eine nachhaltig positive Wirkung in sozialer, ökologischer oder ökonomischer Hinsicht haben. Die FFG definiert diese “bahnbrechenden Innovation” wie folgt: 

  • Die Innovation zielt auf die Disruption von Märkten ab, indem beispielsweise neue Märkte geschaffen und/oder Marktteilnehmer verdrängt werden.
  • Die Innovation zielt auf die Lösung komplexer Probleme für Gesellschaft, Umwelt oder Wirtschaft ab, die überregional und schwerwiegend sind und viele Menschen betreffen.
  • Die Innovation zielt auf einen großen und radikalen technologischen Sprung ab und ist mit sehr hohen technologischen Herausforderungen verbunden.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Wie FFG-Expertin Andres gegenüber brutkasten erläutert, können auch Startups von der neuen Initiative profitieren. Von den insgesamt vier Förderschienen sind hier die beiden Programme Expedition Zukunft – START und Expedition Zukunft – INNOVATION besonders geeignet, die wir hier nun im Detail erklären. 


Expedition Zukunft – START | Fokus auf Vorbereitungsarbeiten

In der Ausschreibung Expedition Zukunft START werden Vorhaben in einer frühen Phase angesprochen, in der Innovationen vorbereitet und die Basis für große Veränderungen in Märkten, Technologien oder Gesellschaften gelegt werden. Folgende Projektarten werden als vorbereitende Maßnahmen für FTI-Projekte unterstützt:

  • Anwendungsfälle für eine vorhandene Technologie           
  • Ursachen- und Stakeholderanalyse großer Problemstellungen       
  • Ausarbeitung und Erprobung eines technischen Konzepts      
  • Strategie und Umsetzungsplanung großer Veränderungsprozesse 

Zielgruppe, Förderhöhe und Einreichfristen:

Die Ausschreibung Expedition Zukunft START richtet sich in erster Linie an Startups oder Unternehmen in Gründung, Personen- oder Kapitalgesellschaften mit oder ohne Gewinnabsicht, natürliche Personen oder Einzelunternehmen sowie Vereine. Aber auch Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung können profitieren.

Die Förderung ist laut FFG themen- und technologieoffen und kann maximal 100.000 Euro pro Projekt betragen. Für verschiedene Organisationen sind verschiedene Maximalanteile am Projektvolumen förderbar: kleine Unternehmen 70 Prozent, mittlere Unternehmen 60 Prozent, Forschungseinrichtungen 80 Prozent. Die Einreichfrist läuft vom 05.06.2023 bis zum 11.10.2023 (12:00 Uhr), wobei die Jurysitzung im Dezember 2023 stattfindet. Im nächsten Jahr werden mindestens zwei weitere Ausschreibungen stattfinden.

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Expedition Zukunft – INNOVATION | Fokus auf Innovationsprozesse

Eine weitere Förderschiene, die sich für Startups eignet, ist das Programm Expedition Zukunft – INNOVATION. Auch hier werden Vorhaben in einer frühen Projektphase unterstützt – angefangen von der Problemanalyse oder Ideenfindung bis hin zu konkreten Lösungsansätzen.

Einerseits werden laut FFG Innovationprozesse zur Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen gefördert, um Markt-Veränderungen hervorzurufen. Andererseits werden Vorhaben unterstützt, die auf komplexe gesellschaftliche Probleme abzielen und mit ihrer Innovation überregionale Veränderungen bewirken können. Zentral ist dabei laut FFG ein Innovationsprozess, in dem diese Ideen und Lösungen in intensiver Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteur:innen entwickelt werden.

Zielgruppe, Förderhöhe und Einreichfristen:

Die Obergrenze der Förderung im Rahmen dieser Ausschreibung beträgt für ein eingereichtes Projekt maximal 150.000 Euro. Die maximale Förderungsquote im Rahmen dieser Ausschreibung beläuft sich auf 50 Prozent der förderbaren Gesamtkosten (max. 300.000 EUR).

Zur Zielgruppe zählen auch Startups oder Unternehmen in Gründung, Personen- oder Kapitalgesellschaften, mit oder ohne Gewinnabsicht, natürliche Personen oder Einzelunternehmer:innen, Vereine, sowie gemeinnützige Organisationen. Es können aber auch Großunternehmen ein Projekt einreichen, wenn es sich um eine soziale Innovation handelt. Die Einreichfristen sind laufend möglich.

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Tipp der Redaktion

Geld ist allerdings nicht alles: Neben monetären Mitteln stellt die FFG daher auch zusätzliche Leistungen zur Verfügung. So wird beispielsweise nach der Förderzusage ein Guide zugeteilt, der FFG-seitig die einzelnen Projekte betreut. Dazu zählen die persönliche Kontaktvermittlung zu anderen Institutionen und Partnerorganisationen, eine Übersicht über die Förderlandschaft sowie Empfehlungen für weitere mögliche Förderungen. 

Die FFG stellt darüber hinaus ein Kontingent an Beratungstagen zu verschiedenen Themenfeldern z.B. Recht, Steuern zur Verfügung. Außerdem werden Netzwerktreffen zum Austausch mit anderen Fördernehmenden und Gründer:innen organisiert, die ebenfalls ihre Träume umsetzen wollen.


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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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