01.08.2019

Expats: Tipps für die richtige Mitarbeiter-Entsendung

Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Arbeitgeber ins Ausland gehen, ist das mit einigem Organisationsaufwand verbunden. Umso mehr, wenn Familienmitglieder mitziehen.
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Mitarbeiter
(c) fotolia / Elnur

In multinationalen Konzernen gehört es klar zum Karriereprofil, dass sich Führungskräfte des mittleren und höheren Managements auch im Ausland beweisen. Dabei geht es um Verhandlungssicherheit in der „Weltsprache“ Englisch und vielleicht noch in einer weiteren Sprache, die nicht die Muttersprache ist. Es geht auch darum, andere Rechtssysteme kennen zu lernen, um Geschäftsideen erfolgreich und ohne juristische Unsicherheiten – Stichwort: Marken- und Patentrecht – zu exportieren.

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Für diese Expatriates – kurz: „Expats“ –, also die ins Ausland entsendeten Fachkräfte, steht mitunter auch das Einfinden in eine völlig andere Kultur auf dem Plan. Um den Auslandsaufenthalt zu einem Erfolg zu machen, gilt es aus Sicht des Unternehmens einiges zu beachten.

Versicherungspflichten und private Vorsorge

Gerade wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter entsendet wird, um eine neue Niederlassung aufzubauen – also nicht als Angestellter (nach nationalem Recht) am Zielort arbeitet –, ist eventuell die Berufszulassung zu klären. Prioritär sollten auch Fragen zur Steuerpflicht – vor Ort und in der alten Heimat –, der Kranken- und Pensionsversicherung geklärt werden: Ist es möglich (und notwendig), weiterhin ins österreichische System einzuzahlen? Und wie sieht es mit der Versicherungspflicht und möglichen Versicherungsleistungen im Gastland aus? Eventuell ist es sinnvoll, für Mitarbeitende zusätzlich eine Privatvorsorge abzuschließen. Dabei sind auch Angehörige – Lebensgefährte, Ehefrau, Kinder – zu berücksichtigen, falls diese den Auslandsaufenthalt mitmachen. 

Planung des Familienlebens der Mitarbeiter

Insbesondere wenn die Entfernung zum Heimatland groß und die geplante Dauer des Aufenthalts lange ist, wird dieser „Familiennachzug“ relevant sein. Neben einem zuverlässigen Umzugsservice, das auch international erfahren ist, gilt es in dem Fall auch Themen wie die Kinderbetreuung, Schulen und Anrechnungsmodalitäten, Sprachkurse sowie die Jobsuche für den Partner bzw. die Partnerin zu bedenken. 

Die Wohnsituation ist in diesem Fall doppelt zu berücksichtigen: Wo kommt der Mitarbeiter mit seiner Familie unter – und was geschieht zwischenzeitlich mit der Wohnung oder dem Haus in der Heimat? Nicht jeder kann oder will das Eigenheim vermieten. Aber können zwei Wohnsitze (durch den Arbeitgeber) finanziert werden?

Ein „Plan B“ ist wichtig

Auch wenn die angeführten Punkte berücksichtigt und ein brauchbares Konzept für den Expat erstellt sind: Es sollte stets einen Plan B geben. Dieser beschäftigt sich mit der Frage was passiert, wenn der entsendete Mitarbeiter früher in die Heimat zurückkehren will – oder muss. Wenn er sich im Zielland nicht wohl fühlt, wenn die Kinder keinen Anschluss finden und unglücklich sind, wenn der oder die Partnerin keine adäquate Arbeit findet. Oder wenn ein Familienmitglied schwer erkrankt und eine Behandlung in Österreich einfacher und vielversprechender erscheint. 

Ist der frühere Job zwischenzeitlich nachbesetzt worden und erhält die (angehende) Führungskraft deshalb eine weniger attraktive Arbeit, dann entsteht Frust. Und im schlimmsten Fall verliert die Firma ihren „High Potential“.


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© Harrison Broadbent

Die Europäische Kommission plant eine Neuauflage ihres Halbleiter-Gesetzes. Laut einem internen Papier, über das die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, soll der geplante „Chips Act 2.0“ staatliche Anreize schaffen, damit Regierungen gezielt Halbleiter von europäischen Startups erwerben.

Öffentliche Beschaffung als Hebel

Wie Reuters berichtet, verschiebt die neue Initiative den Fokus von der Angebots- auf die Nachfrageseite. Der vor drei Jahren eingeführte erste Chips Act sollte den weltweiten Marktanteil der EU bis 2030 auf 20 Prozent verdoppeln. Aktuell liegt dieser jedoch bei lediglich rund zehn Prozent. Mit dem neuen Vorhaben will man vor allem die Abhängigkeiten von Produktionen in Amerika sowie Ostasien verringern.

Um das Wachstum anzukurbeln, soll nun die öffentliche Innovationsbeschaffung als strategisches Instrument genutzt werden. Damit will die EU heimische Startups und Scaleups unterstützen. Zudem sind sogenannte „Demand Accelerators“ geplant, die Anbieter und Endnutzer über Abnahmevereinbarungen sowie ein eigenes Nachfrageforum direkt vernetzen.

120 Milliarden Euro Investitionsbedarf

Das Papier beziffert auch das finanzielle Fundament: Das europäische Halbleiter-Ökosystem benötigt bis 2035 rund 120 Milliarden Euro an öffentlichen und privaten Investitionen. EU-Tech-Kommissarin Henna Virkkunen stellt das Paket voraussichtlich am 3. Juni vor.

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