01.08.2019

Expats: Tipps für die richtige Mitarbeiter-Entsendung

Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Arbeitgeber ins Ausland gehen, ist das mit einigem Organisationsaufwand verbunden. Umso mehr, wenn Familienmitglieder mitziehen.
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Mitarbeiter
(c) fotolia / Elnur

In multinationalen Konzernen gehört es klar zum Karriereprofil, dass sich Führungskräfte des mittleren und höheren Managements auch im Ausland beweisen. Dabei geht es um Verhandlungssicherheit in der „Weltsprache“ Englisch und vielleicht noch in einer weiteren Sprache, die nicht die Muttersprache ist. Es geht auch darum, andere Rechtssysteme kennen zu lernen, um Geschäftsideen erfolgreich und ohne juristische Unsicherheiten – Stichwort: Marken- und Patentrecht – zu exportieren.

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Für diese Expatriates – kurz: „Expats“ –, also die ins Ausland entsendeten Fachkräfte, steht mitunter auch das Einfinden in eine völlig andere Kultur auf dem Plan. Um den Auslandsaufenthalt zu einem Erfolg zu machen, gilt es aus Sicht des Unternehmens einiges zu beachten.

Versicherungspflichten und private Vorsorge

Gerade wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter entsendet wird, um eine neue Niederlassung aufzubauen – also nicht als Angestellter (nach nationalem Recht) am Zielort arbeitet –, ist eventuell die Berufszulassung zu klären. Prioritär sollten auch Fragen zur Steuerpflicht – vor Ort und in der alten Heimat –, der Kranken- und Pensionsversicherung geklärt werden: Ist es möglich (und notwendig), weiterhin ins österreichische System einzuzahlen? Und wie sieht es mit der Versicherungspflicht und möglichen Versicherungsleistungen im Gastland aus? Eventuell ist es sinnvoll, für Mitarbeitende zusätzlich eine Privatvorsorge abzuschließen. Dabei sind auch Angehörige – Lebensgefährte, Ehefrau, Kinder – zu berücksichtigen, falls diese den Auslandsaufenthalt mitmachen. 

Planung des Familienlebens der Mitarbeiter

Insbesondere wenn die Entfernung zum Heimatland groß und die geplante Dauer des Aufenthalts lange ist, wird dieser „Familiennachzug“ relevant sein. Neben einem zuverlässigen Umzugsservice, das auch international erfahren ist, gilt es in dem Fall auch Themen wie die Kinderbetreuung, Schulen und Anrechnungsmodalitäten, Sprachkurse sowie die Jobsuche für den Partner bzw. die Partnerin zu bedenken. 

Die Wohnsituation ist in diesem Fall doppelt zu berücksichtigen: Wo kommt der Mitarbeiter mit seiner Familie unter – und was geschieht zwischenzeitlich mit der Wohnung oder dem Haus in der Heimat? Nicht jeder kann oder will das Eigenheim vermieten. Aber können zwei Wohnsitze (durch den Arbeitgeber) finanziert werden?

Ein „Plan B“ ist wichtig

Auch wenn die angeführten Punkte berücksichtigt und ein brauchbares Konzept für den Expat erstellt sind: Es sollte stets einen Plan B geben. Dieser beschäftigt sich mit der Frage was passiert, wenn der entsendete Mitarbeiter früher in die Heimat zurückkehren will – oder muss. Wenn er sich im Zielland nicht wohl fühlt, wenn die Kinder keinen Anschluss finden und unglücklich sind, wenn der oder die Partnerin keine adäquate Arbeit findet. Oder wenn ein Familienmitglied schwer erkrankt und eine Behandlung in Österreich einfacher und vielversprechender erscheint. 

Ist der frühere Job zwischenzeitlich nachbesetzt worden und erhält die (angehende) Führungskraft deshalb eine weniger attraktive Arbeit, dann entsteht Frust. Und im schlimmsten Fall verliert die Firma ihren „High Potential“.


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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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