13.07.2022

Exit: Wiener Mental Health-Startup Stresscoach geht an US-Firma

Manchmal habe Gründer einfach das Gefühl, etwas Neues beginnen zu müssen. So ähnlich erging es den Stresscoach-Foundern, die ihre App an einen US-Interessenten verkauft haben.
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(c) Stresscoach - Manuel kraus und Philipp Omenitsch, die Gründer von Stresscoach.

Die Stresscoach-Gründer Philipp Omenitsch und Manuel Kraus haben sich vor über einem dreiviertel Jahr überlegt, wie der nächste Schritt ihres Mental Health-Startups aussehen kann. In ihnen und auch von Investorenseite wuchs folglich die Frage, wie es denn mit einem Verkauf des Unternehmens aussehe.

Am Ende eines Prozesses mit „relativ langen Zyklen“, ersten Gesprächen zu Weihnachten 2021 und konkreteren im Frühling dieses Jahres steht nun fest: Stresscoach wird an die US-amerikanische Firma ”KGA, Inc.” mit Sitz in Boston verkauft – einem Anbieter von externen Beratungsleistungen für Mitarbeiter:innen. Einem anderen Interessenten wurde eine Absage erteilt.

Stresscoach stark in Deutschland

Über die genaue Summe wurde auf Wunsch des Käufers Stillschweigen vereinbart, Omenitsch spricht aber von „einer kleinen Exit-Summe“, die geflossen ist.

„Der Fit hat einfach gepasst“, ergänzt sein Co-Founder Kraus. „Wir haben uns von Anfang an gut verstanden und hatten das Gefühl, dass sie (Anm.: KGA) mit Stresscoach in die richtige Richtung gehen, die sich für uns gut anfühlt. Außerdem war es das bessere Angebot.“

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(c) Stresscoach/FB – In Deutschland können sich User:innen von Stresscoach Kosten zurückerstatten lassen.

Davor hatte das Wiener Startup, damals noch als Pocketcoach, internationale Bekanntheit erlangt. Als psychologischer Chatbot ist das Unternehmen stark in Deutschland vertreten, wo es ein zertifiziertes Stressbewältigungsprogramm anbietet. Die Kosten für die App können sich Nutzer:innen dadurch von gesetzlichen Krankenkassen in ganz Deutschland rückerstatten lassen. Auch zwei klinische Studien laufen aktuell noch, um die Effektivität der App beim Umgang mit Ängsten zu bestätigen.

Ein bisschen anders…

Die Entscheidung Stresscoach zu verkaufen fiel endgültig, als sich für die beiden Gründer etwas an ihrem Startup veränderte.

„Man setzt sich immer wieder zusammen und evaluiert“, erinnert sich Kraus. „Wie funktioniert zum Beispiel die beschlossene Strategie. Ein paar Monate davor bekamen wir in Deutschland eine Zertifizierung und haben Kooperationen mit Krankenkassen abgeschlossen. Dieser Teil hat gut funktioniert, aber wir haben gemerkt, dass sich unser Plan b2c zu skalieren und direkt an den Konsumenten zu vermarkten, im Laufe der Jahre verändert hat.“

Er ergänzt: „Unser Business wurde zu b2b2c und alles lief über Krankenkassen und Plattformen, die dazwischen geschaltet waren. Wir haben gemerkt, dass, so wie sich unser Produkt entwickelt hat, es gut auf jene Plattformen passte, aber das war nicht das, wo wir ursprünglich hinwollten. Wir wollten ein Business aufbauen, das ein bisschen anders ist. Aber Dinge verändern sich und das ist gut so. Ein wichtiger Aspekt für uns war sicher der Wunsch, etwas Neues zu machen.“

Gründer bleibt im Health-Bereich

Gesagt, getan. Manuel Kraus konnte sich dem Gründertum nicht lange fernhalten und hat „Mindahead“ mitgegründet, wo er daran arbeitet, Demenz frühzeitig zu erkennen und vorzubeugen.

„Als absehbar war, dass wir die App verkaufen, hat sich etwas aufgetan. Ich selbst bin ja im ‚digital health‘-Bereich daheim und dort kenne ich mich aus. Da sehe ich einen direkten Impact, was für mich immer im Vordergrund gestanden ist“, so Kraus zu seiner neuen Leidenschaft.

Mindahead möchte Risikofaktoren minimieren und setzt auf Biomarker, die nach Tests anzeigen, wie sich User:innen kognitiv tun. Das Gründerteam sitzt verteilt in Italien, der Schweiz, Deutschland und Österreich, arbeitet „fully remote“ und konnte bereits mit RoX Health, einer Tochterfirma von Roche, einen großen Investor ergattern.

Zukunft offen

Omenitsch hingegen sucht nach seiner zukünftigen Rolle, ist beim Startup Netzbeweis als Co-Founder involviert und befindet sich mit mehreren Startups in Gesprächen. Er ist zum Teil selbst als Angel Investor tätig und kann sich eine zukünftige CTO-Position vorstellen. „Aber die Hauptmessage ist, ich bin auf der Suche nach neuen Dingen“, sagt er.

Trotz neuer Pläne werden beide Gründer dem US-Käufer weiterhin als Berater zur Seite stehen.

„Unser Ziel als Anbieter von psychologischen Unterstützungsleistungen ist es, auch unsere digitalen Lösungen auszubauen“, sagt Seth Moeller, CEO von “KGA, Inc., „Die Stresscoach-Plattform passt dafür perfekt zu uns, denn sie bietet Hilfe ohne große Hürden. Wir waren schon länger auf der Suche in diesem Bereich und die hohe Qualität der Lösung – sowohl auf technischer als auch auf inhaltlicher Ebene – hat uns überzeugt.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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