24.01.2024

Exit: Wiener IoT-Startup nymea geht an chargebyte

Mit der Übernahme des Wiener Startups möchte das Leipziger Unternehmen chargebyte künftig auf komplexe und teure Energiemanagementsysteme verzichten.
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nymea, chargebyte, exit
(c) Chargebyte - (v.l.) Thomas Wagner, CEO chargebyte, Simon Seres, ehemaliger Co-Owner nymea und Stefan Nagl, CTO chargebyte.

Wie das deutsche Ladekommunikationsunternehmen chargebyte auf seiner Website mitteilt, hat es erfolgreich die österreichische IoT-Plattform nymea zur Gänze übernommen und möchte damit sein Portfolio im Bereich Internet of Energy (IoE) und Energiemanagement weiter ausbauen. Die genaue Summe bleibt jedoch unter Verschluss, wie Co-Founder und Geschäftsführer Simon Seres dem brutkasten erzählt.

Nymea verbindet Photovoltaik-Anlage und Ladestation

Das Wiener Startup – vormals guh gmbh – ermöglicht mit einem neuen Gateway das Laden von Elektroautos über die eigene PV-Anlage. Konkret handelt es sich um ein Gateway, das die Photovoltaik-Anlage und Ladestation intelligent miteinander verbindet. Insgesamt stecken, wie Seres bereits 2022 erklärte, rund eineinhalb Jahre Entwicklungszeit in dem Hardwareprodukt, das zudem auf die IoT-Software des Startups zurückgreift.

Mit der jetzigen Übernahme integriert chargebyte die kompatible Middleware von nymea in sein bestehendes Portfolio und ermöglicht so die Steuerung und Integration verschiedener Energiequellen und Geräte in ein einheitliches System, heißt es laut Aussendung. Damit sollen auch Kommunikationsmöglichkeiten von Ladestationen erweitert werden.

“Eine moderne Ladestation muss in verschiedene Richtungen kommunizieren können. In dieser Hinsicht sind wir bereits führend. Wir sehen aber einen klaren Trend, dass Ladestationen mit lokalen Erzeugungsanlagen kommunizieren müssen. Wir haben die Software und das Know-how von nymea erworben, um diese Technologie in die Ladestation zu integrieren”, erklärt Thomas Wagner, Geschäftsführer von chargebyte.

Energiemanagement

Die Akquisition ermögliche es dem deutschen Unternehmen zudem, auf komplexe und teure Energiemanagementsysteme zu verzichten und stattdessen eben diese integrierte Lösung anzubieten. Stefan Nagel, CTO bei chargebyte, präzisiert: “Energiemanagement ist ein sehr komplexes Thema. Mit nymea haben wir eine hohe Codequalität und eine große Integrationsliste vorgefunden. Zudem ist es eine sehr intuitive App, mit der auch ein Endanwender zurechtkommt.”

Nymea-Founder sieht großes Potential

Nymea wurde 2016 gegründet, um die Entwicklung von Smart-Home- und Smart-Energy-Produkten zu vereinfachen. Die Middleware von nymea ermöglicht konkret die Integration von Geräten wie Photovoltaikanlagen, Batteriespeichersystemen, E-Ladestationen und Haushaltsgeräten in ein standardisiertes System. Unter der Marke nymea:energy hat sich das Unternehmen auf herstellerunabhängige Lösungen für das Energiemanagement, insbesondere das Laden von überschüssigem PV-Strom in Elektrofahrzeugen, spezialisiert.

“Wir sehen eine Ladestation als Plattform oder Technologieträger. Eine moderne Ladestation hat genug Rechenleistung, um verschiedene ‘Apps’ darauf laufen zu lassen. Durch die Integration entfällt die Notwendigkeit eines komplexen und teuren EMS und wir können die Funktion als digitalen Mehrwert anbieten. Mit chargebyte haben wir einen innovativen und schnell wachsenden Anbieter von Ladesteuerungen gefunden, mit dem sich Funktionen wie diese skalieren lassen”, sagt Seres.

Er selbst bleibt Geschäftsführer und übernimmt die Produktverantwortung beim neuen Besitzer. Und auch wenn der Name nymea zum Teil verschwinden wird – chargebyte wird und hat bereits eigens gebrandete Produkte entwickelt – die Basis von nymea-Stack, erklärt Seres, ist ein Open Source-Projekt, dessen Name bleiben wird.

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eduard, Befähigungsprüfung, Immobilien, Treuhänder
(c) eduard - Markus Strohriegl von eduard.

Platzhirsch-Definition: Ein männlicher Hirsch, der seinen Einstand gegen Artgenossen verteidigt. Um zu verstehen, was das mit Markus Strohriegl und seiner e-learning-Plattform eduard (education – alles rein digital) zu tun hat, muss man etwas zurückgehen.

eduard-Founder suchte nach Vorbereitungskurs

Der gebürtige Grazer hat sich seit 2017 mit Immobilien beschäftigt und erste Projekte abgewickelt – Wohnungen gekauft und vermietet. 2021 trat er die Ausbildung zum Immobilientreuhänder an und war auf der Suche nach einem Vorbereitungskurs für die Befähigungsprüfung.

Da er Vollzeit als kaufmännischer Leiter tätig war, war es ihm nicht möglich die Abendkurse anderer institutionelle Anbieter zu besuchen – die Lehrgänge verlangten Präsenz vor Ort. Was zum Problem wurde, da es überall sonst, nur nicht in der Steiermark ein solches Angebot gab.

Also fand Strohriegl einen Online-Kurs eines Wiener Anbieters und bemerkte eine Sache. Die Form des Vortrags und starre Kurszeiten waren nicht mehr zeitgemäß, so sein Gefühl.

“In Zeiten wie diesen, muss man das didaktisch besser und flexibler gestalten können”, erinnert er sich an seine damaligen Gedanken. Aus diesen Überlegungen erwuchs langsam die erste Idee, eine derartige Prüfungsvorbereitung in Zukunft selbst anzubieten und zeitunabhängig auszugestalten.

Netflix des Immobilienlernens

Ende 2021 war die Befähigung vollbracht und Strohriegl begann damit, essentielle Fragen und Lernmaterialen selbständig zu sammeln und einen Kurs zu entwickeln. So gab es für eduard 2022 den Kickoff.

“Unsere Idee war es, den Kurs als Streaming-Angebot anzubieten, als On-Demand-Vorbereitung”, erklärt der Founder. “Konkret eine Art ‘Netflix des Immobilienlernens’ zu entwickeln.”

So fanden er und sein Co-Founder Michael Taschner – mit dem er bereits die Immobilienfirma zweiraum Immobilien GmbH gegründet hatte – für jeden Fachbereich Experten aus der Praxis (Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare) und konnten im November 2023 die ersten Kurse anbieten.

Fünf Säulen und eine Klage

Das e-learning-Modell von eduard besteht aus fünf Säulen: einer Quiz-App, umfassenden Lernunterlagen, einer aufgebauten Community, Branchen-Experten und Videos. Das Ziel dabei war eine ständige Verfügbarkeit der Streaming-Inhalte, Austausch mit der Community, Nutzung digitaler Lernkarten, sowie Live-Fragestunden und direkter Zugang zur Expertise der Profis.

Soweit stand alles und mit Anfang November 2023 ging man schlussendlich mit der Plattform live. Ein paar Wochen danach, kam jedoch die erste Abmahnung von einem Mitbewerber, der nicht genannt werden soll, der Redaktion aber bekannt ist.

Es war genau jener Online-Anbieter, bei dem Strohriegl seine Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung absolviert hatte und der dem Gründer-Duo nun vorwarf, schmarotzerisch dessen Inhalte kopiert zu haben.

“Wir haben gute zwei Jahre in die Entwicklung der Kursunterlagen hineingesteckt, mehrere tausend Stunden investiert und waren uns nie einer Schuld bewusst”, sagt Strohriegl.

Urheberrecht verletzt?

Am Karfreitag des heurigen Jahres (29. März) folgte dann die Zustellung der Klage in Form von zwei Paketen mit insgesamt 1.000-seitiger Argumentation, warum eduard das Urheberrecht verletzt haben sollte.

Laut der WKO heißt es dazu: “Nicht alles was kreativ und geldwert ist, wird durch das Urheberrecht geschützt, wie z.B. Erfindungen, die in der Regel durch das Patentrecht geschützt werden. Nicht geschützt werden aber abstrakte Ideen, also z.B. eine Geschäftsidee, Werbeideen oder die Idee für ein Computerprogramm. Nur die konkrete Ausgestaltung kann geschützt sein und darf daher nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers übernommen werden.”

Und weiter: “Auch die Rechtsprechung gewährt Geschäftsideen keinen Schutz durch das Lauterkeitsrecht mit folgender Begründung: Jeder muss die Ergebnisse seiner Arbeit, mag er sie mit noch so viel Mühe und Kosten erreicht haben, der Allgemeinheit im Interesse des Fortschrittes zur Verfügung stellen, soweit kein Sonderrechtsschutz besteht. Sein Vorteil im Wettbewerb liegt in dem natürlichen Vorsprung, den er vor seinen Mitbewerbern dadurch gewinnt, dass sie ihn erst wieder durch ihre nachahmende Leistung ausgleichen müssen, was keineswegs immer so einfach ist und oftmals ebenfalls Mühe und Kosten erfordert.”

Skurrile Vorwürfe

Mit Mühen und Kosten musste sich auch der Founder befassen. Es kostete Strohriegl gute zwei Monate an intensiver Arbeit, in denen er sich mit Rechtsanwälten beriet und Seite für Seite Gegenbeweise erbrachte, um gegen die einstweilige Verfügung anzugehen.

Die erste Verhandlung fand dann im Mai statt und die Verfügung wurde schlussendlich nach teilweise “skurrilen Vorwürfen”, wie Strohriegl sie nennt, abgewiesen.

“Der Kläger hat sogar behauptet, dass allgemeine Fragestellungen wie ‘was ist ein Mietvertrag’ sein Werk wären und wir uns daraus bedient hätten”, erinnert sich der Founder. “Es war absurd und hat am Ende viel Zeit und Geld gekostet, denn man bekommt nur die tariflichen Kosten ersetzt, nicht aber die Anwaltsstunden.”

Im Juni gab es sogar ein Vergleichsangebot, das das Gründer-Duo ablehnte – der Kläger bot an, die Klage zurückzuziehen, wenn man die eigenen Kosten übernimmt.

eduard wich nicht zurück

“Wir wollten keinen Millimeter zurückweichen und haben erklärt, dass wir gerne ins Hauptverfahren gehen. Mitte September zog der Kläger seine Klage unter Anspruchsverzicht zurück und trägt nun alle Kosten selbst, die tariflich entstanden sind. Dies war eine große Belastung und eine große Hürde, die wir als Gründer in der Frühphase unseres Startups durchmachen mussten.”

Nun aber ist man dabei, weitere Kurse zu entwickeln, verfügt über 150 aktive User:innen und merkt eine steigende Tendenz was “word of mouth” betrifft.

Mittelfristig möchte eduard sein Kurs-Angebot weiter ausbauen und sich in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Steuern platzieren und wie Strohriegl sagt: “in Österreich führender Anbieter im Bereich Online-Ausbildungen werden.”

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