11.03.2022

Exit: The Pixel Beat wird von der „Product Agency“ somethingcreative übernommen

Die in Berlin ansässige "design-driven Product Agency" somethingcreative erwirbt "Venutere Builder" The Pixel Beat zu 90 Prozent, wie Co-Founder Michael Kowatschew erzählt.
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(c) sc - Michael Kowatschew und Matthias Strolz agieren weiterhin als Partner aus Wien heraus.

Der Deal kam zustande, nachdem Samuel Frey, Co-Founder und Geschäftsführer von somethingcreative und Michael Kowatschew, Mitgründer von The Pixel Beat, sich als „Fellows“ der Sigma Squared Society kennengelernt hatten.

Über die Exit-Summe wurde von beiden Seiten Stillschweigen vereinbart, bekannt ist jedoch, dass sowohl Ex-Politiker Matthias Strolz und Kowatschew jeweils fünf Prozent an Pixel Beat behalten. Der dritte Founder im Bunde, Farbod Sadeghian, verkaufte seine Anteile des Wiener Unternehmens zur Gänze.

Kowatschew als Managing- und Strolz als strategischer Partner

Für somethingcreative sei dies ein wichtiger Schritt, um die Aktivitäten in der DACH-Region und darüber hinaus weiter auszubauen. Man möchte mit der „Wiener Tochter“ auf Expansionskurs gehen und ‚vollintegriert‘ als gemeinsames Team arbeiten, um so „je nach Kundenanforderung die optimale Aufstellung und Lösung anzubieten“.

Während nun Kowatschew als Managing Partner die operativen Geschäfte und das Wiener Team führt, soll Matthias Strolz als strategischer Partner agieren und zu ausgewählten Projekten punktuell operativ dazukommen.

The Pixel Beat wird zu somethingcreative Österreich

„Nach einer tollen Zusammenarbeit mit Matthias Strolz und einem guten Zusammenwachsen mit Samuel Frey freue ich mich enorm auf die Herausforderungen der nächsten Jahre. Wir werden in Wien zügig Tempo aufgreifen“, sagt Michael Kowatschew, nun neuer Geschäftsführer bei somethingcreative in Österreich. „Mit der Expansion von somethingcreative schaffen wir vor allem auch eine sehr spannende Möglichkeit für begeisterte und ‚growth-orientierte Product Designer:innen‘ und ‚Product Manager:innen‘ ihrer Leidenschaft in Wien nachzugehen.“

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(c) sc – Das Führungsteam von somethingcreative von links nach rechts: Max Ropohl, Michael Kowatschew, Stephanie Klein, Niklas Tomkowitz und Samuel Frey.

Während diese Akquise den Grundstein für ein beschleunigtes Wachstum von somethingcreative legen soll, bleibt der Fokus des deutschen Unternehmens weiterhin auf der digitalen Produktentwicklung – mit Schwerpunkt auf Produktmanagement und Produktdesign.

„Wir sind als somethingcreative ein sehr internationales Team. Mit dem Etablieren einer Tochter in Wien eröffnen wir nun neue Möglichkeiten im zentraleuropäischen Raum“, sagt Frey. „Damit können wir neue Kunden und Talente gewinnen. Vor allem haben wir mit Matthias und Michael zwei Schlüsselpersonen an Bord, die uns einen großen strategischen Vorteil verschaffen.“

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KI-Chatbots können laut EuGH-Generalanwalt Urheberrechte verletzen

KI-Chatbots wie Googles Gemini können unter bestimmten Umständen die Rechte von Presseverlagen verletzen, wenn sie Online-Presseartikel abrufen und für die Beantwortung von Nutzeranfragen verwenden. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen am Dienstag veröffentlichten Schlussanträgen am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem ungarischen Unternehmen Like Company und Google.
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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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