17.10.2022

Exit: Wiener Software Hidden Champion Infinica geht für 9,5 Mio. Euro an Doxee aus Italien

Das Wiener Unternehmen Infinica hat sich auf Softwareentwicklung im Bereich Kunden-Kommunikationsmanagement ("CCM") spezialisiert und wurde nun an das italienische Unternehmen Doxee verkauft.
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Infinica
Herbert Liebl, General Manager Infinicia, und Doxee CEO Sergio Murali | (c) Jacques Pion Doxee / Infinica

Die 2006 gegründete Infinica GmbH rund um Geschäftsführer Herbert Liebl hat sich auf sogenannte Customer Communication Management-Lösungen (CCM) spezialisiert. Das Wiener Unternehmen hat hierfür eine SaaS-Plattform entwickelt, die eine Erstellung und Verteilung von personalisierten sowie interaktiven Dokumenten ermöglicht. Dadurch sollen Kundenprozesse wie Onboarding und Kundenbetreuung noch effizienter abgewickelt werden.

Seit der Gründung hat sich das Unternehmen zu einem Hidden Champion in diesem Bereich entwickelt und zählt mittlerweile Kund:innen in über zehn Ländern, die hauptsächlich dem Finanz-, Versorgungs- und Telekommunikationssektor angehören. Zu den wichtigsten Kund:innen gehören beispielsweise die Erste Bank, ÖBB und Deutsche Bahn sowie die Wiener Stadtwerke oder die EVN. Zudem verfügt Infinica-Gruppe mittlerweile über Niederlassungen in Deutschland und der Slowakei.

Infinica geht an börsennotiertes Unternehmen Doxee

Wie nun bekannt wurde, erfolgte Mitte September der Exit der Infinica GmbH an das italienische Unternehmen Doxee. Das börsennotierte Unternehmen mit Sitz in Modena ist auch im Bereich Kunden-Kommunikationsmanagement („CCM“) tätig und bietet zudem Produkte in den Bereichen „Digitales Kundenerlebnis“ und „Papierlosigkeit“ an. Der Gesamtbetrag für die Transaktion beträgt laut Aussendung 9,5 Millionen Euro. Konkret hat Doxee 90 Prozent der Infinica GmbH erworben, wobei für die restlichen zehn Prozent der Unternehmensanteile eine Kaufoption besteht.

„Mit dieser Akquisition eröffnen sich für uns interessante Entwicklungsperspektiven: Durch die lokale Verankerung in der DACH-Region und die hohe Qualität der Infinica-Lösungen erwarten wir wichtige Synergien sowohl im Hinblick auf Cross- und Upselling als auch auf die Entwicklung gemeinsamer Produktinnovationen“, so Sergio Muratori Casali, CEO von Doxee, zur Übernahme der Wiener Softwarefirma.

Wiener Investmentgesellschaft Innovatic Group

Zu den bisherigen Shareholdern der Infinica GmbH zählte auch die Innovatic Group rund um Karl und Katarzyna Pichler aus Wien. Die Investmentgesellschaft war seit 2014 als Investor mit an Bord und hat im Zuge des Exits ihre gesamten Anteile an Doxee für rund 4,2 Million Euro verkauft.

„Infinica ist ein Benchmark-Investment und Exit für die InnovaticGroup. Seit unserer ersten Investition ist Infinica einer unserer Eckpfeiler, ein starker Treiber unseres Wachstums und ein Unternehmen, das die Messlatte für alle potenziellen Investitionen gesetzt hat“, so Karl Pichler, CEO der InnovaticGroup.

Die ebenfalls 2014 gegründete Innovatic Group tätigte bislang rund 19 Unternehmensbeteiligungen und hat sich unter anderem auf die Bereiche Security, Biometrics, Cyber AI und E-Commerce Tech spezialisiert. Neben dem jüngsten Exit der Infinica GmbH war die Gesellschaft zudem am türkischen Zahlungsdienstleister Iyzico beteiligt, der 2019 für 163 Millionen US-Dollar an den in Südafrika beheimaten Technologie-Investor Naspers verkauft wurde.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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