02.10.2025
EXIT

Exit für Tiroler IT-Spezialisten an Deutsche Telekom

Das Tiroler IT-Unternehmen synedra hat sich mit seiner KI-Plattform auf das Management von Gesundheitsdaten spezialisiert. Nun gibt es seinen Exit an die Deutsche Telekom bekannt.
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Die Akquisition von synedra aus Tirol durch die Deutsche Telekom | Foto: Deutsche Telekom

Die Deutsche Telekom kauft den Innsbrucker Klinik-IT-Spezialisten synedra. Gegründet wurde das Unternehmen bereits 2005. Seither hat es sich auf das Management medizinischer Daten fokussiert.

Exit nach mehrjähriger Zusammenarbeit

Laut Pressemeldung der Deutschen Telekom werden „das Gründerteam und seine mehr als 80 Mitarbeitenden im Rahmen der Akquisition Teil der Telekom-Familie“. Zum Kaufpreis machten die beiden Unternehmen keine Angaben. Bereits seit mehreren Jahren soll eine „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ zwischen Käufer- und akquiriertem Unternehmen bestehen.

Über 260 Kliniken in Europa

Synedra betreibt neben seinem Hauptsitz in Innsbruck auch Tochterfirmen in Deutschland und der Schweiz und betreut mit seiner KI-Plattform über 260 Kliniken in Europa. Die sogenannte „Health Content Management (HCM)-Plattform“ von synedra hilft bei der Archivierung, Ordnung sowie im Austausch von Medizin-Daten. Um diese wird das bestehende Portfolio der Deutschen Telekom nun erweitert. Der Käufer verfolgt damit seine Intention, im Bereich der digitalen Gesundheitslösungen zu wachsen.

„Decken alle Abläufe des Krankenhaus-Betriebs ab“

Stefan Andreatta, CEO von synedra, erklärt die Plattform wie folgt: „Wir bieten eine modulare und skalierbare HCM-Plattform zur Erfassung, Langzeitspeicherung, Visualisierung und Verteilung medizinischer Daten. Sie ermöglicht die Konsolidierung medizinischer Datensilos auf einer integrierten und interoperablen Plattform. Dies unabhängig vom verwendeten Datenformat. Mit dem kombinierten Portfolio decken Telekom und synedra künftig alle Abläufe des alltäglichen Krankenhaus-Betriebs ab.“

„Mit ihrer langjährigen Expertise im Gesundheitswesen und ihrem innovativen Health-Portfolio ist die Telekom die beste Heimat für die Mitarbeitenden und die Lösungen von synedra und akedis, unserem Start-up. Indem wir unser Know-how kombinieren, können wir Kliniken in der DACH-Region und darüber hinaus noch besser unterstützen, ihre Gesundheitsdaten erfolgreich zu managen“, sagt Thomas Pellizzari, Gründer von synedra, zum Exit.

Pellizzari hielt zum Zeitpunkt der Übernahme 80 Prozent an synedra – laut wirtschaft.at. Die restlichen 20 Prozent teilen sich zu je zehn Prozent auf die beiden Geschäftsführer Stefan Andreatta und Johannes Fellner auf.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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