26.09.2016

Ex Rakia: Mit einer „Schnapsidee“ zur Edelbrand-Brand

Startup-Steckbrief. Ivan Stefanovic vom Wiener Schnaps-Startup Ex Rakia erzählte dem Brutkasten, wie schlechter Schnaps vom Balkan ihn auf seine Idee brachte und warum seine Mitarbeiter keine Angst vor dem Scheitern haben dürfen.
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(c) fotolia.com - styleuneed

Egal ob mit oder ohne Alkohol, Getränke-Startups aus Österreich boomen im Moment. Ein Startup aus Wien versucht es nun in diesem wachsenden Markt mit hochprozentigem. „Ex Rakia“ nennt sich die Schnapsmarke von Ivan Stefanovic. Er will sowohl mit der Produktionsqualität als auch mit dem Geschmack der Edelbrände „vom Balkan“ bei Kunden punkten. Im Moment gibt es drei Sorten zur Auswahl: Marille, Pflaume und Williams-Birne. Stefanovic hat dem Brutkasten für einen „Startup-Steckbrief“ ein paar Fragen beantwortet.

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Vergangene Woche beim Live-Pitch-Event am Donaukanal gab es für das Brutkasten-Team bereits ein Tasting. Hier das ganze Video:

Dein Elevator Pitch?

Verbinde Tradition & Innovation, mische frische Früchte & Quellwasser, für Jung & Alt, modern & elegant und für einen Lifestyle & Image = genieße Ex Rakia!

Wie bist du auf die Idee gekommen?

Vor zwei Jahren war ich auf einer „International Night Party“, wo Studenten aus ganz Europa teilgenommen haben und jeder sein Nationalgetränk mitbringen musste. Die Russen und Schweden nahmen ihren Wodka mit, die Schotten ihren Whiskey, die Franzosen ihren Cognac, die Italiener ihren Wein, die Deutschen ihren Jägermeister und die Österreicher natürlich ihren sehr starken Stroh 80! Diese Produkte hatten vieles gemeinsam: Das Flaschendesign war modern und edel, sie verkauften sich weltweit und an Qualität hat es auch nicht gefehlt.

Doch dann waren meine Freunde aus dem Balkan da, mit ihrem Nationalgetränken: Rakija! Keines der Länder hatte einen bekannten Brand, der international verkauft wird. Das Flaschen-Design war fürchterlich und auch die Qualität war erschreckend. Also kam ich auf die „Schnapsidee“ mein eigenes Getränk zu kreieren. Und so wurde die neue Marke „Ex Rakia“ ins Leben gerufen.

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Wie setzt sich dein Team zusammen? Wie habt ihr euch gefunden?

Ex Raika-Founder Ivan Stefanovic im gespräch mit Dejan Jovicevic vom Brutkasten
Ex Raika-Founder Ivan Stefanovic im Gespräch mit Dejan Jovicevic vom Brutkasten

Am Anfang des Projektes wollten ein paar Freunde mitmachen. Doch sie haben sehr schnell das Handtuch geworfen, weil es ihnen doch zu viel Aufwand und Arbeit war. Deswegen bin ich leider noch alleine mit meinem Startup. Ich werde jedoch sehr bald einen Freund in das Unternehmen einbinden, der mich bei Verkauf und Marketing unterstützen wird.

„Auf keinen Fall soll er Angst vor dem Scheitern oder Fehler Machen haben, denn das wird in diesem Job sicherlich passieren.“

Welche Eigenschaften muss ein guter Mitarbeiter für dich haben?

Motivation, Eigeninitiative, Mut, Kontaktfreudigkeit und Empathie. Auf keinen Fall soll er Angst vor dem Scheitern oder Fehler Machen haben, denn das wird in diesem Job sicherlich passieren. Denn dann heißt es, aufstehen und weitermachen.

Welche Learnings waren für dich besonders wichtig?

Never give up! Egal, wie oft man eine Absage erhält oder von anderen Menschen eingeredet bekommt, dass aus der Idee nichts wird, wenn man daran glaubt und kämpft ist es dennoch möglich!

Was würdest du deinem jüngeren Ich mitgeben bzw. raten?

Weniger Party machen, trinken und Blödsinn treiben! Mehr lesen, Initiative zeigen, networken und Mut zu Handlungen haben. Auch über seine Ideen reden. Denn anfangs machte ich den Fehler, keinem von meiner Idee zu erzählen. Dadurch habe ich auch keine Hilfe oder wichtige Kontakte von anderen Menschen bekommen, was natürlich die Arbeit sehr verlangsamt und erschwert hat.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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