01.06.2023

Ex-OpenAI-Angestellter entwickelt Robo-Butler – Marktreife in zwei Jahren geplant

Der Robo-Butler soll Alltagsaufgaben im Haushalt erledigen. Und Menschen von den langweiligen Arbeiten befreien. (Mit Video).
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(c) Prosper Robotics/Screenshot - Der Robo-Butler als Haushaltsassistent.

Seitdem ChatGPT, Bard und Konsorten als KI-Existenzen in unser Leben getreten sind, versprechen Experten und Nah-Zukunftsdeuter persönliche AI-Assistenten, die uns im Alltag helfen. Und die wir, wie das Smartphone, stets mit uns mitführen werden. Wenige bringen noch den KI-Roboter ins Spiel, der monotone Aufgaben wie Haushaltsarbeit übernimmt. Noch ist es nicht ganz so weit, doch es scheint ein erster Schritt gesetzt zu sein, sieht man sich an, was Prosper Robotics gebaut hat.

Der Salat-machende Robo-Butler

Das Startup, das vom ehemaligen OpenAI-Mitarbeiter Shariq Hashme gegründet wurde, entwickelt einen Haushaltsroboter, der in den nächsten Jahren marktreif sein soll.

Laut dem Founder wird der Haus-Roboter dazu in der Lage sein, den Geschirrspüler zu beladen und auszuräumen, Wäsche zu waschen, Oberflächen und Böden zu reinigen und sogar einfache Mahlzeiten wie Salate zuzubereiten.

Der Roboter läuft auf Rädern und hat zwei Arme, die nach oben und unten bewegt werden können. Seine „Hände“ vermögen es zudem, Dinge wie Teller und Besteck aufzuheben und wegzuräumen, Kleidung zu falten und das Bettzeug zu richten.

Jede Version des Roboters enthält bei Lieferung Features wie Saugnäpfe zum Entfernen von Tupperware-Deckeln oder einen speziellen Mopp.

Das Kreuzkontaminationsproblem

Prosper Robotics gibt jedoch zu, dass die Zubereitung von Mahlzeiten – sowohl die Hygiene als auch die Tatsache, dass der Roboter Messer halten kann – potenzielle Problembereiche seien. Hashme sagt aber, dass sein Team dieses Hygieneproblem gelöst hat, indem es den Roboter mit verschiedenen Handschuhen für verschiedene Aufgaben ausstattet, um eine Kreuzkontamination zu verhindern – der Roboter könne hierbei sogar die Handschuhe in die Spülmaschine stecken.

Wenn es darum geht, Messer zu schwingen, soll seine Kreation mit diesem Skill vorerst noch von Menschen ferngehalten werden.

Robo-Butler mit Smartphone überwachen

„Du gehst zur Arbeit und er erledigt alles in deinem Haus. Du kannst per ‚time lapse‘ auf dem Smartphone sehen, was er alles getan hat“, wird Hashme bei Sifted zitiert.

Die größte Herausforderung bei der Entwicklung eines brauchbaren Haushaltshelfers bestand darin, so der Entwickler weiter, etwas zu schaffen, das nicht die Welt kostet und gleichzeitig eine breite Palette von Aufgaben übernehmen kann.

Prosper Robotics-Gründer denkt an „leistbare“ Kosten

„Der größte Unterschied, den man machen muss, um einen Heimroboter realistisch zu machen, sind die Kosten für ein System, und das ist so ziemlich das Spannendste, was wir gemacht haben“, erzählt Hashme der britischen Plattform.

Er erklärt auch, dass das Prosper-Team diese Aufgabe gemeistert hat, indem es sich mit Problemen befasst hat, über die die meisten Robotik-Ingenieure nicht nachdenken würden – langweilige Dinge, wie etwa elektrische Steckverbinder von der Stange in einem beweglichen System zu verwenden. Hashme sagt, dass sein Startup durch die Anwendung von 20 bis 30 solcher „Tricks“ seinen Roboter-Butler für einen Preis zwischen rund sechs bis elftausend Euro verkaufen möchte.

In acht Monaten erste Alphatests

Der Gründer hofft, dass die neueste Version für den Haushalt in etwa acht Monaten fertig sein wird, und man dann mit Alphatests in den Häusern beginnen kann. In zwei Jahren soll der Robo-Butler am Markt sein. Auch eine b2b-Version (Büros reinigen) sei angedacht.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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AI Summaries

Ex-OpenAI-Angestellter entwickelt Robo-Butler – Marktreife in zwei Jahren geplant

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Der Artikel zeigt, dass Roboter und künstliche Intelligenz immer weiter in unser Leben integriert und so auch zu Haushaltshelfern werden können. Dies kann in Zukunft Auswirkungen auf Arbeitsplätze und die Verteilung von Arbeit und Freizeit haben. Wenn Roboter in der Lage sind, alltägliche Aufgaben zu übernehmen, können Menschen mehr Zeit für andere Tätigkeiten haben. Allerdings könnte dies auch zu einer Verringerung der Arbeitsplätze im Bereich Haushalt und Reinigung führen. Zudem stellt sich die Frage nach der Erschwinglichkeit dieser Technologie für die breite Bevölkerung und ob dies zu einer weiteren sozialen Ungleichheit führen wird.

Ex-OpenAI-Angestellter entwickelt Robo-Butler – Marktreife in zwei Jahren geplant

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Die Entwicklung eines marktreifen Haushaltsroboters durch Prosper Robotics könnte einen Wendepunkt im Bereich der Haushaltsrobotik darstellen und einen Einfluss auf die Arbeitswelt haben, insbesondere auf Arbeitsplätze im Bereich der Hausarbeit. Die breite Verfügbarkeit von erschwinglichen Robotern, die den Alltag erleichtern, könnten dazu führen, dass bestimmte Jobs in Haushalten, Reinigungsunternehmen und anderen Dienstleistungsbranchen entfallen oder verändert werden. Gleichzeitig könnten solche Roboter auch neue Arbeitsplätze schaffen, insbesondere in der Robotikindustrie und in Vertriebs- und Serviceteams.

Ex-OpenAI-Angestellter entwickelt Robo-Butler – Marktreife in zwei Jahren geplant

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in ist es wichtig, Trends und Entwicklungen zu beobachten und zu analysieren, um Chancen für neue Produkte und Services zu identifizieren. Der beschriebene Robo-Butler von Prosper Robotics zeigt, dass die Entwicklung von AI-gesteuerten Haushaltsrobotern voranschreitet und in naher Zukunft eine Marktreife erreichen könnte. Die Anwendungsbereiche für solche Roboter sind breit gefächert und bieten Potenzial für Innovationen in Bereichen wie Haushaltsreinigung, Pflege und Logistik. Es lohnt sich, diesen Trend im Auge zu behalten und zu prüfen, ob daraus neue Geschäftsmöglichkeiten entstehen können.

Ex-OpenAI-Angestellter entwickelt Robo-Butler – Marktreife in zwei Jahren geplant

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in kann dieser Artikel für Sie von Bedeutung sein, da er Ihnen einen Einblick in die Entwicklungen im Bereich der Haushaltsrobotik gibt. Durch die Vorstellung des Robo-Butlers von Prosper Robotics können Sie Chancen erkennen, in dieses aufstrebende Marktsegment zu investieren und von einer potenziell wachsenden Nachfrage nach intelligenten Haushaltsrobotern zu profitieren. Es ist jedoch wichtig, die technischen und finanziellen Herausforderungen im Auge zu behalten, die mit der Entwicklung solcher Geräte verbunden sind.

Ex-OpenAI-Angestellter entwickelt Robo-Butler – Marktreife in zwei Jahren geplant

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Als Politiker:in können die Entwicklungen im Bereich der Robotik und künstlicher Intelligenz von großer Bedeutung sein, da sie Auswirkungen auf die Arbeitsmarkt und den Alltag der Bürger:innen haben könnten. Die Entwicklung von Robotern, die Haushaltsarbeiten übernehmen können, kann zu einer Entlastung von Arbeitnehmer:innen in diesem Bereich führen, sollte jedoch auch im Hinblick auf die Arbeitsplatzsicherheit und die Umstrukturierung des Arbeitsmarkts betrachtet werden. Es gilt auch sicherzustellen, dass diese neuen Technologien den ethischen und sozialen Standards entsprechen.

Ex-OpenAI-Angestellter entwickelt Robo-Butler – Marktreife in zwei Jahren geplant

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Dieser Artikel zeigt, dass das Ziel der KI-Industrie darin besteht, personalisierte Roboter zu schaffen, die uns im Alltag helfen und uns für monotone Aufgaben wie Haushaltsarbeit entlasten können. Prosper Robotics, ein Startup, das von einem ehemaligen Mitarbeiter von OpenAI gegründet wurde, hat den ersten Schritt unternommen und arbeitet an einem Haushaltsroboter, der eine breite Palette von Aufgaben erledigen kann. Der Roboter soll in der Lage sein, den Geschirrspüler zu beladen und auszuräumen, Wäsche zu waschen, Oberflächen und Böden zu reinigen und sogar einfache Mahlzeiten wie Salate zuzubereiten. Der größte Unterschied besteht darin, dass Prosper Robotics versucht hat, einen erschwinglichen Roboter zu entwickeln, der zwischen sechs und elftausend Euro kostet.

Ex-OpenAI-Angestellter entwickelt Robo-Butler – Marktreife in zwei Jahren geplant

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

  • Shariq Hashme

Ex-OpenAI-Angestellter entwickelt Robo-Butler – Marktreife in zwei Jahren geplant

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Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

  • OpenAI
  • Prosper Robotics

Ex-OpenAI-Angestellter entwickelt Robo-Butler – Marktreife in zwei Jahren geplant