02.08.2023

Ex-OMV-Chef Seele: „Nachhaltigkeit ist eine unglaubliche Geschäftsopportunität“

Bis 2021 war Rainer Seele Chef der OMV, heute ist er als Investor und Unternehmer tätig. Im brutkasten-Talk spricht er über weltpolitische Einschätzungen, Inflation und sein Investment bei ElephantSkin.
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Ex-OMV-Chef Rainer Seele
Foto: brutkasten

Als ehemaliger Chef der OMV zählte Rainer Seele bis 2021 zu den bedeutendsten Managern Österreichs. Seit seinem Rücktritt aus dem Großkonzern unterstützt er als Unternehmer Startup-Unternehmen beratend, und als Investor greift er ihnen auch finanziell unter die Arme. Besonders der arabische Raum ist, neben Europa, für ihn sehr interessant: „Dort herrscht eine schnelle Transformation im Energiebereich hin zur Nachhaltigkeit. Da bin ich natürlich von meiner Ausbildung her prädestiniert.“ Heimische Startups würden von Investments aus dem Nahen Osten profitieren, da dort sowohl hohes Kapital als auch enormes Interesse an Technologie vorhanden sei.

Die Wirtschaftsstandorte Europa und Österreich sieht er derzeit jedoch in einer schwierigen Situation. Hohe Produktionskosten durch die stark gewachsenen Energiepreise schwächen den heimischen Markt im Gegensatz zum Nahen Osten oder den USA. Man müsse Anreize zur Investition in neue Technologien schaffen. Gerade Investments in nachhaltige Projekte sollten unterstützt werden, um den heimischen Markt wieder in Fahrt zu bringen. Als europäischer Wirtschaftsstandort den amerikanischen Markt zu bedienen sei unrealistisch – da in Europa der Gaspreis mehr als viermal so hoch ist. Stattdessen müsse Europa sich auf sich selbst konzentrieren.

Rainer Seele im Videotalk über die Weltwirtschaft, Geopolitik und das ElephantSkin-Investment

Inflation hemmt Investitionen

Trotz hoher Speicherstände ist der heimische Gaspreis auf einem hohen Niveau. Ob eine baldige Entspannung in Aussicht ist, bleibt für Seele unklar: „Das wird davon abhängen, ob wir nun wirklich einen kalten Winter bekommen oder nicht.“ Die allgemein hohe Inflation erschwere auch Investitionen für Startup-Unternehmen, da durch den hohen Leitzinssatz alternative Anlagemöglichkeiten für Investoren attraktiver werden. Laut Seele wird diese Phase andauern, bis sich die Verbrauchernachfrage wieder verbessert.

Europa und die Rohstoffe

Vor allem seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine steht Seele in der Kritik. Ihm wird eine Nähe zu Russlands Präsidenten Vladimir Putin nachgesagt – und zur Abhängigkeit Österreichs von Russland beigetragen habe. Zu wirtschaftlichen Abhängigkeiten generell in Europa sagte Seele im Interview, dass diese auf Gegenseitigkeit beruhen müssten: „Bei einer einseitigen Abhängigkeit kommt eine Dominanz und Marktmacht auf. Das führt zu Spannungen.“ Europa wird seiner Einschätzung nach im Bereich der Rohstoffe immer auf andere Länder angewiesen sein. Europas großer Vorteil sei jedoch, den weltweit größten Verbrauchermarkt zu haben – der noch dazu politisch extrem stabil sei. „Und das ist die Gegenkarte, die wir haben.“

Europa sei laut Seele Weltmeister in der Ausbildung von Wissenschaftlern und Ingenieuren. Die tatsächliche Forschung finde aber in anderen Teilen der Welt statt, wo bessere Rahmenbedingungen herrschen. „Das können wir wirklich ändern, wir müssen nur daran glauben.“ Europa habe viele Technologien bereits verloren. Besonders bedauert Seele die Abwanderung der Biotechnologie nach Amerika: „Das ist gerade im Bereich der Pharmaforschung und Pharmaentwicklung die Schlüsseltechnologie schlechthin.“

Neue Weltordnung mit vielen Unbekannten

In der politischen Weltordnung sieht Seele einen Umschwung – die bipolare Aufteilung in Kapitalismus und Kommunismus sei vorbei. „Wir sind jetzt in einem Unruhezustand, der auch begleitet wird von vielen Unbekannten.“ Neu sei unter anderem, dass frühere als Entwicklungsländer bezeichnete Staaten jetzt bei der Neuordnung der Welt miteinbezogen würden. Dies sei nicht auf den derzeitigen Zustand dieser Länder zurückzuführen, sondern auf das Entwicklungspotential. „Leider Gottes geht diese Unordnung auch mit viel Unfrieden einher. Und das bedrückt die Menschen ungeheuerlich.“

Grund zum Optimismus gibt es laut Seele jedoch im Bereich der Nachhaltigkeit. Die Transformation zu dieser ermögliche „eine unglaubliche Geschäftsopportunität für alle“, da in jedem Industriebereich eine Veränderung bevorstünde. Aus genau diesem Nachhaltigkeitsgedanken hat sich Seele auch für mittlerweile zwei Investment in die nachhaltige Handschuh-Marke ElephantSkin entschieden: „Denn ElephantSkin steht für ein Produkt, das zwei Dinge vereinbaren kann: Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit.“

Rainer Seele möchte die Unternehmen, in die er investiert, begleiten: „Ich sehe meine Rolle nicht beschränkt als Geldgeber.“ Gerade in der internationalen Ausweitung eines Startup-Unternehmens könne er seine Erfahrungen beisteuern, und auch sein Netzwerk zur Verfügung stellen. Wichtig bei potentiellen Investments ist ihm besonders die Führungsebene: „Wenn das Management von dem Produkt nicht überzeugt ist, dann werde ich als Investor dort nicht einsteigen.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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