18.08.2017

Ex-NSA-CTO warnt vor Sicherheitspaket: Österreich droht Massenüberwachung

Letzten Freitag befand sich NSA-Whistleblower Will Binney zusammen mit anderen hochrangigen Datenexperten in Wien, um im Café Landtmann vor versammelter Presse auf das von der Bundesregierung geplante "Überwachungspaket" aufmerksam zu machen. Inzwischen hat auch Austrian Startups in einem offenen Brief Stellung genommen.
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v.l.n.r.: Bill Binney, Max Schrems, Thomas Lohninger, Arjen Kamphuis (c) Karola Riegler

Spionagesoftware, Netzsperren, Videoüberwachung der Straßen und des Verkehrs- das sind die Zutaten für den perfekten Thriller. Wenige in Österreich wissen, dass diese Schlagwörter gleichzeitig das geplante „Sicherheitspaket“ der österreichischen Bundesregierung beschreiben könnten- zumindest, wenn es nach der Expertengruppe rund um den ehemaligen NSA Direktor Willam Binney geht. Fast geräuschlos ist das Sicherheitspaket Anfang Juli in Begutachtung gegangen.

Um auf die Ausweitung der Überwachung durch den Staat aufmerksam zu machen, lud der Verein epicenter.works zu einer Konferenz mit Will Binney, dem ehemaligen technischen Direktor der NSA aus den USA, Arjen Kamphuis, dem Sicherheitsexperten aus den Niederlanden, dem Österreicher Max Schrems, der durch seinen Kampf gegen Facebook bekannt wurde und  Thomas Lohninger, Geschäftsführer von epicenter.works. Beide unterstützen die Arbeit von epicenter.works und betonen bei der Konferenz, was für katastrophale Auswirkungen die Einführung der geplanten Änderungen auch auf den einzelnen Bürger hätte. Einen detaillierten Überblick zum Sicherheitspaket gibt es hier.

Überwachung keine Antwort auf Terror

Angst ist ein gutes Ventil, um Gesetzgebungen zu verschärfen, so der Tenor auf der Pressekonferenz. Denn die Experten sind sich in Hinblick auf das neue Sicherheitspaket einig: Es ist ein Eingriff in die Privatsphäre. Dass die Verschärfungen zur Prävention dienen, dafür gibt es bisher keinen Beweis.

„Es gibt keinen Beleg dafür, dass das massenweise Sammeln und Auswerten von Daten tatsächlich für mehr Sicherheit sorgt oder bei der Aufklärung schwerer Straftaten helfen kann“, klärt Ex-NSA-CTO William Binney auf. Ganz im Gegenteil: „Es gibt sehr viele Belege dafür, dass zu viele Daten der Verbrechensprävention hinderlich sind.“

„Kein Beleg, dass das massenweise Sammeln und Auswerten von Daten bei der Aufklärung schwerer Straftaten helfen kann“, Ex-NSA-CTO William Binney.

Daten hätten bei der Aufklärung von Straftaten auch bisher nicht geholfen: Viele der Terroristen waren bereits aktenkundig und der Polizei bekannt, wurden zum Teil bereits überwacht – verhindert hat dies den Anschlag nicht. Ob es denn eine andere Möglichkeit gäbe vor Kriminalität zu schützen, ganz ohne Daten zu sammeln, fragt einer der anwesenden Journalisten. Binney stellt daraufhin ein Programm vor, das auf Verhaltensanalyse setzt und zur Prävention und Aufklärung in den USA hätte eingesetzt werden sollen. In Betrieb genommen wurde dieses allerdings nicht.

Missbrauch durch Datenbanken

„Wo neue Datenbanken mit personenbezogenen Daten geschaffen werden, entstehen auch neue Begehrlichkeiten und Missbrauchsmöglichkeiten. Der Schaden, der hier entstehen kann, darf nicht unterschätzt werden“, meint Binney. In den USA werden die Methoden übrigens längst auch für kleinere Delikte zur Aufklärung benutzt. „Die Grundpfeiler einer Demokratie werden hier zerstört“, so der NSA-Whistleblower mit mahnender Stimme in Hinblick auf das Sicherheitspaket, das in Österreich eingeführt werden soll. Und auch andere Experten schlagen Alarm.

Massenüberwachung gegen Menschenrechte

„Massenüberwachung ist falsch, es ist gegen Demokratie und gegen Menschenrechte“, so Arjen Kamphuis, der Datenexperte aus den Niederlanden. „Wenn es nicht einmal die NSA schafft, Datenbanken zu beschützten, glauben Sie wirklich, dass es der österreichische Staat schafft?“ Die einzige Vorkehrung die man treffen könnte, um Hackern gar keine Chance zu geben, kennt Kamphuis nur zu gut: „Man darf solche Datenansammlungen gar nicht erst einmal aufbauen!“ Außerdem sei die Einführung und Umsetzung von Systemen, die der Überwachung und Datenanalyse dienen, mit enormen Kosten verbunden. „Wieso verwendet man das ganze Geld nicht, um IT-Jobs in Österreich zu schaffen?“, fragt Kamphuis.

„Massenüberwachung ist falsch, es ist gegen Demokratie und gegen Menschenrechte“, Datenexperte Arjen Kamphuis.

Auf der Website überwachungspaket.at vom Verein epicenter.works können Bürger ihre Meinung zum geplanten Sicherheitspaket abgeben. Die Statements werden auf der Website des Parlaments veröffentlicht. Auch Vertreter der Internetwirtschaft wie der Verein Austrian Startups haben sich nun in einem offenen Brief an die Abgeordneten des Nationalrats gewandt. (Die ganze Mitteilung gibt es hier zu lesen.)

„Hätte man vor zehn Jahren gesagt, wir bauen überall Kameras auf um jede Bewegung scannen zu können, wäre das nie akzeptiert worden“, meint Maximilian Schrems. Der Österreicher erlangte mit einer Klage gegen Facebook internationale Aufmerksamkeit. „Mit der klassischen ‚Salamitaktik‘ scheint das aber alles zu gehen.“

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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