18.06.2024
PERSONALIE

Ex-N26-Manager Strobl wird Österreich-Chef bei Solarunternehmen Soly

Weg von Banken, hin zu Klimaschutz: Dieser Ex-N26-Managing Director tritt nun für das Solarunternehmen Soly in den österreichischen Markt.
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Christian Strobl | © privat

Er war vier Jahre lang bei der Neobank N26 vertreten. Zweieinhalb davon – bis März 2024 – war er Market Lead und Managing Director für Österreich. Nun wechselt er Fronten – und tritt seinen Dienst im Solarenergiemarkt an. Die Rede ist von Christian Strobl, der fortan als neuer Country Manager Österreich des niederländischen Photovoltaik-Anbieters Soly tätig ist.

Marktantritt in Österreich

Das in Wien sitzende Unternehmen Soly Austria Operations GmbH soll ab sofort vom Ex-N26-CEO geführt werden. In seiner letzten Rolle fungierte er vor allem als Experte in puncto Digitalisierung und Strategie. Nun soll Strobl den Markteintritt und die Expansion des Solarunternehmens verantworten, heißt es per Aussendung.

Elf Jahre „Solarenergie für alle“

Das Photovoltaik- und Energie-Unternehmen wurde im Jahr 2013 von den Brüdern Patrick und Milan van der Meulen gegründet. Das Ziel war es schon damals, „Solarenergie für jedermann verfügbar zu machen“ – so das Unternehmen auf LinkedIn.

Mit dem Rollenantritt Strobls tritt Soly indes als Photovoltaik-Anbieter in den österreichischen Markt ein. Damit baut das Solarunternehmen seine Präsenz in insgesamt sieben Ländern aus. Spezialisiert sei es in erster Linie auf Photovoltaikenergie, Heimbatterien und EV-Charging-Lösungen.

Neben N26 auch Startup-Erfahrung

Unmittelbar zuvor war der Digital- und Strategie-Experte bei der Berliner Neobank N26 für den österreichischen Markt verantwortlich. Außerdem war er als Strategieberater bei Strategy& tätig und zählt als Founder und CEO von Frynx bereits Gründungs- und Startup-Erfahrung.

„Es ist uns eine große Freude, mit Christian Strobl einen der führenden Spezialisten in den Bereichen Digitalisierung und Innovation für die Ausbauziele von Soly gewonnen zu haben“, meint Soly International-CEO Patrick van der Meulen zum Neuzugang.

„Ich brenne für Klimaschutz“

Strobl will sich in seiner neuen Rolle gezielt dafür einsetzen, Energieerzeugung und Verbrauch am Photovoltaikmarkt „smart zu steuern“. Denn: „Ich brenne für lösungsorientierten Klimaschutz. Österreichischen Haushalten die Möglichkeit zu eröffnen, eigenen, günstigen Sonnenstrom zu erzeugen, das treibt uns an.“

30 Millionen Euro Finanzspritze

Neben Personalveränderungen und dem Eintritt in den österreichischen Markt berichtet das Solarunternehmen von einem Investment in Höhe von 30 Millionen Euro. An der im Dezember des Vorjahres abgeschlossenen Finanzierungsrunde beteiligt waren ClimateTech Investoren wie ArcTern Ventures, Fifth Wall und Shell Ventures sowie der Pensionsfonds ABP.

2022 übernahmen bereits Shell Ventures und der Pensionsfonds ABP die Mehrheitsbeteiligung am Unternehmen. Mit der jüngsten Finanzspritze wurde nach Italien, Südafrika, Belgien, Deutschland und Großbritannien expandiert. Bis 2030 will man schließlich 500.000 Haushalte und Unternehmen mit erneuerbarer Energie versorgen.


Aus dem Archiv (März 2022): Strobl im brutkasten-Studio.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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