15.05.2023

Ewor: Tech-Startup-Accelerator will mit 3,2-Mio.-Euro-Investment Europas Y Combinator werden

Das europäische Accelerator- und Ausbildungsprogramm Ewor erhält ein 3,2 Millionen-Investment. Das frische Kapital soll in das Fellowship-Programm zur Unterstützung und Ausbildung europäischer Tech-Unternehmer:innen fließen.
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Die beiden Ewor Co-Founder Alexander Grots und Daniel Dippold.
Die beiden Ewor Co-Founder Alexander Grots und Daniel Dippold. (c) Ewor

In ihrer jüngsten Seed-Finanzierungsrunde hat die Entrepreneurship Academy Ewor 3,2 Millionen Euro erhalten. Das frische Kapital kommt von Seriengründer:innen der deutschen Startup-Szene, darunter Paul Müller, Jens Wasel, David Rowan, Mirjam Pütz sowie Felix Haas und Robert Wuttke. Ewor hat sich als Talent Investor auf die Ausbildung und individuelle Förderung junger Tech-Unternehmer:innen konzentriert (brutkasten berichtete).

Mängel im Bildungssystem begleichen

Mit dem Investment möchte Ewor die Unterstützung der nächsten Generation europäischer Tech-Unternehmer:innen, die in ihrem sechs- bis zehnmonatigen Fellowship-Programm teilnehmen können, intensivieren. Ziel sei es indes, das europäische Startup-Ökosystem zu stärken und Mängel im Bildungssystem zu beheben, die vor allem in puncto Unternehmertum bestehen würden. Nach Angaben der Gründer Daniel Dippold, Alexander Grots und Florian Huber handelt es sich um „das erste und einzige“ europäische Unternehmer-Fellowship-Programm, das von erfolgreichen Tech-Unternehmern gegründet wurde und geleitet wird.

Der Anspruch der Gründer ist ambitioniert: Sie wollen ein europäisches Pendant zum legendären Silicon-Valley-Accelerator Y Combinator etablieren. „Es gibt keinen YC in Europa. Viele europäische Pendants sind bekannt für gründer-unfreundliche Bedingungen und niedrige Bewertungen, fehlende Authentizität und unnötige Bürokratie, da sie nicht von Gründern mit Erfahrung im Aufbau relevanter Tech-Unternehmen geleitet werden“, sagt Dippold. „Wenn wir es ernst meinen, in Europa Technologieunternehmen aufzubauen, die es mit denen in den USA und China aufnehmen können, müssen wir Bedingungen, Authentizität und Flexibilität bieten, die für erstklassige unternehmerische Talente wirklich attraktiv sind.“. Er sei überzeugt davon, dass Unternehmertum und innovative Technologien die richtige Antwort auf viele gesellschaftliche und umweltbezogene Probleme seien.

Ewor unterstützt als Mix aus Master Degree und Acceleration die Ausbildung von europäischen Gründer:innen zu Serial Entrepreneurs. Die Co-Founder Grots, Huber und Dippold zufolge basiert erfolgreiches Unternehmertum nicht nur auf akademischer Lehre, sondern vor allem auch auf praxisorientiertem Handwerk und individueller Skill-Entwicklung. Gerade letzteres würde im europäischen Bildungssystem zu wenig gefördert. Mit ihrem Fellowship-Programm und dem frischen Kapital soll dieser Gap beglichen werden.

“Unternehmertum ist wie ein Handwerk”

Dippold, Huber und Grots sehen das Unternehmertum als „Handwerk”, bei dem es viel eher um Learning by Doing und nicht nur um eine akademische Ausbildung ginge. Dafür entwickelte Ewor zwei Plattformen, nämlich das Ewor-Fellowship-Programm und die Ewor-Academy, um Entrepreneur:innen aus der europäischen Tech-Szene aktiv zu fördern. Ewor will damit ein Ökosystem schaffen, das Persönlichkeiten heranwachsen und Ideen umsetzen lässt.

Das mehrmonatige Fellowship-Programm bietet praxisbezogene Ausbildungen im Bereich Entrepreneurship. Darüber hinaus genießen Programm-Teilnehmende eine Startfinanzierung von bis zu 150.000 Euro. Das erste Fellowship-Programm wurde im März 2021 gelauncht.

Ein Netzwerk von Gründer:innen für Gründer:innen

Ewor-Fellows erhalten im Rahmen des Fellowship-Programms Zugang zu einem europaweiten Netzwerk aus Mentor:innen, Beiräten und Investor:innen, darunter mehr als zehn Unicorn-Gründer:innen. Inhaltlich orientiert sich Ewor auf Gründer:innen in den Bereichen GreenTech, DeepTech, AI & Machine Learning sowie Robotics, HealthTech und EdTech. Die Fellows stammen unter anderem aus Cambridge, Oxford, HEC Paris, der ETH Zürich und der TU München sowie von Google, Amazon, McKinsey oder der Boston Consulting Group (BCG).

Das Ewor-Team besteht aus Tech-Unternehmen und Startup-Investoren, darunter CEO Daniel Dippold, der bereits in mehr als 20 Tech-Startups investiert hat, Florian Huber als Chief Investment Officer und Alexander Grots als Mitgründer und Chief Program Officer. Auch Berna Epik ist als COO und Lian Boerma als Head of Education mit Stanford-Hintergrund mit an Bord.

Mehr zur Gründungsgeschichte von Ewor im brutkasten-Talk vom März 2022:

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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