24.03.2022

Ewor: So sollen Gründer:innen zu Serial Entrepreneurs werden

Die Gründer von Ewor sehen in Sachen Unternehmertum ein Defizit im europäischen Bildungssystem. Mit ihrem Fellowship und ihrer Academy wollen sie dagegen vorgehen.
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Alex Grots, Daniel Dippold
© Alex Grots, Daniel Dippold

Daniel Dippold und Alexander Grots von von der bayerischen Founder-Schmiede Ewor sprechen im brutkasten-Talk über die Gründer:innenlandschaft in Europa und wie sie diese verändern wollen. Da sie mit Blick auf das Unternehmertum bereits im Bildungssystem einige Mängel erkennen, möchten sie Entrepreneur:innen mit dem Ewor-Fellowship und der Ewor-Academy aktiv fördern. Hier soll ein Ökosystem geschaffen werden, worin einzelne Persönlichkeiten mit ihren Ideen gut wachsen können. Profitieren sollen dabei sowohl die Teilnehmer:innen, als auch Ewor und die Unternehmen, die hier mitarbeiten können.

Bei Ewor liege der Fokus laut Grots in erster Linie auf dem Individuum. Hier sollen Gründer:innen zum Serial Entrepreneur entwickelt und ausgebildet werden. “Wir investieren nicht in Ideen, sondern in die Menschen”, meint Grots und betont dabei, dass es ihnen nicht zwangsweise um die smartesten Menschen gehe, sondern um jene Menschen mit Potential – manche würden das besser zeigen können, als andere. Ewor wolle also einen feeding ground bieten, wo man den Gründungsprozess gemeinsam erleben könne. Grundlage für dieses Ökosystem bieten die zwei entwickelten Plattformen: das Ewor-Fellowship und die Ewor-Academy.

Ewor-Fellowship für junge Entrepreneur:innen

Das Fellowship richtet sich an all jene, die noch nicht gegründet haben und noch keine eigene Idee mitbringen. Hier haben Industrie bzw. große Unternehmen die Möglichkeit, ihre Ideen und Themen mit einzubringen, erklärten die Ewor-Gründer. Eine Gruppe junger Entrepreneur:innen wird in dem Fellowship zusammen gebracht und anhand des ausgewählten Themas dazu ausgebildet, ein eigenes Venture zu gründen. Aktuell bietet das Fellowship 30 Plätze pro Jahr, während die Academy bereits Plätze im dreistelligen Bereich anbietet.

Academy für Menschen, die bereits gegründet haben

Bei der Academy gehe es wiederum weniger um den Gründungsprozess als viel mehr um den Wissensaustausch. Hier haben die Teilnehmer:innen bereits eine Idee, hätten in der Academy aber die Möglichkeit, die Vorteile des ewor-Netzwerks zu nutzen und noch mehr Wissen zu erlangen. Auf diesem Wege könne man laut ewor die eigene Idee weiterentwickeln und ein Venture bauen. 

Für die Teilnahme wird ein Betrag verrechnet, der laut Dippold aktuell noch ein bisschen steigen würde. “Langfristig wollen wir mit der Academy ein Modell erreichen, mit dem wir am Gründungserfolg partizipieren, zugleich aber auch nichts verdienen, wenn der oder die Gründer:in von unserem Ökosystem nichts mitnimmt”, erklärt Dippold. Das Gründer-Team von Ewor betont dabei, dass sie mehr Raum geben wollen, als es die meisten Accelerators und Incubators tun würden.

Was sind die Vorteile für die Unternehmen?

Die beiden Founder haben selbst bereits ein breites Netzwerk, das sie für das Fellowship und die Academy mitbringen. So haben sich insgesamt neben den Talenten, den Partner:innen, den Mentor:innen auch schon Investments ergeben. Bei dem starken Fokus auf Founder:innen würden laut Ewor aber auch die Unternehmen nicht zu kurz kommen. Schließlich bringe man bei Ewor nicht die Ideen, sondern die dahinter stehenden Personen voran, die hier eine Ausbildung zum Unternehmertum erhalten.

„Zukunft ist nicht der Kampf um Ideen, sondern der Kampf um Talente“

“Die Ideen entstehen aus den Menschen heraus, während wir sie auf diesem Journey begleiten. Das ist dann auch der Wert für die Unternehmen – sie haben Menschen dabei betreut, persönlich zu wachsen. Zukunft ist nicht der Kampf um Ideen, sondern der Kampf um Talente”, erklären die Initiatoren im brutkasten-Talk. Während das Unternehmen also Talente fördern und voranbringen wolle, hätten andere Firmen beispielsweise die Möglichkeit, strategischer Partner zu werden. Dieser Schritt habe laut Dippold auch finanzielle Vorteile für die Unternehmen, da er billiger ist, als firmenintern in R&D (Research & Development) zu investieren.

Ewor hat das erste Fellowship im März 2021 gelauncht, davor aber bereits verschiedene Pilotprojekte ausprobiert. Mit ihrer Arbeit wollen sie weiter ihre Vision verfolgen, ein Ökosystem aufzubauen, in dem jede:r der oder die etwas weltveränderndes bewegen möchte, Unterstützung findet.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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