18.02.2019

EVN möchte mit Energiemanagement-System „joulie“ die Photovoltaik smarter machen

Die EVN hat mit "joulie" ein intelligentes Energiemanagement-System für Photovoltaikanlagen von Privathaushalten entwickelt. Damit sollen Kunden einen transparenten Überblick über ihren selbst produzierten Strom erhalten. Über eine Smartphone-App werden Energieflüsse visualisiert, um den eigenen Verbrauch bzw. die Rückflüsse ins öffentliche Stromnetz managen zu können.
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Die Sonne ist unsere stärkste Energiequelle. Sie ist nicht nur für den Wasserkreislauf unseres Planeten essentiell, der uns die Nutzung von Wasserkraft ermöglicht, sondern kann seit der Entwicklung von Photovoltaikanlagen auch direkt in Strom umgewandelt werden. Die Technologie war lange Zeit der Raumfahrt vorbehalten, die auch die wesentlichen Entwicklungsschübe lieferte. Seit Ende der 1990er kommt die Photovoltaik jedoch verstärkt auch im Bereich der Energieerzeugung von Privathaushalten zur Anwendung.

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In Österreich erhebt der „Photovoltaic-Austria-Verband“ seit dem Jahr 2000 jährlich die Anzahl der neu installierten Photovoltaik-Anlagen und deren kumulierter Leistung. Hierbei zeigt sich, dass sich die Leistung in den letzten zehn Jahren exponentiell entwickelt hat. Im Jahr 2008 belief sich diese noch auf 30 Megawatt, wohingegen es im Jahr 2018 bereits 1.500 Megawatt waren.

Stromerzeugung wird smarter und vielfältiger

Nicht nur die erzeugte Leistung steigerte sich in den letzten Jahren, auch die Technik der Anlagen inklusive ihrer Batteriespeichersysteme entwickelte sich weiter. Mit der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung ergeben sich für private Stromerzeuger neue Möglichkeiten, den Strom ins öffentliche Stromnetz zurückfließen zu lassen und damit selbst Geld daran zu verdienen. Parallel sind zudem zahlreiche elektrische Verbraucher hinzugekommen, wie beispielsweise private Ladestationen für E-Autos.

EVN

EVN möchte Transparenz erhöhen

Für private Stromerzeuger bringen diese neuen Vernetzungsmöglichkeiten ihrer Photovoltaikanlage – einerseits mit dem öffentlichen Stromnetz, anderseits mit den elektrischen Verbrauchern – zahlreiche Vorteile, aber auch Herausforderungen mit sich. So stehen sie aufgrund der Vielfalt des Strommarktes oftmals einem unübersichtlichen Angebot gegenüber.

Die EVN möchte dieses Problem nun lösen und hat mit „joulie“ ein Photovoltaik-Gesamtangebot entwickelt, das mit einem intelligenten Energiemanagement-System den privaten Energieerzeugern Transparenz bieten soll.

EVN

Visualisierung der Stromflüsse mit App

Das Photovoltaik-Gesamtangebot enthält auch eine Smartphone-App mit Visualisierung der Energieströme, einem Energiespar-Modus und einem eigenen Einspeisevertrag. Das System ist modular aufgebaut. Dahingehend kann die bestehende Photovoltaik-Anlage mit einer privaten Ladestation für E-Autos oder einem Batteriespeicher verbunden werden.

Mit einem eigenen Optimierungs-Assistent soll laut EVN einerseits die Energie-Effizienz gesteigert, anderseits den privaten Stromerzeugern ein möglichst hoher Autonomiegrad ermöglicht werden. Laut EVN sollen dadurch die privaten Stromerzeuger ermächtigt werden, aktiv an der Energiewende teilzuhaben.

Transparenz für die Kunden

Über die Plattform joulie.at wird den Kunden zudem ein Tool geboten mit dem sie den Preis des Photovoltaik-Systems in fünf Minuten ausrechnen lassen können. Zudem möchte die EVN über einen sogenannten Photovoltaik-Konfigurator den privaten Stromerzeugern einen transparenten Überblick über die Kosten bieten.

Spitzen sollen abgefangen werden

Das neue System soll nicht nur privaten Stromerzeugern Vorteile bringen. Aufgrund der intelligenten Vernetzung der privaten Photovoltaikanlagen würden sich diese auch positiv auf die Netzstabilität auswirken. Wie die EVN betont, ermögliche das intelligente Energiemanagement-System das Verschieben von Stromlasten. Dadurch sollen Stromspitzen abgefangen werden können. Zudem bindet die EVN die Haushalte mit Photovoltaikanlagen verstärkt in die aktuelle Strommarkt-Situation ein – insbesondere zu Verbrauchsspitzen zwischen 17 und 20 Uhr.


=> Mehr über das Energiemanagement-System „joulie“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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