03.05.2024
WELTRAUM

Eviden: Neues NÖ-Technologiezentrum rund um Rekord-Satellitenschüsseln

Im niederösterreichischen Prottes eröffnete das IT-Unternehmen Eviden einen neuen Standort rund um seine beiden größten österreichischen Satellitenschüsseln. NÖ-Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner durchtrennte am Montag gemeinsam mit Eviden-Österreich-CEO Markus Schaffhauser und Bernard Payer, Global Head of Mission Critical Systems, das Band vor der Anlage, in deren Errichtung drei Millionen Euro investiert wurden.
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Eine der beiden neuen Satellitenschüsseln in Prottes. (c) Eviden

6,2 Meter sind die beiden Antennen lang – die Standortsuche gestaltete sich entsprechend schwierig. Denn für einen optimalen Empfang können die Satellitenschüsseln nicht von hohen Häusern umgeben sein. Drei Locations wurden bei der Auswahl des idealen Standortes in Betracht gezogen, die besonderen Ansprüche des neuen Zentrums erfüllte schließlich nur Prottes. Entscheidend war einerseits der viele Platz, der für die Positionierung und den Schwenkbereich der Satellitenschüsseln gegeben war, sowie die gute technische und infrastrukturelle Anbindung – vor allem, was den Glasfaseranschluss betrifft. Damit eröffnete das Tech-Unternehmen am Montag seinen achten Standort in Österreich und feierte gleichzeitig den ersten Jahrestag als Zweitunternehmen des französischen Tech-Riesen Atos mit einer Geburtstagstorte.

Eviden-Dienste als „Wohlstandslokomotive“

Die stärkeren niederösterreichischen Windböen seien für die Anlagen kein Problem; bis 100 km/h sei sie voll einsatzfähig, aushalten würden sie aufgrund der starken Betonverankerung bis zu 200 km/h. „Da hätten wir dann aber eh ganz andere Probleme“, heißt es vonseiten der Ingenieure. Sechs Arbeitsplätze befinden sich in dem neuen Monitoring-Zentrum, zwei davon seien dauerhaft besetzt. Von hier aus stelle man vor allem die Qualität der Satellitensignale sicher, gegebenenfalls arbeite man außerdem an Hardwareentwicklungen.

Als Anbieter für Lösungen in den Bereichen Digitalisierung, Cloud und Datensicherheit ist die Arbeit mit Satelliten für Eviden zentral für die Weiterentwicklung der Systeme. Die Anwendungsgebiete, die dadurch bedient werden, können in drei Bereiche geteilt werden: Einerseits die Mission Critical Systems, die vor allem für die Kommunikation zwischen Blaulichtorganisationen wichtig seien, außerdem der Sicherheits- sowie der Sky-Monitoring-Bereich. Landeshauptfrau Mikl-Leitner betonte vor allem die Rolle des Exports dieser Dienste als „Wohlstandslokomotive“ für Niederösterreich.

Mehr Satelliten, mehr Störungen

Mit den neuen Antennen kann das Technologiezentrum Satellitensignale bis ca. 75° Ost und 50° West empfangen. Übersetzt bedeutet das, dass die Antennen im Osten Signale über China und im Westen über der Ostküste von Amerika erreichen. „Da sind wir in der glücklichen Position, dass wir sehr viele interessante Satelliten empfangen“, so Eviden-Chefingenieur Christian Hausleitner. Die Zahl der Satelliten hat sich in den letzten Jahren vervielfacht – und werde sich laut dem globalen Vertriebsleiter Christian Heinrich auch weiterhin vervielfachen.

„Es gibt natürlich Fernsehsatelliten und Wetterbeobachtungssatelliten, aber es gibt auch Satelliten, die uns vielleicht nicht so freundlich gesinnt sind“, so Heinrich. Dementsprechend wichtig sei das Anwendungsgebiet der Sicherheit; auch Vertreter:innen des Bundesministeriums für Landesverteidigung waren bei der Eröffnungszeremonie anwesend. „Wenn man in die Sicherheitstechnik schaut, ist es da wie mit den Viren und dem Hacken: Kaum wird eine Technik geknackt, gibt’s eine neue. Jeder versucht hier, entweder mehr Kapazität, mehr Bandbreite, mehr Sicherheit, mehr Verschlüsselung zu generieren. Das ist ein kontinuierliches Thema.“

„Permanente Innovation“ in Prottes

Dementsprechend sei laut Heinrich „permanente Innovation“ am neuen Standort zu erwarten. Denn um die immer komplexer werdenden Signale zu analysieren und etwaige Störungen zu finden, kommt auch bei Eviden vermehrt KI zum Einsatz. „Ein Mensch kann das alles gar nicht mehr erfassen. Auch die künstliche Intelligenz muss genau auf den jeweiligen Anwendungsbereich abgestimmt werden. KI ist nicht gleich KI; ChatGPT kann das zum Beispiel nicht“, so Heinrich. Durch die rasante Weiterentwicklungen im KI-Bereich würden sich laut ihm auch in Zukunft noch spannende Möglichkeiten ergeben. So könnten sich in wenigen Jahren neben den drei Anwendungsbereichen noch weitere ergeben. „Sobald eine neue Technik rauskommt, gibt es auch wieder neue Ideen, was man mit einem Satelliten so alles anstellen kann“, so Heinrich.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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