16.05.2022

Everlisten: Steirischem Akustik-Startup gelingt Exit an Neuroth

Nach guten zwei Jahren Bestehen wird das Grazer Startup Everlisten vom Hörakustikunternehmen Neuroth zu 100 Prozent übernommen.
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Everlisten, Neuroth, Exit,
(c) Lex Karelly - Die beiden Everlisten-Gründer Markus Jausovec und Alexander Petschar verkaufen nach 26 Monaten ihr Startup.

Inmitten der Corona-Pandemie wurde Everlisten 2020 aus der Taufe gehoben. Die angesichts der Situation erforderliche Remote-Arbeitskultur zeigte sich als Antrieb für das Grazer Startup, das bereits im Februar 2022 mit der Kooperation mit einer Sony-Tochter aufgefallen ist.

Konkret hat Everlisten eine kostenlose App mit einem medizinisch-zertifizierten Hörtest für das Smartphone entwickelt. Nun hat sich die Neuroth-Gruppe, die in sieben europäischen Ländern tätig ist und als Gründungsmitglied bereits 20 Prozent der Anteile am Unternehmen hielt, das Startup zu 100 Prozent gesichert. Über finanzielle Details wurde Stillschweigen vereinbart.

Ganz überraschend kommt der Deal nicht. Everlisten Co-Gründer Markus Jausovec war sieben Jahre lang „Head of Marketing“ bei Neuroth, Co-Founder Alexander Petschar 18 Monate „Head of Business Developement“ dort.

Everlisten für den technologischen Vorteil

„Unser Ziel ist es, so vielen Menschen wie möglich besseres Hören zu schenken. Die Kompetenz der digitalen Ansprache von jüngeren Menschen mit Hörminderung hat Everlisten in den vergangenen zwei Jahren stark vorangetrieben“, sagt Neuroth-CEO Lukas Schinko. „Als strategischer Partner der ersten Stunde haben wir die erfolgreiche Entwicklung stets proaktiv mitgestaltet und verfolgt. Die entwickelten digitalen Tools werden unser Kerngeschäft künftig weiter stärken und unseren Kundenservice verbessern. Als Neuroth-Gruppe sichern wir uns einen technologischen Vorteil für die Zukunft.“

Everlisten, Neuroth
(c) Neuroth – Neuroth-CEO Lukas Schinko sieht im Erwerb von Everlisten einen technologischen Vorteil.

Bei jenem Vorteil handelt es sich um die Möglichkeit, die eigene Hörfähigkeit von zuhause aus überprüfen zu können. Die digitale Plattform bringt Menschen, die Informationen zur eigenen Hörgesundheit suchen, mit Akustikern zusammen. Zuletzt waren 500 Akustiker-Stores in Österreich, Deutschland und der Schweiz auf der Plattform vertreten.

Founder gehen getrennte Wege

„Uns ist es gelungen, innerhalb kürzester Zeit ein Produkt zu entwickeln, das den Hörakustikmarkt maßgeblich bereichert. Die Übernahme von Everlisten durch Neuroth ist für uns eine Auszeichnung und Bestätigung des von uns gegangenen Weges“, sagt Co-Gründer und Geschäftsführer Petschar, der die Integration von Everlisten in die Neuroth-Gruppe in den kommenden Monaten unterstützen wird.

„Es war von Beginn an unsere gemeinsame Zielsetzung, das Bewusstsein für den Hörsinn zu steigern – und bereits frühzeitig für potenzielle Hörschwächen zu sensibilisieren. Dieser Weg kann nun mit Neuroth fortgesetzt werden“, stimmt auch Jausovec in den Tenor mit ein. Er selbst wird sich künftig neuen Herausforderungen im Startup-Umfeld widmen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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