30.04.2020

EUvsVirus-Hackathon: Die Sieger stehen fest

Die Gewinner des größten europaweiten Hackathons #EUvsVirus wurden heute Donnerstag prämiert. Aus 2.159 Projekten gingen sechs Sieger-Projekte hervor. Insgesamt wurden 117 Lösungen prämiert, die innovative Lösungen im Kampf gegen den Coronavirus erarbeitet haben. Deren Umsetzung soll nun durch einen "Matchathon" erfolgen, bei dem die Projekte mit Investoren, Partnern und Förderstellen in ganz Europa in Kontakt gebracht werden.
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EUvsVirus
Die Award-Ceremony fand heute Donnerstag statt | (c) EUvs.Virus

Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten haben am vergangenen Wochenende einen europaweiten Hackathon abgehalten. Ziel war es, Innovatoren aus ganz Europa zu vernetzen und Lösungen für die aktuelle Coronakrise zu erarbeiten.

Im Rahmen das Hackathons wurden 2.159 Projekte eingereicht, wobei die besten 117 von einer Jury ausgewählt wurden und als nächstes in einen sogenannten Matchathon eintreten.

Insgesamt haben 21.000 Teilnehmer, über 2400 Mentoren, 380 Freiwillige und 800 Partner am #EUvsVirus Hackathon mitgewirkt. Für Österreich war AustrianStartups nationaler Kurator des Hackathons und Teil des operativen Teams.

+++ Coronakrise, Wirtschaft und die Innovation +++

EUvsVirus-Hackathon: Award Ceremony

Neben den 117 ausgewählten Projekten wurden zudem sechs Siegerteams von übergeordneten Themenbereichen prämiert (siehe weiter unten). Dabei wurde das Wirkungspotenzial, die technische Komplexität und Innovationsgrad, Entwicklungsgrad des Prototyps und die Business-Planung beurteilt.

Award Ceremony

Join Matt Smith and Yrja Oftedahl for the announcement of the winning team from all the categories.

Gepostet von EUvsVirus am Donnerstag, 30. April 2020

 

Hier ein Überblick über die sechs Siegerteams der übergeordneten Kategorien „Health“, „Business Continuity“, „Social & Political Cohesion“, „Remote Working & Education“, „Digital Finance“ und der Sonderkategorie „Other“:

Health

Das Team Discovery hat ein hochskalierbares Patientenüberwachungssystem entwickelt, das die Notwendigkeit des physischen Kontakts zwischen Pflegepersonal und Patienten minimiert. | Ungarn

Business Continuity

Das Team Linistry for safe retail arbeitete an einer Lösung zur intelligenten Steuerung von Warteschlangen im Einzelhandel. Dadurch soll „Social Distancing“in Geschäften ermöglicht werden. | Ungarn

Social & Political Cohesion

In der Kategorie „Social & Politcal Cohesion“ konnte Aidbind die Jury überzeugen. Das Team hat an einer Lösung getüftelt, um die Informationslücke zwischen Nachfrage, Angebot und Finanzierung medizinischer Produkte zu schließen. | Bulgarien, Deutschland, Malta, Schweden und die Schweiz

Remote Working & Education

Die Kategorie „Remote Working and Education“ konnte hingegen das Team The Village für sich entscheiden. Entwickelt wurde eine Online-Plattform, auf der man sich mit Freunden, Familienangehörigen und Lehrern austauschen kann. | Schweiz, Ukraine, Vereinigte Staaten und Indien

Digital Finance

Das Team Bankera Business Care hat die Kategorie Digital Finance gewonnen. Die Jury wurde mit einer Lösung für die kurzfristige Finanzierung von KMU ausgezeichnet. Das Modell soll den Liquiditätsbedarfs in Krisenzeiten decken.

Sonderkategorie | „Other“

Zudem gab es noch die Kategorie „Other“, in der kreative Lösungen gefragt waren. Der Sieg ging an das Team Sewers4COVID für ihre Überwachungsplattform zur Virenfrüherkennung. Dadurch sollen im Falle einer Pandemie die benötigten Ressourcen frühzeitig geplant werden können. | Griechenland, Niederlande, Spanien und Vereinigtes Königreich

Teams mit österreichischer Beteiligung

Zu den 117 prämierten Teams und deren Projekten, gab es auch Teams bei denen sich Österreicher beteiligten. Die Teams setzten sich in der Regel aus unterschiedlichen Nationalitäten zusammen.

Eines von ihnen war MassVentil, dass ein revolutionäres Beatmungssystem für Patienten entwickelt hat, mit dem bis zu 50 Personen gleichzeitig beatmet werden können. Das Team erreichte Platz 12 im europaweiten Ranking.

Weitere Teams mit österreichischer Beteilung, die zu den 117 prämierten Projekten zählen, sind My Slots, Borderx.eu, SERS substrates for virus detection in exhaled droplets, tutify.org, halloSOPHIA, 3D On Demand, M I Broke – Financial Status Analysis.

Next Step: Matchathon

In einem nächsten Schritt wird nun der Matchathon vom 22. bis 25. Mai stattfinden. In den nächsten zwei Wochen werden die Finanzierungs- und Ressourcenbedürfnisse der Gewinner-Teams näher eruiert.

„Dieser Matchathon hat das Ziel die Gewinner proaktiv mit Investoren, Partnern und Förderstellen in ganz Europa in Kontakt zu bringen, um diesen Ideen den nötigen Auftrieb für den nächsten Schritt zu geben. Das könnte der Start einer neuen Ära sein – Europa könnte solche Matchathons europaweit zur Regel machen, um Europa als Standort für Startups zu stärken und zu zeigen, dass Europa eine Einheit ist“, so Michael Ionita, Vorstand von AustrianStartups und Mitorganisator des Hackathons, über die nächsten Schritte.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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EUvsVirus-Hackathon: Die Sieger stehen fest

  • Die Gewinner des größten europaweiten Hackathons #EUvsVirus wurden heute prämiert.
  • Aus knapp 21.000 Teilnehmern gingen sechs Sieger-Projekte hervor, die innovative Lösungen im Kampf gegen den Coronavirus erarbeitet haben.
  • Insgesamt wurden 117 Lösungen prämiert. Als nächster Schritt startet die Umsetzung der besten Lösungen in einem Matchathon.

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