15.04.2024
STIMMUNGSBAROMETER

European Venture Sentiment Index: Höchster Stand seit russischem Angriff auf die Ukraine

Dem European Venture Sentiment Index zufolge wurden die Erwartungen für Q1 2024 zur Stimmung im Investment-Bereich übertroffen. Auch für das zweite Quartal stehen die Vorzeichen gut - mit möglichen Hindernissen.
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Der European Venture Sentiment Index deutet eine positive Entwicklung für das nächste Quartal an (c) Adobe Stock
(c) Adobe Stock

Mit einem Index-Stand von 5,0 übertraf der European Venture Sentiment Index die Erwartungen für das erste Quartal 2024, die bei 4,7 gelegen waren. Bei einem Wert von 5,0 ist der Index neutral. Darunter indiziert er eine negative, darüber eine positive Stimmung. Der aktuelle Stand ist außerdem der höchste Wert seit dem Ausbruch des Russland-Ukraine-Krieges und eine klare Steigerung von rund 21 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Damit setzt sich der positive Trend im vierteljährlich erscheinenden Index von Venionaire Capital fort.

„Mehr Vertrauen in ein allmähliches Wirtschaftswachstum“

Berthold Baurek-Karlic, Vorstandsvorsitzender der Venionaire Capital AG, sieht in dem aktuellen Bericht ein positives Gesamtbild. „Diese Veränderungen sind ein Zeichen dafür, dass die Investoren trotz der vorherrschenden makroökonomischen Bedingungen mehr Vertrauen in ein allmähliches Wirtschaftswachstum haben“, so Baurek-Karlic.

Laut den Daten, die Venionaire heranzieht, flossen im ersten Quartal 2024 rund 13,9 Mrd. Dollar in europäische Jungunternehmen. Besonders viel Geld wurde demzufolge in Großbritannien in die Hand genommen, das mit 3,5 Mrd. Dollar an der Spitze im europäischen Vergleich liegt.

Dahinter tauschten Deutschland und Frankreich ihre Plätze. Erstmals liegen die deutschen Startups, mit einem gesammelten Investitionsvolumen von 2,7 Mrd. Dollar und 105 Deals, vor den französischen, mit 1,7 Mrd. Dollar und 106 Deals. Gemeinsam zeichnen die „Big-Three“ für 57 Prozent des gesamten Investitionsvolumens Europas verantwortlich.

„Großbritannien, Frankreich und Deutschland sind weiterhin die drei größten Venture Capital-Ökosysteme Europas. Dennoch konnten wir einen leichten Rückgang an ihrem Gesamtanteil beobachten. Dies könnte auf eine Erholung kleinerer europäischer Venture-Capital-Märkte hindeuten und diese wieder stärken“, so Baurek-Karlic.

Positiver Ausblick mit klaren Risikofaktoren

Dem Stimmungsbarometer nach soll sich der Positivtrend auch im kommenden Quartal fortsetzen. Investor:innen erwarten laut Venionaire Capital einen Anstieg der Investitionstätigkeit um 17,4 Prozent. Dies resultiert in einem voraussichtlichen Indexwert von 5,1 und damit dem höchsten seit 2022. „Unsere Einschätzung für 2024, dass sich die Stimmung allmählich und längerfristig lockert, dürfte sich bewahrheiten. Das erste Mal seit zwei Jahren bewegt sich das Stimmungsbarometer der Investoren für das zweite Quartal wieder im positiven Bereich“, sagt Baurek-Karlic.

Der European Venture Sentiment Index Q2 2022 bis Q41 2024 | © Venionaire Capital

Allerdings unterliegen die Aussagen über die kommenden Entwicklungen der Branche starken Vorbehalten. „Hohe Leitzinssätze, Fokussierung auf Tech- und KI-Unternehmen sowie ein konservativer Investmentstil der Risikokapitalgeber erschweren es für Startups, an frisches Kapital zu kommen. Dies betrifft vor allem jene, die Ende 2022 ihre letzte Finanzierungsrunde hatten und nun nach Anschlussfinanzierungen Ausschau halten“, so Baurek-Karlic.


Basierend auf den Bewertungen europäischer Startup-Aktien, der Qualität des Deal-Flows und dem Verhalten von Anlegerinnen und Anlegern, veröffentlicht Venionaire Capital vierteljährlich den „European Venture Sentiment Index“. Die Grundlage für die Erhebung bildet eine Umfrage unter Investorinnen und Investoren (von regulierten Risikokapitalfonds bis hin zu Family Offices), die den gesamten europäischen Raum sowie alle Startup-Sektoren abdeckt.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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