21.07.2022

Wie das European Forum Alpbach mit seinem neuen Konzept punkten möchte

Das European Forum Alpbach (EFA) wird dieses Jahr vom 21. August bis 2. September mit einem neuen Konzept über die Bühne gehen. Insbesondere die zweite Woche (Lab Week) soll laut den Veranstalter:innen ein spannendes Programm bieten und Inhalte vertiefen.
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„The New Europe“ lautet das Motto des diesjährigen European Forum Alpbach (EFA), das nach den beiden Pandemie Jahren 2020 und 2021 mit einem völlig neuen Konzept an den Start gehen wird. Erstmalig wird die Veranstaltung in zwei Wochen unterteilt. So wird vom 22. August bis 27. August die Conference Week und vom 27. August bis 2. September die sogenannte Lab Week stattfinden.

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Jugend soll stärker eingebunden werden

In einem Brutkasten Talk konkretisierten die Veranstalter:innen – darunter Andreas Treichl, Feri Thierry und Marie Ringler – das neue Konzept des European Forum Alpbach. „Wir gehen wieder mehr in die Richtung, für die das European Forum Alpbach ursprünglich gegründet wurde, nämlich die Jugend Europas“, so Treichl. Dafür sollen die Stipendiat:innen in diesem Jahr noch stärker in das Programm eingebunden werden, wobei sie in neuen Formaten mit führenden Größen aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zusammengebracht werden.

„Die letzten 20 Jahre war die Jugend eher getrennt, 2022 soll wieder ein Schritt in die richtige Richtung gesetzt werden“, so Treichl. Insbesondere die Lab Week, die vom 27. August bis 2. September stattfinden wird, hebt EFA-Präsident in diesem Zusammenhang hervor. So wird die Jugend beispielsweise die Möglichkeit haben in einem neuen Format auf vier Nationalbank-Gouverneure zu treffen. Ziel sei der generationenübergreifende Austausch und das Arbeiten an neuen Lösungen für Europa.

Unterteilung in Conference Week & Lab Week

Mit der Unterteilung in die Conference Week und die sogenannte Lab Week wird sich European Forum Alpbach neu aufstellen. In der Conference Week soll es laut den Veransalter:innen ein vielfältiges Angebot an kompakten Formaten wie Vorträgen, Plenarveranstaltungen, Workshops und Wanderungen sowie Möglichkeiten zum Netzwerken und Austauschen geben. Der Fokus liegt auf Business-Networking, wobei wieder auch zahlreiche bekannte Side-Events stattfinden werden.

In der zweiten Woche (Lab Week) soll es hingegen dann in Kleingruppen, um die Vertiefung der Inhalte gehen. Zudem wird sie von den Speaker:innen und Gästen auch internationaler sein, wie EFA-Generalsekretär Feri Thierry im Brutkasten-Talk erläutert. So werden im Rahmen von mehrtägiger Retreats die Teilnehmer:innen aktiv mit internationalen Stakeholdern an ausgewählten Themen arbeiten. „Wir haben Formate gewählt, die bewusst mehr bieten als das passive Sitzen in einem Saal“, so Marie Ringler, EFA-Vizepräsidentin.

Die Themen des European Forum Alpbach

Im Zuge des neuen Konzepts wird es auch keine Unterteilung in Wirtschaftsgespräche und Technologiegespräche mehr geben, wie dies bislang der Fall war. Ziel sei es nämlich Themen gezielt miteinander zu verknüpfen und bestehende „Bubbles“ aufzubrechen, wie die Verstalter:innen betonen. Als Beispiel führen sie die aktuelle Energiekrise an, die sowohl ein Sicherheitsthema aber auch ein Klimathema darstelle. Insgesamt wird es dieses Jahr vier thematische Tracks geben:

  • Securing Europe’s Future in a Globalised World
  • The Climate Opportunity
  • The Financing of Europe’s Future 
  • The Future of Democracy and the Rule of Law in Europe

„Wir sind davon überzeugt, dass wir Themen und Disziplinen noch stärker verknüpfen müssen. Das EFA hat aus diesem Grund bereits 2021 die thematischen Tracks eingeführt, jetzt ersetzen sie die bisherigen Silos zur Gänze“, so Feri Thierry, EFA-Generalsekretär abschließend.


Tipp der Redaktion

Der brutkasten wird auch 2022 als Medienpartner beim European Forum Alpbach mit dabei sein und live vor Ort berichten. Die gesamte multimediale Berichterstattung des vergangenen Jahres, könnt ihr hier nachlesen bzw. nachschauen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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