14.10.2019

European Cyber Security Challenge: Österreich holt bei Hacker-EM Bronze

Cybersecurity ist ein Thema, das von vielen Unternehmen stiefmütterlich behandelt wird. Um das Bewusstsein für diese Thematik zu schärfen fand heuer in Bukarest zum sechsten Mal die "European Cyber Security Challenge" statt. Für das österreichische Team gab es bei dieser "Hacker-Europameisterschaft" die Bronze-Medaille.
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(c) Stock Adobe/WrightStudio - Österreich mit großem Erfolg bei der European Cyber Security Challenge in Bukarest.

Von der European Cyber Security Challenge in Bukarest – der Europäischen Hacker-Nachwuchs-Europameisterschaft (ECSC) – gibt es einen Erfolg zu vermelden. Ein österreichisches Team rund um Kapitän Martin Schwarzl von der TU Graz erlangte den dritten Platz hinter den Siegern Rumänien und Italien.

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200 Teilnehmer aus 20 Ländern

Der Contest versammelte rund 200 junge Cyber-Talente aus 20 Ländern Europas, um ihre Fähigkeiten in den Bereichen Web- und Mobile-Sicherheit, Kryptopuzzles, Reverse Engineering, Forensik und Hardware-Challenges unter Beweis zu stellen. Das österreichische Team konnte bei diesem Contest vor einer fünfköpfigen Jury andere Teilnehmerländer wie Deutschland, Frankreich, England und Spanien auf die hinteren Plätze verweisen.

Oktober als Cybersecurity-Monat

„Wir sind bestrebt, die ‚European Cyber Security Challenge‘ ständig zu verbessern. Die letzten Jahre hatten großartige Gastgeber – heuer haben wir es jedoch geschafft, die bisher größte Veranstaltung mit den meisten Teilnehmern zu organisieren. Der Wettbewerb fällt mit dem Cybersecurity-Monat zusammen. Ein Monat, der dazu dient die ‚awareness‘ von Cybersecurity zu erhöhen“, sagt Demosthenes Ikonomou, Head of Operational Security bei der „EU Agency for Cybersecurity“.

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(c) ecsc – Österreich holt bei der European Cyber Security Challenge in Bukarest, Rumänien, die Bronze-Medaille.

European Cyber Security Challenge als Anreiz für junger Leute

Martina Lindorfer, Professorin für Security an der TU Wien, sieht die Sensibilisierung der nächsten Generation als guten Weg zur Schaffung von Awareness für das Thema Cybersecurity. Die Expertin wurde von der ENISA (Europäischen Agentur für Netzwerk Sicherheit) eingeladen, die Keynote zur Siegerehrung zu halten.

„Security Challenges sind ein wichtiger Anreiz, Schüler für das Feld Cybersecurity zu gewinnen“, sagt Lindorfer: „Wir brauchen Anreize für Studenten, um ihre Ausbildung im Cybersicherheitsbereich zu wählen und auch eine akademische Laufbahn einzuschlagen. Gerade wenn es um Sicherheit und Datenschutz geht, brauchen wir offene Wissenschaft, die nicht von den großen Technologiegiganten kontrolliert wird“.

Nur 56 % der Unternehmen haben Strategie zum Informationsschutz

Die Forschung in dem Bereich gibt ihr recht. Laut einer Studie des Beratungsunternehmens PwC aus dem Jahr 2018 hatten von 9.500 befragten Organisationen bloß 56 Prozent eine Strategie zum Informationsschutz. Rund 53 Prozent schulen demnach ihre Mitarbeiter in Sachen Datenschutz und -sicherheit. Und etwa 51 Prozent der befragten Firmen gaben an, ausreichende Übersicht über den Bestand personenbezogener Daten im Unternehmen zu haben.

Fake News als neue Bedrohung

Das Marktforschungsunternehmen Gartner weist hingegen darauf hin, dass heuer die weltweiten Ausgaben für IT-Sicherheit 124 Milliarden US-Dollar betragen werden. Und der (deutsche) Deloitte Cyber Security Report 2019 zeigt einen neuen Spitzenreiter im Cyber-Risiko-Ranking: Fake News.

Rund 74 Prozent der Entscheider aus Wirtschaft und Politik halten diese Art der Manipulation für ein „großes Risiko“, und zwar noch vor „klassischeren“ Cyber Crimes wie Datenbetrug im Internet (70 Prozent), Diebstahl privater Daten bzw. Informationen durch Cyber-Angriffe (67 Prozent) oder Computerviren und Schadsoftware (65 Prozent).

Insgesamt haben dem Report zufolge Cyber-Angriffe wieder zugenommen: 85 Prozent der befragten deutschen mittleren und großen Unternehmen waren heuer Opfer von Cyber-Attacken, 28 Prozent davon sogar täglich. Bei Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern sind es 40 Prozent.

Auch in Österreich steigen Cyberangriffe

In Österreich hat das Beratungsunternehmen KPMG bei der Studie „Cyber Security in Österreich“ 340 Vertreter österreichischer Unternehmen zu Wort kommen lassen. Darin heißt es, dass Zwei Drittel (66 Prozent) der österreichischen Unternehmen in den vergangenen zwölf Monaten einen Cyberangriff erlitten hätten. Eine Steigerung um 12 Prozent seit 2016. Bemerkenswert ist dabei, dass mehr als zwei Drittel der betroffenen Opfer öffentliche Stellen nicht über eine Cyber-Attacke informieren. Für jedes zweite Unternehmen ist Security zudem noch kein fixer Bestandteil beim Thema Digitalisierung.

„Bei digitalen Initiativen muss Cybersicherheit immer von Beginn an eine Rolle spielen“, gibt KPMG Partner Gert Weidinger zu bedenken: „Cyber Security ist nicht weniger als die Basis für eine erfolgreiche Digitalisierung. Nur so können Unternehmen wachsen“.

Cybersecurity-EM 2020 in Österreich

In diesem Sinne findet nächstes Jahr die Europameisterschaft in Österreich statt. Vom 3. bis 7. November 2020 wird Europas Security-Nachwuchs-Elite in Wien um den Titel „hacken“. Die Veranstalter – CSA (CyberSecurityAustria), das Abwehramt des Österreichischen Bundesheeres und die ENISA – rechnen mit 25 Teams und rund 250 Finalisten aus ganz Europa.


⇒ EuropeanCyberSecurityChallenge

⇒ CSA

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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