21.11.2017

Europaweites Echtzeit-Banking: Erste startet Service (mit Einschränkungen)

Bei einigen FinTechs gehört es zum Standard-Programm: Instant Payment. Das European Payment Council etabliert das System nun flächendeckend in Europa.
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Digital Days 2021
(c) Christian Wind: Erste Campus, Wien

Man drückt in seiner App oder im Browser auf „Überweisen“ und das Geld ist innerhalb weniger Sekunden beim Empfänger. Das ist, kurz erklärt, „Instant Payment“. Bereits seit einiger Zeit punkten FinTechs wie N26, Revolut oder Monzo mit entsprechenden Features. Bei allen werden Überweisungsaufträge sofort durchgeführt. Dennoch gibt es eine entscheidende Einschränkung. „Mit MoneyBeam kann man mit anderen N26-Usern Echtzeit-Transaktionen durchführen“, heißt es etwa auf der N26-Page. Das volle Service funktioniert also nur zwischen Kunden des FinTechs. Denn sobald andere (traditionelle) Banken involviert sind, kann deren Bearbeitungsdauer von ein bis zwei Werktagen schlagend werden.

+++ Fokus: FinTech +++

Start von „SEPA Instant Credit Transfer“

Dass das nicht mehr zeitgemäß ist, hat auch der europäische Bankenverband European Payments Council (EPC) festgestellt. „Kunden kaufen im Internet von überall aus und zu jeder Zeit. Also auch in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen. Das sind Zeitpunkte, zu denen die gängigen elektronischen Zahlungssysteme nicht arbeiten“, heißt es auf der EPC-Seite. Daher brauche es ein pan-europäisches Echtzeit-Überweisungs-System. Und das biete man nun mit dem „SEPA Instant Credit Transfer“ an. Höchstens zehn Sekunden sollen Überweisungen innerhalb Europas damit dauern. Vorerst können damit Beträge bis zu 15.000 Euro überwiesen werden. Die Pilotphase hat nun gestartet.

Bei Erste Group vorerst nur für Zahlungsempfang

Mit dabei in der Gruppe der europäischen Pilotbanken ist auch die Erste Group mit Erste Bank und Sparkassen. Insgesamt sind es annähernd 600 Zahlungs-Dienstleister aus acht Ländern. So sind auch Banken aus Deutschland, den Niederlanden, Italien, Spanien, Estland Lettland und Litauen unter den Early Adopters. In dieser ersten Phase gibt es für Kunden der Erste Group noch Einschränkungen. Vorerst wird es nur möglich sein, Geld in Echtzeit zu empfangen. Das Tätigen eigener Überweisungen in Echtzeit soll dann im Laufe von 2018 möglich werden. Bis dahin sollen auch Kreditinstitute aus weiteren europäischen Ländern dazu kommen.

Aufholjagden bei Banken und FinTechs

Der gesamte Prozess wird also wohl noch eine Weile dauern. Wann SEPA Instant Credit Transfer tatsächlich in ganz Europa Standard ist, kann noch nicht endgültig gesagt werden. Damit bleibt für die eingangs erwähnten FinTechs und andere neue Player also noch Luft, mit ihrem derzeitigen Bonus zu punkten. Mittelfristig bleibt jedoch die Feststellung: Die Großbanken geben sich inzwischen viel Mühe, zur neuen, agilen Konkurrenz technisch aufzuholen. Dabei haben sie durchaus gute Chancen schneller zu sein, als die FinTechs in ihrer Aufholjagd bei den Kundenzahlen.

+++ Revolut: Londoner N26-Konkurrent bemüht sich um EU-Banklizenz +++

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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