19.10.2021

Europäisches Forum Alpbach: Startup-Investor Werner Wutscher legt operatives Amt zurück

Werner Wutscher räumt nach einem Jahr den Posten des Generalsekretärs des Europäischen Forums Alpbach.
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brutkasten-Herausgeber Dejan Jovicevic und EFA-Generalsekretär Werner Wutscher im Talk über das Europäische Forum Alpbach 2021 © brutkasten/schauer-burkart
brutkasten-Herausgeber Dejan Jovicevic und EFA-Generalsekretär Werner Wutscher im Juli 2021 im Talk über das Europäische Forum Alpbach 2021 © brutkasten/schauer-burkart

Nach rund einem Jahr als Generalsekretär des Europäischen Forums Alpbach legt Startup-Investor Werner Wutscher die Traditions-Veranstaltung das Amt wieder zurück. Er will sich stärker seinen unternehmerischen Tätigkeiten mit „New Venture Scouting“ und seinen Startup-Beteiligungen widmen, wie das EFA mitteilt. Der Rückzug betrifft allerdings nur den operativen Bereich des Vereins – inhaltlich bleibt Wutscher dem EFA verbunden und wechselt in den Vorstand.

„Das Europäische Forum Alpbach 2021 war sowohl inhaltlich als auch wirtschaftlich ein großer Erfolg, dafür möchte ich mich vor allem bei Werner Wutscher bedanken. Gleiches gilt für Sonja Jöchtl und ihre Arbeit in der Stiftung. Ich wünsche ihnen für ihre berufliche und private Zukunft alles Gute“, sagt EFA-Präsident Andreas Treichl.

Mit Feri Thierry übernimmt ein Politikberater

Auf Wutscher folgt mit Anfang Jänner 2022 als Generalsekretär des EFA der ehemalige Bundesgeschäftsführer von NEOS und Politikberater Feri Thierry. Er wird den Verein und erstmals gleichzeitig die Stiftung leiten – mit Sonja Jöchtl geht die bisherige Stiftungs-Geschäftsführerin mit Ende des Jahres. „Die operative Zusammenlegung von Stiftung und Verein ist ein wichtiger Schritt, um als Organisation schlagkräftiger zu werden – unser Ziel als Präsidium ist es, Alpbach noch internationaler, jünger, diverser und lösungsorientierter zu gestalten und damit einen wesentlichen Beitrag für das Europa von morgen leisten zu können“, so Treichl.

Thierry soll beim EFA seine langjährige Erfahrung an den Schnittstellen von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft einbringen. „Ich freue mich, dass wir mit Feri Thierry einen Generalsekretär für das Europäische Forum Alpbach gewinnen konnten, der nicht nur Europa als eine wesentliche Kraft sieht, sondern auch viel Erfahrung mitbringt, um eine Organisation wie Alpbach an die neuen Herausforderungen anzupassen“, sagt Treichl.

Feri Thierry ist ab Jänner 2022 neuer Generalsekretär des Europäischen Forums Alpbach © Markus Tordik
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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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