26.11.2015

Europäischer Datenschutz? „StudiVZ ist daran zugrunde gegangen“

Ob ein starker Datenschutz Fluch oder Segen ist, hängt manchmal ganz von der Perspektive ab. Die EU lässt sich mit einer neuen Datenschutzverordnung Zeit, um jedes Für und Wider abzuwägen.
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Der Datenschutz dürfe nicht die Oberhand gewinnen, wenn Europa bei der Digitalisierung vorne mitspielen möchte. Mit dieser Aussage stieß die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel Anfang November Vielen vor den Kopf. Der Datenschutz ist in Europa unantastbares Grundrecht und das bekommen ausländische Firmen regelmäßig zu spüren. Genau das ist für europäische Firmen auch oft ein gutes Verkaufsargument – wenn heikle Kundendaten auf Servern in Europa gelagert werden, fühlt man sich sicherer. Kann der Datenschutz tatsächlich ein Hemmnis für Innovationen sein?

Nach wenigen Jahren „ausgegruschelt“

Jodok Batlogg war früher CTO bei StudiVZ – einst ein großes europäisches Social Network, zumindest, bis der US-Konkurrent Facebook nach Europa drängte. „Ich habe lange geglaubt, dass der europäische Datenschutz für Firmen ein Vorteil ist. Es war aber de facto ein großer Nachteil und einer der Hauptgründe, warum StudiVZ gestorben ist“, meint Batlogg im Gespräch mit dem Brutkasten.

Als Facebook 2008 nach Europa kam, hatte es in Frankreich und Großbritannien leichtes Spiel. In Deutschland aber sahen viele Nutzer, keinen Grund zu wechseln. StudiVZ hatte zu Spitzenzeiten 16 Millionen Nutzer – es wurde eben lieber „gegruschelt“ als „gestupst“. Facebook versuchte sogar StudiVZ zu übernehmen – erfolglos. Dann ging es allerdings rasch bergab. 2011 überholte Facebook den deutschen Konkurrenten und spätestens 2013 waren die VZ-Netzwerke verwaist.

„Bei StudiVZ hätten sich Mitarbeiter strafbar gemacht“

„Das Problem ist, dass in Europa der europäische Datenschutz für US-Firmen nicht durchgesetzt wird“, meint Batlogg. Bei StudiVZ hätte man sich an alle Auflagen gehalten und sei deshalb gegenüber Facebook ins Hintertreffen geraten: „Wir durften keine anderen User vorschlagen, die man kennen könnte. Wir durften die Nachrichten der Nutzer auch nicht für Werbezwecke auswerten, wie das Facebook tut. Bei Facebook hat die ganze Firma Zugriff auf die private Kommunikation – bei uns hätten sich die Mitarbeiter strafbar gemacht. Auch das Markieren von Personen auf Fotos war problematisch, genauso wie das Recht am eigenen Bild“.

Datenschutz-Entwurf nach drei Jahren

Während Facebook auf das europäische Recht lediglich mit der nachträglichen Möglichkeit des Opt-out eingegangen ist, musste StudiVZ bei jeder Funktion ein Opt-in anbieten. „Im Consumer-Bereich killen die ganzen Datenschutz-Maßnahmen jede Viralität und jede exponentielle Verbreitung“, so Batlogg. Mit der nächsten Datenschutzverordnung der EU könnte es in diesem Bereich ein wenig Erleichterung geben. Im Juli hatten sich die Mitgliedsstaaten nach dreijährigen Verhandlungen auf eine Linie zur Datenschutzzukunft geeinigt. Darin sind die Regelungen zur Verwendung von Daten durch Dritte gelockert, insofern es ein berechtigtes Interesse gibt, das stärker wiegt als das Interesse der Betroffenen. Der Entwurf liegt nun im EU-Parlament.

Safe-Harbour ausgesetzt

„Wir können uns also gar nicht ausmalen, wie viele unangenehme Details das Internet in 20 Jahren hochspült“

Selbst, wenn es zu Lockerungen kommt, wird das kaum etwas an der Situation von Unternehmen wie StudiVZ ändern. „Europäische Firmen haben auf demselben europäischen Grund ganz andere Voraussetzungen als US-Firmen“, meint Batlogg, der mittlerweile ein eigenes Startup gegründet hat und mit Crate Datenbanklösungen für Big-Data-Anwendungen anbietet. Derzeit ist die Situation besonders verfahren, da der Europäische Gerichtshof Anfang Oktober das Safe-Harbour-Abkommen mit den USA gekippt hat. Darin wurden der Umgang und die Übermittlung von personenbezogenen Daten durch US-Firmen geregelt. Die EU und die USA wollen bis zum Jahreswechsel ein neues Abkommen aushandeln.

Unerfahrene Menschen schützen

Ob man überhaupt eine Lösung finden kann, mit der alle Seiten glücklich sind? „Ich denke, dass es immer ein Kompromiss sein wird“, sagt Batlogg. Der Datenschutz sei ein wichtiger Teil der europäischen Kultur und auch Batlogg ist der Meinung, dass Datenschutz ein Grundrecht bleiben müsse, „das auch unerfahrene Menschen schützt“. „Es werden bereits jetzt ab und zu alte Fotos ausgegraben, die Politiker oder Prominente in unangenehme Situationen bringen. Diese Bilder wurden vor 20 Jahren ins Internet gestellt. Damals gab es bei weitem nicht so viele Daten wie heute. Wir können uns also gar nicht ausmalen, wie viele unangenehme Details das Internet in 20 Jahren hochspült“.

 

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Die Österreichische Nationalbank (OeNB) hat Oliver Schütz für den Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA) nominiert. © FMA / Cati Donner

Die Österreichische Nationalbank (OeNB) leitet die Neubesetzung in der Doppelspitze der Finanzmarktaufsicht (FMA) ein. Nach dem angekündigten Abgang von Helmut Ettl, der als Executive Director zum Internationalen Währungsfonds (IWF) nach Washington wechselt, folgt ihm jetzt Oliver Schütz als neues Vorstandsmitglied. Das OeNB-Direktorium hat das einstimmig beschlossen.

Hearing-Prozess und Bestellung

Dem Beschluss ging ein öffentliches Ausschreibungsverfahren voraus. Von 16 eingegangenen Bewerbungen wurden drei Kandidat:innen zu Hearings eingeladen. Die Nominierung obliegt laut Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz jener Institution, die das ausscheidende Mitglied namhaft gemacht hat. In diesem Fall der Nationalbank.

Wie Der Standard und der ORF übereinstimmend berichten, ist nicht restlos geklärt, inwiefern die Politik bei der Personalentscheidung involviert war. Dem aktuellen Regierungsprogramm zur Postenbesetzung zufolge fällt SPÖ-Vizekanzler Andreas Babler das Nominierungsrecht für die Ettl-Nachfolge zu, nachdem zuvor ÖVP-Kanzler Christian Stocker bei der Bestellung von Kühnel am Zug gewesen war.

Die finale rechtliche Bestellung für die fünfjährige Funktionsperiode beginnend mit dem 1. November 2026 übernimmt letztlich der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung.

Interne Nachbesetzung mit Industrieerfahrung

Mit Schütz rückt ein FMA-Insider an die Behördenspitze auf. Der studierte Jurist ist bereits seit 2015 als Bereichsleiter für Bankenabwicklung in der FMA tätig. Zuvor sammelte er operative Erfahrung auf Bankenseite: Von 2010 bis 2012 fungierte er als Head of Group Regulatory Affairs bei der Erste Group Bank AG, bevor er als Head of Compliance zur UniCredit Bank Austria wechselte.

Fokus auf Fachexpertise

Die OeNB begründet die Wahl mit der reinen Fachkompetenz des Kandidaten. Das Direktorium hält sachlich fest, dass Schütz „umfassende Expertise in der Finanzmarktaufsicht und -regulierung sowie langjährige Führungserfahrung“ mitbringe und die Voraussetzungen für die Funktion erfülle. Schütz wird die Aufsichtsbehörde künftig gemeinsam mit Mariana Kühnel, die bereits seit Juli 2025 im Amt ist, leiten.

Auf das neue Führungsduo warten unter naderem mit der finalen Umsetzung der europäischen Krypto-Verordnung MiCA, sowie der fortschreitenden Regulierung von KI-Anwendungen im Fintech-Sektor wichtige regulatorische Aufgaben für den österreichischen Markt.

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