08.05.2023

Digitalisierung des Notariats: „Österreichs Vorreiterrolle weiter ausbauen“

Eine geplante EU-Richtlinie zur Digitalisierung im Rechtsbereich stand im Zentrum der Diskussionen bei den Europäischen Notarentagen 2023 in Salzburg.
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Panel-Diskussion bei den 33. Europäischen Notarentagen 2023 | (c) ÖNK
Panel-Diskussion bei den 33. Europäischen Notarentagen 2023 | (c) ÖNK
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Eine GmbH online beim Notar via Videokonferenz gründen – das ist in Österreich bereits seit einigen Jahren möglich. Im Laufe der Covid-Pandemie wurden auch fast alle anderen notariellen Dienstleistungen in Österreich online zugänglich gemacht. Die Innovation wurde zur Erfolgsgeschichte. „Es gibt mittlerweile sehr viele Kolleginnen und Kollegen, die die digitalen Dienstleistungen anbieten. Es kommt gut bei der Bevölkerung an und es gibt immer mehr Nachfrage danach“, sagt Katharina Haiden-Fill, Notarin in Klagenfurt, im Rahmen der Europäischen Notarentage 2023 in Salzburg.

Die Gründe für das umfassende digitale Angebot liegen dabei auf der Hand, wie Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK), erläutert: „Die Digitalisierung im Notariat bringt eine starke Effizienzsteigerung und bietet Möglichkeiten, Menschen weitere Vereinfachungen anbieten zu können“.

Doch die Standards, die hierzulande geschaffen wurde, sind keineswegs überall verfügbar. Bei den Europäischen Notarentagen diskutierten rund 150 Expert:innen daher ein noch größeres Bild: die europäische Perspektive auf das Thema Digitalisierung des Notariats. „Das österreichische Notariat hat eine Vorreiterrolle in Europa übernommen und diese gilt es weiter auszubauen“, meint dazu Justizministerin Alma Zadić.

Neue EU-Richtlinie soll grenzüberschreitende Arbeit des Notariats vereinfachen

Und aktuell steht ein großer Schritt bevor: Ein neuer EU-Richtlinienvorschlag zur Digitalisierung im Rechtsbereich liegt seit kurzem am Tisch. Dieser soll die grenzüberschreitende Arbeit von Justiz und Notariat deutlich vereinfachen – unter anderem, indem die genutzten Daten EU-weit auf ein einheitliches Niveau gebracht werden. Die geplante Neuregelung stand im Zentrum der Diskussionen bei den Notarentagen 2023. „Wir konnten hier mit Vertreter:innen der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments sehr konstruktive Diskussionen führen und damit einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Rechts leisten“, kommentiert ÖNK-Präsident Michael Umfahrer.

ÖNK-Präsident Michael Umfahrer erhielt im Rahmen der Europäischen Notarentage 2023 von Justizministerin Alma Zadić das Silberne Ehrenzeichen der Republik Österreich
ÖNK-Präsident Michael Umfahrer erhielt im Rahmen der Europäischen Notarentage 2023 von Justizministerin Alma Zadić das Silberne Ehrenzeichen der Republik Österreich | (c) ÖNK

Und was bringt die geplante Richtlinie konkret? Mit vorangegangenen EU-Richtlinien zur Digitalisierung notarieller Daten sei bereits Vorarbeit geleistet worden, erklärt Christian Zib, a.o. Univ.-Prof. für Unternehmensrecht an der Universität Wien. „Der neue Richtlinienvorschlag möchte nun die Art, wie wir diese Daten verwenden, einer Regelung zuführen“. Ein wichtiges Schlagwort sei dabei unter anderem das „Once Only“-Prinzip. „Es soll also nicht mehr erforderlich sein, Daten von einem Register zu beschaffen und dem anderen vorzulegen“, so der Experte.

Vereinfachungen im grenzüberschreitenden Bereich

Peter Stelmaszczyk, Präsident des Rats der Notariate der Europäischen Union, hebt einen entscheidenden Vorteil der Neuregelung hervor: „Es soll erreicht werden, dass gerade im grenzüberschreitenden Bereich zwischen Mitgliedsstaaten die Transaktionen noch einfacher gestaltet werden können“. Österreich hat hier einen Startvorteil, denn die heimischen Notariate erfüllen bereits jetzt die hohen Ansprüche an die Datenqualität, die dabei gelten. Für Michael Umfahrer ist klar: „Die Digitalisierung ist nicht mehr aufzuhalten und daher glauben wir, dass es wichtig war, das österreichische Notariat hier zukunftsfit zu machen“.

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© Screenshot - (v.l.) Infrastrukturminister Peter Hanke, Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH und Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn.

Ein halbes Jahr nach der Präsentation der „Industriestrategie 2035“ hat die österreichische Bundesregierung – in Form von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Infrastrukturminister Peter Hanke, Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn – gemeinsam mit Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH, eine erste Zwischenbilanz vorgelegt. Demnach sind aktuell 42 der insgesamt 117 definierten Maßnahmen – was rund 35 Prozent entspricht – bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.

Um die Standortbedingungen für heimische Betriebe konkret zu verbessern, liegt der strategische Fokus der Regierung derzeit auf dem Abbau bürokratischer Hürden und der finanziellen Unterstützung beim Aufbau neuer Produktionskapazitäten. Zwei Kernmaßnahmen stehen dabei im Zentrum: das neue Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetz und ein frischer Fördercall der Austria Wirtschaftsservice (aws).

Beschleunigungsgesetz für Industrieanlagen

Um die oft langwierigen Genehmigungsverfahren für neue Produktionsanlagen zu straffen, geht mit dem heutigen 16. Juni 2026 der erste Teil des Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetzes in die Begutachtungsphase. Dieser erste Gesetzesabschnitt konzentriert sich spezifisch auf Anlagen im Bereich der Energie- und Umwelttechnologien.

Das in Begutachtung befindliche Gesetz sieht die Etablierung eines Fast-Track-Verfahrens vor: Das Wirtschaftsministerium kann Vorhaben künftig innerhalb einer Frist von 30 Tagen offiziell als „strategisches Projekt“ einstufen. Projekten, die diesen Status erhalten, wird in den behördlichen Genehmigungsverfahren rechtlich ein „überragendes öffentliches Interesse“ beigemessen. Dies soll formelle Hürden abbauen und die Verfahrensdauer signifikant reduzieren. Um die Unternehmen zudem nicht zwischen verschiedenen Zuständigkeiten aufzureiben, wird das Prinzip der „Single Points of Contact“ eingeführt. Bei den neun Bundesländern werden zentrale Kontaktstellen eingerichtet, die den Unternehmen künftig als alleinige Ansprechpartner durch die Genehmigungsverfahren dienen.

18 Millionen Euro für Pilotanlagen und Skalierung

Flankierend zu den administrativen Erleichterungen startet die Förderbank aws ein neues Impulsprogramm unter dem Titel „Industrielle Schlüsseltechnologien – Leitbetriebe 2030„. Der Call öffnete heute um 13:00 Uhr und ist mit einem Gesamtfördervolumen von 18 Millionen Euro dotiert. Das Programm soll Unternehmen in der ressourcenintensiven Phase zwischen technologischer Entwicklung und der tatsächlichen industriellen Produktion mit frischem Kapital unterstützen.

Die Eckdaten der Förderung

  • Zielgruppe: Mittlere und große österreichische Unternehmen, die eine industrielle Skalierungsfähigkeit aufweisen.
  • Ticketgröße: Pro eingereichtem Projekt können bis zu drei Millionen Euro an Förderung beantragt werden.
  • Projektvolumen: Das Gesamtinvestitionsvolumen der Projekte muss zwischen 1 und 50 Millionen Euro betragen.
  • Förderzweck: Gefördert werden Investitionen in neuartige Pilot-Produktionsanlagen mit hohem Innovationsgehalt sowie der Aufbau von wesentlichen Innovationsinfrastrukturen, wie etwa Laborinfrastruktur oder Reinräumen, innerhalb der neun definierten Schlüsseltechnologien.
  • Einreichfrist: Konzepte können bis Ende Oktober bei der aws eingereicht werden.

Neben diesen beiden primären Maßnahmen hob die Regierung in ihrer Halbjahresbilanz weitere Schritte hervor, die Innovationen „Made in Austria“ vorantreiben sollen. Dazu zählen unter anderem die Beschaffung eines KI-optimierten Hochleistungsrechners für die AI Factory Austria mit einem Investitionsvolumen von 53 Millionen Euro sowie eine anstehende Patentrechtsnovelle, die es KMU und Startups künftig ermöglichen soll, selbst genutzte Patente als bilanzierbare Vermögenswerte auszuweisen. Damit soll geistiges Eigentum besser nutzbar gemacht, Innovation gezielt gefördert und der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Unternehmen verbessert werden.

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