08.05.2023

Digitalisierung des Notariats: „Österreichs Vorreiterrolle weiter ausbauen“

Eine geplante EU-Richtlinie zur Digitalisierung im Rechtsbereich stand im Zentrum der Diskussionen bei den Europäischen Notarentagen 2023 in Salzburg.
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Panel-Diskussion bei den 33. Europäischen Notarentagen 2023 | (c) ÖNK
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Eine GmbH online beim Notar via Videokonferenz gründen – das ist in Österreich bereits seit einigen Jahren möglich. Im Laufe der Covid-Pandemie wurden auch fast alle anderen notariellen Dienstleistungen in Österreich online zugänglich gemacht. Die Innovation wurde zur Erfolgsgeschichte. „Es gibt mittlerweile sehr viele Kolleginnen und Kollegen, die die digitalen Dienstleistungen anbieten. Es kommt gut bei der Bevölkerung an und es gibt immer mehr Nachfrage danach“, sagt Katharina Haiden-Fill, Notarin in Klagenfurt, im Rahmen der Europäischen Notarentage 2023 in Salzburg.

Die Gründe für das umfassende digitale Angebot liegen dabei auf der Hand, wie Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK), erläutert: „Die Digitalisierung im Notariat bringt eine starke Effizienzsteigerung und bietet Möglichkeiten, Menschen weitere Vereinfachungen anbieten zu können“.

Doch die Standards, die hierzulande geschaffen wurde, sind keineswegs überall verfügbar. Bei den Europäischen Notarentagen diskutierten rund 150 Expert:innen daher ein noch größeres Bild: die europäische Perspektive auf das Thema Digitalisierung des Notariats. „Das österreichische Notariat hat eine Vorreiterrolle in Europa übernommen und diese gilt es weiter auszubauen“, meint dazu Justizministerin Alma Zadić.

Neue EU-Richtlinie soll grenzüberschreitende Arbeit des Notariats vereinfachen

Und aktuell steht ein großer Schritt bevor: Ein neuer EU-Richtlinienvorschlag zur Digitalisierung im Rechtsbereich liegt seit kurzem am Tisch. Dieser soll die grenzüberschreitende Arbeit von Justiz und Notariat deutlich vereinfachen – unter anderem, indem die genutzten Daten EU-weit auf ein einheitliches Niveau gebracht werden. Die geplante Neuregelung stand im Zentrum der Diskussionen bei den Notarentagen 2023. „Wir konnten hier mit Vertreter:innen der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments sehr konstruktive Diskussionen führen und damit einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Rechts leisten“, kommentiert ÖNK-Präsident Michael Umfahrer.

ÖNK-Präsident Michael Umfahrer erhielt im Rahmen der Europäischen Notarentage 2023 von Justizministerin Alma Zadić das Silberne Ehrenzeichen der Republik Österreich
ÖNK-Präsident Michael Umfahrer erhielt im Rahmen der Europäischen Notarentage 2023 von Justizministerin Alma Zadić das Silberne Ehrenzeichen der Republik Österreich | (c) ÖNK

Und was bringt die geplante Richtlinie konkret? Mit vorangegangenen EU-Richtlinien zur Digitalisierung notarieller Daten sei bereits Vorarbeit geleistet worden, erklärt Christian Zib, a.o. Univ.-Prof. für Unternehmensrecht an der Universität Wien. „Der neue Richtlinienvorschlag möchte nun die Art, wie wir diese Daten verwenden, einer Regelung zuführen“. Ein wichtiges Schlagwort sei dabei unter anderem das „Once Only“-Prinzip. „Es soll also nicht mehr erforderlich sein, Daten von einem Register zu beschaffen und dem anderen vorzulegen“, so der Experte.

Vereinfachungen im grenzüberschreitenden Bereich

Peter Stelmaszczyk, Präsident des Rats der Notariate der Europäischen Union, hebt einen entscheidenden Vorteil der Neuregelung hervor: „Es soll erreicht werden, dass gerade im grenzüberschreitenden Bereich zwischen Mitgliedsstaaten die Transaktionen noch einfacher gestaltet werden können“. Österreich hat hier einen Startvorteil, denn die heimischen Notariate erfüllen bereits jetzt die hohen Ansprüche an die Datenqualität, die dabei gelten. Für Michael Umfahrer ist klar: „Die Digitalisierung ist nicht mehr aufzuhalten und daher glauben wir, dass es wichtig war, das österreichische Notariat hier zukunftsfit zu machen“.

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Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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