08.05.2023

Digitalisierung des Notariats: „Österreichs Vorreiterrolle weiter ausbauen“

Eine geplante EU-Richtlinie zur Digitalisierung im Rechtsbereich stand im Zentrum der Diskussionen bei den Europäischen Notarentagen 2023 in Salzburg.
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Panel-Diskussion bei den 33. Europäischen Notarentagen 2023 | (c) ÖNK
Panel-Diskussion bei den 33. Europäischen Notarentagen 2023 | (c) ÖNK
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Eine GmbH online beim Notar via Videokonferenz gründen – das ist in Österreich bereits seit einigen Jahren möglich. Im Laufe der Covid-Pandemie wurden auch fast alle anderen notariellen Dienstleistungen in Österreich online zugänglich gemacht. Die Innovation wurde zur Erfolgsgeschichte. „Es gibt mittlerweile sehr viele Kolleginnen und Kollegen, die die digitalen Dienstleistungen anbieten. Es kommt gut bei der Bevölkerung an und es gibt immer mehr Nachfrage danach“, sagt Katharina Haiden-Fill, Notarin in Klagenfurt, im Rahmen der Europäischen Notarentage 2023 in Salzburg.

Die Gründe für das umfassende digitale Angebot liegen dabei auf der Hand, wie Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK), erläutert: „Die Digitalisierung im Notariat bringt eine starke Effizienzsteigerung und bietet Möglichkeiten, Menschen weitere Vereinfachungen anbieten zu können“.

Doch die Standards, die hierzulande geschaffen wurde, sind keineswegs überall verfügbar. Bei den Europäischen Notarentagen diskutierten rund 150 Expert:innen daher ein noch größeres Bild: die europäische Perspektive auf das Thema Digitalisierung des Notariats. „Das österreichische Notariat hat eine Vorreiterrolle in Europa übernommen und diese gilt es weiter auszubauen“, meint dazu Justizministerin Alma Zadić.

Neue EU-Richtlinie soll grenzüberschreitende Arbeit des Notariats vereinfachen

Und aktuell steht ein großer Schritt bevor: Ein neuer EU-Richtlinienvorschlag zur Digitalisierung im Rechtsbereich liegt seit kurzem am Tisch. Dieser soll die grenzüberschreitende Arbeit von Justiz und Notariat deutlich vereinfachen – unter anderem, indem die genutzten Daten EU-weit auf ein einheitliches Niveau gebracht werden. Die geplante Neuregelung stand im Zentrum der Diskussionen bei den Notarentagen 2023. „Wir konnten hier mit Vertreter:innen der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments sehr konstruktive Diskussionen führen und damit einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Rechts leisten“, kommentiert ÖNK-Präsident Michael Umfahrer.

ÖNK-Präsident Michael Umfahrer erhielt im Rahmen der Europäischen Notarentage 2023 von Justizministerin Alma Zadić das Silberne Ehrenzeichen der Republik Österreich
ÖNK-Präsident Michael Umfahrer erhielt im Rahmen der Europäischen Notarentage 2023 von Justizministerin Alma Zadić das Silberne Ehrenzeichen der Republik Österreich | (c) ÖNK

Und was bringt die geplante Richtlinie konkret? Mit vorangegangenen EU-Richtlinien zur Digitalisierung notarieller Daten sei bereits Vorarbeit geleistet worden, erklärt Christian Zib, a.o. Univ.-Prof. für Unternehmensrecht an der Universität Wien. „Der neue Richtlinienvorschlag möchte nun die Art, wie wir diese Daten verwenden, einer Regelung zuführen“. Ein wichtiges Schlagwort sei dabei unter anderem das „Once Only“-Prinzip. „Es soll also nicht mehr erforderlich sein, Daten von einem Register zu beschaffen und dem anderen vorzulegen“, so der Experte.

Vereinfachungen im grenzüberschreitenden Bereich

Peter Stelmaszczyk, Präsident des Rats der Notariate der Europäischen Union, hebt einen entscheidenden Vorteil der Neuregelung hervor: „Es soll erreicht werden, dass gerade im grenzüberschreitenden Bereich zwischen Mitgliedsstaaten die Transaktionen noch einfacher gestaltet werden können“. Österreich hat hier einen Startvorteil, denn die heimischen Notariate erfüllen bereits jetzt die hohen Ansprüche an die Datenqualität, die dabei gelten. Für Michael Umfahrer ist klar: „Die Digitalisierung ist nicht mehr aufzuhalten und daher glauben wir, dass es wichtig war, das österreichische Notariat hier zukunftsfit zu machen“.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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