30.12.2015

Europa bekommt 2016 eigenen Crowdfunding Hub

Rund 200 Millionen Euro sammelten Unternehmen 2014 in Europa per Crowdfunding ein und in diesem Jahr könnte sich die Summe sogar verdoppeln.
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Amsterdam soll zum Crowdfunding Hub für Europa werden.
Amsterdam soll zum Crowdfunding Hub für Europa werden.

Crowdfunding ist in Europa am Vormarsch. 2014 betrug das Marktvolumen alternativer Finanzierungsformen in Europa laut einer Cambridge-Studie rund 3 Milliarden Euro – gegenüber dem Vorjahr eine Verdopplung um 144 Prozent. Davon entfielen rund 200 Millionen Euro auf Crowdfunding. Im laufenden Jahr soll sich das Volumen alternativer Finanzierungen laut Experten erneut verdoppeln. Grund genug also, sich dem Thema in Europa grenzübergreifend verstärkt zu widmen.

Crowdfunding-Zentrum in Amsterdam

Tech.eu berichtet von der Eröffnung eines international ausgerichteten Crowdfunding Hub kommendes Jahr. Das Zentrum wird sich in Amsterdam befinden und Veranstaltungen in ganz Europa organisieren. Außerdem soll das Thema Crowdfunding dort auch wissenschaftlich aufgearbeitet werden. Die offizielle Eröffnung ist für 31. März 20016 geplant – die Ankündigung soll auf der „Innovative Enterprise“-Konferenz in Den Haag stattfinden. Die von der EU-Kommission mitorganisierte Konferenz beschäftigt sich 2016 mit der Finanzierung innovativer Ideen.

+++ Crowdfunding-Gesetz verabschiedet: Wieso Startups in Wien feiern +++

Der Initiator des Crowdfunding Hubs ist kein Unbekannter. Der Niederländer Ronald Kleverlaan ist Crowdfunding-Experte der EU-Kommission und war auch für die Gründung des European Crowdfunding Network zuständig.

Fast gesamtes Crowdfunding-Volumen in UK

Obwohl alternative Finanzierungsformen in Europa gerade stark im Kommen sind, konzentriert sich das Volumen derzeit auf einige Länder. So entfielen 2014 fast 2,5 Milliarden Euro der insgesamt 3 Milliarden Euro auf Großbritannien. Deutschland belegt nach Frankreich (154 Mio. Euro) den dritten Platz mit einem Volumen von nur 140 Millionen Euro. In Österreich wird das Crowd-Kapital 2015 auf mehr als 5 Millionen Euro geschätzt, was immerhin eine Verdopplung gegenüber dem Vorjahr wäre. Eine der Aufgaben des Crowdfunding Hub wird also sein, alternative Finanzierungen auch in anderen Ländern stärker zu etablieren.

Tech.eu, Innovative Enterprise, Cambridge, Ronald Kleverlaan

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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