17.04.2020

Boost für Coronaforschung durch Teilnahme an EUREKA-Netzwerk

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler haben angekündigt, dass sich Österreich an der Ausschreibung des EUREKA-Netzwerks beteiligen wird. Unternehmen können "marktnahe Forschungsprojekte" bis 15. Mai bei der FFG einreichen. Die Teilnahme soll für die heimische und europäische Coronaforschung einen weiteren Boost bringen.
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EUREKA
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Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler haben angekündigt, dass sich Österreich an einer neuen multilateralen Fast Track-Ausschreibung des EUREKA-Netzwerks zur Erforschung von COVID-19 beteiligt. Die Abwicklung erfolgt, wie bei EUREKA-Ausschreibungen üblich, über die FFG.

+++ FFG-Geschäftsführer: „Startups sollen Krise für Forschung und Entwicklung nutzen“ +++

„Wir haben mit dem nationalen ‚Corona Emergency Call‘ auf nationaler Ebene rasch reagiert und verstärken die Coronaforschung nun weiter, indem wir heimische Unternehmen bei der Umsetzung von marktnahen Forschungsprojekten mit Unternehmen in anderen Ländern unterstützen“, so die Ministerinnen. Beide sprechen von einem „Boost für die Coronaforschung“.

Der Call fokussiert sich laut FFG auf „schnell umsetzbare Entwicklungen mit einer Projektdauer von maximal zwölf Monaten“.

Ausschreibung bis 15. Mai 2020

Im Rahmen des EUREKA-Netzwerks ist bis 15. Mai 2020 (17:00 Uhr) eine multilaterale Ausschreibung für marktnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte geöffnet. Geplanter Projektstart ist spätestens der 3. August 2020. Die Implementierung der Projektergebnisse (Einführung des Produkts/Services/Prozesses) ist für maximal sechs Monate nach Projektende geplant.

Die Ausschreibung richtet sich an Forschungsprojekte in folgenden Bereichen:

  • Infektionsprävention und -schutz
  • Sanitärtechnik
  • Diagnostik und Tests
  • Therapeutika, Impfstoffe und Medikamente

=> alle Kriterien finden sich hier

Zwei Unternehmen aus zwei Ländern

In Österreich sind Unternehmen zur Einreichung berechtigt, Universitäten und Forschungseinrichtungen können sich an Projekten beteiligen.

Es müssen jeweils mindestens zwei Unternehmen aus zwei verschiedenen Ländern ihr marktnahes Forschungsprojekt einreichen. Die Förderung erfolgt im jeweiligen Land mit nationalen Mitteln.

An der Ausschreibung beteiligen sich folgende Länder:

  • Österreich
  • Kanada
  • Dänemark
  • Frankreich
  • Niederlande
  • Spanien
  • Türkei

Einreichen über FFG

In Österreich können Unternehmen ihr Projekt über die FFG einreichen, die Projekte werden mit Mitteln des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) finanziert.

Die FFG fungiert als nationale Kontaktstelle für EUREKA und berät und informiert interessierte Unternehmen im Rahmen der Ausschreibung. Zudem wickelt die FFG die nationalen Fördermittel ab.

Das Enterprise Europe Network unterstützt hingegen Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Partnerunternehmen in den anderen Ländern.

Die FFG-Geschäftsführer Henrietta Egerth und Klaus Pseiner über die aktuelle Ausschreibung: „EUREKA ermöglicht internationale Forschungsprojekte zwischen Unternehmen und ist ein geeignetes Tool, um rasch und gezielt mit ausgewählten Ländern Ausschreibungen durchzuführen und so die Zusammenarbeit auch beyond Europe zu forcieren.“

EUREKA-Netzwerk

Das EUREKA-Netzwerk fördert mit seinen zentralen Instrumenten Eurostars, Netzwerkprojekten, GlobalStars und Clustern seit 1985 internationale Innovationsprojekte.

Österreich zählt zu den EUREKA-Gründungsmitgliedern und übernimmt im Juli 2020 zum zweiten Mal den jährlich rotierenden EUREKA-Vorsitz.


=> mehr Informationen zur Ausschreibung

Videoarchiv: Die Unterstützung der FFG für Unternehmen, Startups und die Coronaforschung

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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