25.01.2018

EuGH lehnt Facebook-Massenklage von Max Schrems ab

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden. Die grenzüberschreitende Massenklage des österreichischen Datenschutz-Aktivisten Max Schrems wurde für unzulässig erklärt. In anderen Punkten bekam er aber Recht - und kann nun (endlich) klagen.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Bereits seit 2011 zieht es sich nun schon. Der österreichische Jurist und Datenschutzaktivist Max Schrems hatte damals erstmals in Irland, dem europäischen Sitz von Facebook, Beschwerde gegen den Social Media-Riesen wegen Datenschutzverstößen eingelegt. Dort wurde aber drei Jahre lang keine Entscheidung getroffen. Schrems entschied sich daher für einen anderen Weg und klagte 2014 von Österreich aus. Er berief sich dabei auf sein Recht als Konsument, in seiner Heimat gegen international tätige Konzerne klagen zu können.

+++ Datenschutzaktivist Maximilian Schrems im Interview – “Wem gehören diese Daten?” +++

Keine (internationale) Sammelklage, aber Einzelklage aus Österreich

Die Klage vor dem österreichischen Gericht reichte er jedoch nicht alleine ein. Es war eine grenzüberschreitende Sammelklage an der auch tausende ausländische Nutzer, darunter etwa alleine 5000 deutsche Staatsbürger, beteiligt waren. Genau das hat der Europäische Gerichtshof nun für unzulässig erklärt. Demnach darf Schrems eben nicht in Österreich im Namen ausländischer Nutzer gegen einen internationalen Konzern klagen. Wohl aber dürfe er in eigener Sache aus Österreich gegen Facebook klagen.

Landesgericht Wien muss sich nun mit Streitpunkten befassen

Seine ursprüngliche Argumentation wurde also bestätigt. Daher sieht Schrems auch in einer ersten Reaktion auf das Urteil durchaus positive Seiten. Denn zumindest müsse sich nun endgültig ein Gericht – in diesem Fall das Landesgericht Wien – mit den Streitpunkten befassen, sagt Schrems gegenüber der APA. Auch gehe er davon aus, dass Facebook den Großteil der bisherigen Verfahrenskosten tragen müsse, da ihm in 20 von 22 Punkten vom Gericht Recht gegeben wurde. Dennoch sei er in der Position als Einzelkläger nun sehr eingeschränkt.

Max Schrems im Brutkasten-Video-Interview:

Durchsetzung gegen Ansicht von Facebook

Das Schrems nun teilweise Recht gegeben wurde ist auch insofern relevant, da Facebook im Verfahren bislang den Standpunkt vertrat, dass Schrems, der nicht einfach Konsument sei, sondern beruflich als Datenschützer aktiv ist, nur direkt in Irland klagen dürfe. Und das stellte sich ja, wie eingangs beschrieben, als problematisch heraus. Trotzdem: Eine Sprecherin von Facebook äußerte sich heute insgesamt positiv über das Urteil.

Hintergrund

Und worum geht es eigentlich bei der Klage? Schrems sieht im Vorgehen des Social Media-Konzerns mehrere Verstöße gegen österreichische, irische und europäische Datenschutzregeln. Er forderte daher die Feststellung, dass bestimmte Vertragsklauseln von Facebook unwirksam sind. Zudem verlangt er für sich und weitere Nutzer die Unterlassung der Verwendung von Daten durch Facebook selbst und durch Dritte. Auch eine Schadenersatz-Forderung wurde gestellt.

+++ EU-Datenschutzverordnung: Das müssen Startups beachten +++


⇒ Zur Page von Schrems‘ neuer NGO Noyb

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vl. Shalev Hulio (Co-Founder und CEO) und Sebastian Kurz, (Co-Founder and President) | (c) DREAM/eclipse media
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Anfang 2025 war Dream mit einer 100 Millionen US-Dollar schweren Finanzierungsrunde zum Unicorn geworden (brutkasten berichtete). Nun holte sich das Scaleup erneut frisches Kapital. Mit einem Investment von 260 Millionen US-Dollar erreicht es in seiner Series-C-Kapitalrunde eine Bewertung von drei Milliarden US-Dollar. Die Runde wurde von den Investmentfonds Bicycle Capital und Group 11 angeführt, gemeinsam mit Beteiligung von Bain Capital, Tru Arrow Partners, Antler „und weiteren globalen Investoren“.

„Wir sind noch ein junges Unternehmen, aber wir sind sehr dankbar, dass sich alles in die richtige Richtung entwickelt und wir schnell wachsen. Wir arbeiten weiter hart daran, dass es sich auch in den nächsten Jahren weiter so positiv entwickelt“, kommentiert Co-Founder und Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz, der als President von Dream fungiert.

Auch Co-Founder mit bekannter Vorgeschichte

Nicht nur sein Name ist ein klingender. Auch Mitgründer und CEO Shalev Hulio erlangte bereits zuvor internationale Bekanntheit. Als Co-Founder und Ex-CEO des Unternehmens NSO hatte er mit dessen Spionagesoftware Pegasus, die an Staaten vertrieben wurde, weltweit für Kontroversen gesorgt. Mit Dream wechselte Hulio vom Cyber-Offensiv- in den Cybersecurity-Bereich. Die Zielgruppe hat aber eine große Überschneidung: Staaten und Betreiber kritischer Infrastruktur. In diesem Bereich ist freilich auch der Ex-Kanzler bestens vernetzt.

Digitale Souveränität als neues Verkaufsargument

Im Produkt setzt Dream mit seinem „Cyber Language Model“ voll auf Künstliche Intelligenz, im Narrativ mittlerweile auch auf Digitale Souveränität, die zuletzt vor allem in Europa zum großen Thema wurde. „Die entscheidende Frage für Staaten ist nicht mehr, ob sie Künstliche Intelligenz einsetzen werden, sondern ob sie diese auch besitzen, betreiben und vollständig kontrollieren. Andernfalls begeben sie sich in eine kritische Abhängigkeit von anderen Staaten, wie beispielsweise China oder den USA“, sagt Kurz.

Und Hulio legt nach: „Wer die Kontrolle über seine KI verliert, verliert langfristig auch einen Teil seiner staatlichen Souveränität. So wie es undenkbar wäre, die Kontrolle über Verteidigung, kritische Infrastruktur oder die Innere Sicherheit aus der Hand zu geben, wird es künftig undenkbar sein, keine vollständige Kontrolle über die eigenen KI-Systeme zu haben.“ Dass KI-Modelle, auf denen zentrale Elemente staatlichen Handelns abgestützt sind, über Nacht abgestellt werden können, sei keine theoretische Debatte, wie man zuletzt bei „Fable“ von Anthropic gesehen habe, argumentiert man beim Unternehmen.

Cybersecurity: KI als Herausforderung und Lösung

Und wie will Dream das konkret lösen? Die KI-Systeme des Scaleups arbeiten laut Unternehmen „in einer völlig souveränen und sicheren Umgebung“. Dort biete man unter anderem einen umfassenden Cyber-Abwehr-Schirm, strukturiere sensible Daten als Entscheidungsbasis und decke noch unbekannte Cybersecurity-Schwachstellen („Zero Days“) auf. „Durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz hat sich Cybersicherheit grundlegend verändert. Herkömmliche Systeme können keinen ausreichenden Schutz mehr bieten. Nur durch den konsequenten Einsatz von KI auch in der Cyber-Abwehr ist ein Schutz auch in der Zukunft möglich“, sagt Hulio.

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