16.05.2023

EU-Staaten sprechen sich für Vernichtungsverbot unverkaufter Kleidung aus

Mit der neuen Regelung sollen Abfälle in der Textilindustrie eingedämmt werden. Über den finalen Gesetzestext wird am 22. Mai abgestimmt.
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(c) Adobestock

Nach Schätzungen der Europäischen Kommission werden in der EU jedes Jahr fast sechs Millionen Tonnen Textilien weggeworfen. Derzeit wird davon allerdings nur ein Viertel recycelt. Bereits im März letzten Jahres legte die Europäische Kommission daher einen Plan vor, um das Recycling und die Wiederverwendung von Textilien in der gesamten EU zu fördern.

Der Vorschlag beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen. Dazu zählen beispielsweise Mindeststandards für die Verwendung von Recyclingfasern in Textilien oder eine Regelung, die das Vernichten von unverkaufter oder zurückgegebener Textilien „unter bestimmten Voraussetzungen“ verbietet. Als weitere mögliche Maßnahme nannte die EU-Kommission damals auch einen digitalen Produktionspass, der verpflichtende Informationen zu verschiedenen Umweltaspekten enthält.

Vernichtungsverbot & Ökodesign-Richtlinie

In Bezug auf das Vernichtungsverbot unverkaufter Kleidung gibt es nun erste Fortschritte. Wie die Financial Times berichtete, haben sich am vergangen Freitag auch die EU-Mitgliedsstaaten für ein derartiges Verbot ausgesprochen. Konkret ist von einem Vernichtungsverbot von „Bekleidung oder Bekleidungszubehör“ die Rede, wie aus dem Entwurf des Vorschlags hervorgeht. Ziel sei es, die Ressourcenverschwendung künftig stärker einzudämmen. Derzeit ist die Textilindustrie nämlich für ein Fünftel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich.

Weiters heißt es, dass sich insbesondere Frankreich, Deutschland und die Niederlande für die Aufnahme des Verbots in die sogenannte „Ökodesign-Richtlinie“ eingesetzt hätten. Sie soll künftig die Kreislaufwirtschaft, die Energieeffizienz und weitere Nachhaltigkeitsaspekte von Produkten in der EU verbessern. Dazu zählen beispielsweise die Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten.

Kleine Unternehmen sind vom Verbot ausgenommen

Dem Entwurf zufolge sollen kleine Unternehmen von dem Verbot ausgenommen werden, und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro sollen mehr Zeit für die Anpassung erhalten.

Der Vorschlag muss nun von den EU-Minister:innen abgesegnet und mit dem Europäischen Parlament abgestimmt werden, bevor das Gesetz erlassen wird. Dahingehend werden die Mitgliedsstaaten voraussichtlich am 22. Mai über den Text abstimmen.

Auch in Österreich wurde bereits ein nationales Vernichtungsverbot diskutiert. Anlässlich des Black Friday kündigte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler ein derartiges Verbot für neuwertige Retourwaren an, was zu scharfer Kritik von Seiten der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) führte. Martin Sonntag, WKÖ-Obmann des Bundesgremiums für Versand-, Internet- und allgemeinen Handel, forderte damals eine Regelung auf EU-Ebene, die nun offenbar in den Startlöchern steht.


Tipp der Redaktion

Anfang 2023 startete die brutkasten-Redaktion einen neuen thematischen Schwerpunkt zum Thema Kreislaufwirtschaft. Im Zentrum stehen Innovationen von Startups, Corporates und Mittelstand, die eine ressourceneffiziente und schadstoffarme Produktion ermöglichen. Zudem berichten wir über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe rund um eine kreislauforientierte Wirtschaft.

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Christoph Knogler, CEO von KEBA (links) und Bruno Coupechoux, Managing Director von Transtechnik (rechts). (c) KEBA

Das 1987 nahe Dijon gegründete Unternehmen Transtechnik hat sich auf passgenaue Automatisierungslösungen in Frankreich spezialisiert. Das Unternehmen betreut einen breiten Kundenstamm in verschiedenen Branchen, darunter Kosmetik, Verpackung und Lebensmittel.

KEBA und Transtechnik verbindet bereits eine jahrelange Zusammenarbeit im Bereich der Industrieautomation. Jetzt wird Transtechnik SAS Teil der KEBA Group, genauer Teil des Geschäftsfelds Industrial Automation der KEBA Group.

„Logischer Schritt“ für KEBA

Die Übernahme sei ein wichtiger strategischer Schritt beim Ausbau des Frankreich-Geschäfts, heißt es in einer Aussendung von KEBA. Das österreichische Unternehmen mit Hauptsitz in Linz ist in 15 Ländern weltweit vertreten.

„Die Übernahme von Transtechnik ist ein logischer Schritt in unserer Wachstumsstrategie für Frankreich. Sie stärkt unsere lokale Präsenz in einem der wichtigsten Automatisierungsmärkte Europas und legt den Grundstein, um unser Geschäft dort langfristig weiter auszubauen. Gleichzeitig verbinden wir die Markt- und Anwendungskompetenz von Transtechnik mit der technologischen Breite der KEBA Group. Mittelfristig können wir mit diesem ersten Standort in Frankreich einen Hub etablieren, den wir für die lokale Geschäftsentwicklung über alle KEBA-Geschäftsfelder hinweg nutzen werden“, kommentiert Christoph Knogler, CEO der KEBA Group AG die Übernahme.

Management-Team bleibt

Die Marke Transtechnik und der Standort in Ahuy bei Dijon bleiben ebenso erhalten wie alle Arbeitsplätze, die vollständig in die KEBA Group übergehen. Die bisherigen Inhaber werden das Geschäft in Frankreich als lokales Management-Team weiterhin leiten und die künftige Entwicklung von KEBA vor Ort maßgeblich begleiten.

„Teil der KEBA Group zu werden, eröffnet uns neue Möglichkeiten, unser Lösungsangebot weiterzuentwickeln und unsere Kunden weiterhin zuverlässig und mit hoher technischer Expertise zu betreuen. Gleichzeitig bleiben die Marke Transtechnik, unser Team und unser Standort in Ahuy bei Dijon erhalten – das sorgt für Kontinuität bei Kunden, Partnern und Mitarbeitern“, so Bruno Coupechoux, Managing Director von Transtechnik.

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