16.05.2023

EU-Staaten sprechen sich für Vernichtungsverbot unverkaufter Kleidung aus

Mit der neuen Regelung sollen Abfälle in der Textilindustrie eingedämmt werden. Über den finalen Gesetzestext wird am 22. Mai abgestimmt.
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(c) Adobestock

Nach Schätzungen der Europäischen Kommission werden in der EU jedes Jahr fast sechs Millionen Tonnen Textilien weggeworfen. Derzeit wird davon allerdings nur ein Viertel recycelt. Bereits im März letzten Jahres legte die Europäische Kommission daher einen Plan vor, um das Recycling und die Wiederverwendung von Textilien in der gesamten EU zu fördern.

Der Vorschlag beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen. Dazu zählen beispielsweise Mindeststandards für die Verwendung von Recyclingfasern in Textilien oder eine Regelung, die das Vernichten von unverkaufter oder zurückgegebener Textilien “unter bestimmten Voraussetzungen” verbietet. Als weitere mögliche Maßnahme nannte die EU-Kommission damals auch einen digitalen Produktionspass, der verpflichtende Informationen zu verschiedenen Umweltaspekten enthält.

Vernichtungsverbot & Ökodesign-Richtlinie

In Bezug auf das Vernichtungsverbot unverkaufter Kleidung gibt es nun erste Fortschritte. Wie die Financial Times berichtete, haben sich am vergangen Freitag auch die EU-Mitgliedsstaaten für ein derartiges Verbot ausgesprochen. Konkret ist von einem Vernichtungsverbot von “Bekleidung oder Bekleidungszubehör” die Rede, wie aus dem Entwurf des Vorschlags hervorgeht. Ziel sei es, die Ressourcenverschwendung künftig stärker einzudämmen. Derzeit ist die Textilindustrie nämlich für ein Fünftel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich.

Weiters heißt es, dass sich insbesondere Frankreich, Deutschland und die Niederlande für die Aufnahme des Verbots in die sogenannte “Ökodesign-Richtlinie” eingesetzt hätten. Sie soll künftig die Kreislaufwirtschaft, die Energieeffizienz und weitere Nachhaltigkeitsaspekte von Produkten in der EU verbessern. Dazu zählen beispielsweise die Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten.

Kleine Unternehmen sind vom Verbot ausgenommen

Dem Entwurf zufolge sollen kleine Unternehmen von dem Verbot ausgenommen werden, und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro sollen mehr Zeit für die Anpassung erhalten.

Der Vorschlag muss nun von den EU-Minister:innen abgesegnet und mit dem Europäischen Parlament abgestimmt werden, bevor das Gesetz erlassen wird. Dahingehend werden die Mitgliedsstaaten voraussichtlich am 22. Mai über den Text abstimmen.

Auch in Österreich wurde bereits ein nationales Vernichtungsverbot diskutiert. Anlässlich des Black Friday kündigte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler ein derartiges Verbot für neuwertige Retourwaren an, was zu scharfer Kritik von Seiten der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) führte. Martin Sonntag, WKÖ-Obmann des Bundesgremiums für Versand-, Internet- und allgemeinen Handel, forderte damals eine Regelung auf EU-Ebene, die nun offenbar in den Startlöchern steht.


Tipp der Redaktion

Anfang 2023 startete die brutkasten-Redaktion einen neuen thematischen Schwerpunkt zum Thema Kreislaufwirtschaft. Im Zentrum stehen Innovationen von Startups, Corporates und Mittelstand, die eine ressourceneffiziente und schadstoffarme Produktion ermöglichen. Zudem berichten wir über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe rund um eine kreislauforientierte Wirtschaft.

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N26-Founder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf Onlinebank neobank n26
N26-Founder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf (v.li.) (c) N26

Elf Jahre nach ihrer Gründung gelingt es der Neobank N26, über einen längeren Zeitraum profitabel zu wirtschaften. Im dritten Quartal dieses Jahres erzielte das Unternehmen zum ersten Mal ein operatives Ergebnis von 2,8 Millionen Euro im Plus. Bereits im Juni konnte die Neobank ihren ersten monatlichen Gewinn verbuchen – brutkasten berichtete.

2024: 440 Mio. Euro Umsatz

Mitte des Jahres äußerte CEO Valentin Stalf die Hoffnung, dass das gesamte Jahr profitabel ausfallen könnte. Fünf Monate später steht N26 jedoch vor einem (unbereinigten) operativen Jahresminus von etwa 20 Millionen Euro. Zum Vergleich: Im Vorjahr lag das Minus noch bei 78,3 Millionen Euro.

Die aktuellen Zahlen verdeutlichen, dass es für die Neobank N26 in diesem Jahr deutlich bergauf geht. Der Umsatz wird voraussichtlich rund 440 Millionen Euro erreichen, was einem Wachstum von etwa 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Nahezu die Hälfte davon soll aus Zinserträgen stammen, ergänzt durch Erträge aus der Veranlagung von Kundengeldern und einem wachsenden Anteil aus dem Kreditgeschäft. Der Rest resultiert aus Gebühren und Provisionen.

N26: Transaktionsvolumen von 140 Milliarden Euro

Erstmals überschritt der Betrag der Kundeneinlagen in diesem Jahr die zehn Milliarden Euro. Das Transaktionsvolumen soll 2024 zudem 140 Milliarden Euro erreichen.

Nach der Aufhebung der Wachstumsbeschränkung im Juni, die von der deutschen Finanzaufsicht Bafin aufgrund von Mängeln in der Geldwäsche- und Betrugsbekämpfung verhängt wurde, verzeichnet N26 aktuell mehr als 200.000 Neuanmeldungen pro Monat, wie Stalf verkündet.


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