16.05.2023

EU-Staaten sprechen sich für Vernichtungsverbot unverkaufter Kleidung aus

Mit der neuen Regelung sollen Abfälle in der Textilindustrie eingedämmt werden. Über den finalen Gesetzestext wird am 22. Mai abgestimmt.
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(c) Adobestock

Nach Schätzungen der Europäischen Kommission werden in der EU jedes Jahr fast sechs Millionen Tonnen Textilien weggeworfen. Derzeit wird davon allerdings nur ein Viertel recycelt. Bereits im März letzten Jahres legte die Europäische Kommission daher einen Plan vor, um das Recycling und die Wiederverwendung von Textilien in der gesamten EU zu fördern.

Der Vorschlag beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen. Dazu zählen beispielsweise Mindeststandards für die Verwendung von Recyclingfasern in Textilien oder eine Regelung, die das Vernichten von unverkaufter oder zurückgegebener Textilien „unter bestimmten Voraussetzungen“ verbietet. Als weitere mögliche Maßnahme nannte die EU-Kommission damals auch einen digitalen Produktionspass, der verpflichtende Informationen zu verschiedenen Umweltaspekten enthält.

Vernichtungsverbot & Ökodesign-Richtlinie

In Bezug auf das Vernichtungsverbot unverkaufter Kleidung gibt es nun erste Fortschritte. Wie die Financial Times berichtete, haben sich am vergangen Freitag auch die EU-Mitgliedsstaaten für ein derartiges Verbot ausgesprochen. Konkret ist von einem Vernichtungsverbot von „Bekleidung oder Bekleidungszubehör“ die Rede, wie aus dem Entwurf des Vorschlags hervorgeht. Ziel sei es, die Ressourcenverschwendung künftig stärker einzudämmen. Derzeit ist die Textilindustrie nämlich für ein Fünftel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich.

Weiters heißt es, dass sich insbesondere Frankreich, Deutschland und die Niederlande für die Aufnahme des Verbots in die sogenannte „Ökodesign-Richtlinie“ eingesetzt hätten. Sie soll künftig die Kreislaufwirtschaft, die Energieeffizienz und weitere Nachhaltigkeitsaspekte von Produkten in der EU verbessern. Dazu zählen beispielsweise die Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten.

Kleine Unternehmen sind vom Verbot ausgenommen

Dem Entwurf zufolge sollen kleine Unternehmen von dem Verbot ausgenommen werden, und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro sollen mehr Zeit für die Anpassung erhalten.

Der Vorschlag muss nun von den EU-Minister:innen abgesegnet und mit dem Europäischen Parlament abgestimmt werden, bevor das Gesetz erlassen wird. Dahingehend werden die Mitgliedsstaaten voraussichtlich am 22. Mai über den Text abstimmen.

Auch in Österreich wurde bereits ein nationales Vernichtungsverbot diskutiert. Anlässlich des Black Friday kündigte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler ein derartiges Verbot für neuwertige Retourwaren an, was zu scharfer Kritik von Seiten der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) führte. Martin Sonntag, WKÖ-Obmann des Bundesgremiums für Versand-, Internet- und allgemeinen Handel, forderte damals eine Regelung auf EU-Ebene, die nun offenbar in den Startlöchern steht.


Tipp der Redaktion

Anfang 2023 startete die brutkasten-Redaktion einen neuen thematischen Schwerpunkt zum Thema Kreislaufwirtschaft. Im Zentrum stehen Innovationen von Startups, Corporates und Mittelstand, die eine ressourceneffiziente und schadstoffarme Produktion ermöglichen. Zudem berichten wir über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe rund um eine kreislauforientierte Wirtschaft.

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AustrianStartups, ELP
© AustrianStartups

AustrianStartups und die Stiftung Unternehmerische Zukunft haben das Entrepreneurial Leadership Program (ELP) weiterentwickelt. Der Schwerpunkt liegt künftig stärker auf der konkreten Begleitung angehender Startup-Gründer:innen. Vorgesehen sind unter anderem intensiveres persönliches Mentoring und Coaching, die gezielte Suche nach Co-Founder:innen sowie die praktische Weiterentwicklung eigener Geschäftsideen.

Dabei geht es um die frühe Erprobung zentraler Annahmen – von ersten Gesprächen mit potenziellen Kunden und der Validierung konkreter Problemstellungen bis zur Entwicklung eines ersten Minimum Viable Product (MVP): „Wir wollen Menschen nicht nur die Skills für den Aufbau eines Startups mitgeben. Sie sollen die Möglichkeit bekommen, ihre Ideen tatsächlich auszuprobieren und die ersten Schritte in Richtung Gründung zu machen“, sagt Elisabeth van Holthe tot Echten, COO von AustrianStartups.

ELP: Schwerpunkt „Co-Founder“

Beim Schwerpunkt „Co-Founder“ bringt das ELP Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen, Fähigkeiten und Perspektiven zusammen. Sie können sich kennenlernen, gemeinsam an Ideen arbeiten und mögliche Co-Founder:innen finden. Eine fertige Geschäftsidee ist dafür nicht notwendig.

„Eine Startup-Idee muss am Anfang noch nicht perfekt sein. Viel wichtiger ist, dass man bereit ist, Fragen zu stellen, Dinge auszuprobieren und gemeinsam mit anderen herauszufinden, was funktionieren kann“, so van Holthe tot Echten weiter. „Genau dafür wollen wir im ELP den Raum und die Unterstützung geben.“

Hansmann, Trummer, Kaminski, Porsche, Deutsch und Unger dabei

Ein weiterer Bestandteil des Programms ist die persönliche Begleitung der Fellows. Durch die Zusammenarbeit mit der Stiftung Unternehmerische Zukunft erhalten sie Zugang zu einem Netzwerk: Die Stiftung wird von mehr als 50 Persönlichkeiten aus der Szene unterstützt, darunter Hansi Hansmann, Christian Trummer, Kilian Kaminski, Felix Porsche, Tina Deutsch und Katharina Unger. Darüber hinaus begleiten weitere Unternehmer:innen und Investor:innen das ELP als Mentor:innen und bringen ihre Erfahrungen in das Programm ein.

Auch nach Abschluss bleiben die Fellows über die ELP-Alumni-Community miteinander verbunden. Ehemalige Teilnehmer wie Mathias Gruber (Fonio.ai), Lukas Höber (Sequestra) oder Lisa Reiss (All But Sugar) bringen ihre Erfahrungen aus der Gründung und dem Aufbau von Unternehmen sowie aus weiteren beruflichen Stationen in das Netzwerk ein.

„Wir wollen Menschen ermutigen, ihre Ideen in die Tat umzusetzen und den Schritt ins Unternehmertum zu wagen. Dafür braucht es nicht nur Wissen, sondern auch Menschen, die ihre Erfahrungen teilen, ehrliches Feedback geben und zur richtigen Zeit die richtigen Fragen stellen. Genau das wollen wir mit unserem Netzwerk ermöglichen“, sagt Markus Raunig, Vorstand der Stiftung Unternehmerische Zukunft.

Prozess steht im Mittelpunkt

Ebenso ist die praktische Arbeit an den eigenen Ideen ein wichtiger Teil des ELP. Die Teilnehmer:innen beschäftigen sich mit den Problemen und Bedürfnissen von möglichen Kunden, überprüfen ihre Annahmen und entwickeln ihre Ideen auf dieser Grundlage weiter.

Dabei gehe es nicht darum, das Programm bereits mit einem fertigen Unternehmen abzuschließen. Im Mittelpunkt steht vielmehr der Prozess, aus einer ersten Idee schrittweise eine fundierte Grundlage für eine mögliche Gründung zu entwickeln und früh praktische Erfahrungen zu sammeln, wie es heißt.

Das ELP richtet sich daher sowohl an Menschen, die bereits eine konkrete Startup-Idee haben, als auch an jene, die noch nach einer Idee, einem geeigneten Problem oder nach Mit-Gründer:innen suchen. Bewerbungen für die nächste ELP-Kohorte sind noch bis einschließlich Sonntag, 13. September 2026 möglich.

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