19.06.2018

EU-Urheberrechtsreform: „Das Wesen des Internets wird verändert“

Am Mittwoch (20.06.) wird im EU-Parlament über einen Entwurf zur Reform des Urheberrechts abgestimmt. Vor allem zwei Punkte rufen viele Kritiker auf den Plan: Ein geplantes Leistungsschutzrecht ("Link-Steuer") und ein verpflichtender Uploadfilter. Wir sprachen dazu mit Digitalisierungs-Experte Mic Hirschbrich.
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EU-Urheberrechtsreform
Mic Hirschbrich (m.) beantwortete uns im Interview einige Fragen.

Niemand geringerer als Internet-Pionier Tim Berners-Lee, oft als der „Erfinder des World Wide Web“ bezeichnet und Wikipedia-Gründer Jimmy Wales stehen momentan an vorderster Front gegen eine geplante EU-Urheberrechtsreform. Es bestünde eine „unmittelbare Gefahr für die Zukunft des globalen Netzwerks“, heißt es in einem offenen Brief, den die beiden gemeinsam mit rund 70 weiteren Prominenten unterzeichneten. Das Internet könne dadurch „ein Werkzeug für die automatisierte Überwachung und Kontrolle der Nutzer“ werden.

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Leistungsschutzrecht und Upload-Filter in der Kritik

Konkret entzündet sich die Kritik großteils an zwei Artikeln der Vorlage, über die am Mittwoch (20.6.) im Rechtsausschuss des EU-Parlaments abgestimmt wird. Artikel 11 behandelt ein geplantes Leistungsschutzrecht – von den Kritikern als „Link-Steuer“ bezeichnet. Internetdienste müssten demnach künftig bei Verlagen Lizenzen für das Zeigen von Snippets und Vorschaubildern erwerben. Artikel 13 sieht einen verpflichtenden Upload-Filter vor, der Urheberrechtsverletzungen von vornherein vorbeugen soll. Entsprechende Programme müssten also hochgeladene Inhalte vorab auf fremden Content screenen – und gegebenenfalls nicht durchlassen.

EU-Urheberrechtsreform: Freiheit des Internets an sich gefährdet?

Es seien sinnvolle Maßnahmen gegen die Dominanz von Google, Facebook und Co., argumentieren die Befürworter – vor allem aus den Reihen einiger großer europäischer Verlage. Denn die Internet-Giganten würden mit den Inhalten von Verlagen große Summen verdienen, ohne dafür zu bezahlen. Dieses Argument sei absurd, sagen die Gegner. Denn Internetdienste würden ja nur auf die Inhalte referenzieren, also verlinken, sie aber nicht komplett abbilden. Für kleinere Internetdienste und Startups in dem Bereich, könne die Regelung zur existenziellen Hürde werden. Und letztlich, wie auch Berners-Lee und Wales argumentieren, könne die Meinungsfreiheit und die Freiheit des Internets an sich gefährdet sein.

Unter den Kritikern der Regelung ist auch Digitalisierungsexperte Mic Hirschbrich. Wir haben ihm einige Fragen zur geplanten EU-Reform gestellt.


Die Richtlinie über die morgen abgestimmt wird – Segen für ein gerechteres Internet oder Fluch?

Von vier kurz angerufenen Spitzenmanagern aus der Medienindustrie und drei Gründern, hatte es kein einziger wirklich am Radar. Da wird im Stillen das Wesen des Internets verändert und keiner scheint darüber Bescheid zu wissen. Das ist schon problematisch.

Ist es nicht legitim sich gegen Google, Facebook und Co zu wehren? Die Verlage sagen, diese Giganten monetarisieren ihre Inhalte und verdienen Milliarden, von denen sie nichts bekommen.

Natürlich darf und soll Europa sich wehren und zwar dort, wo der Staat seine verfassungsmäßige Verantwortung hat. Wenn der Wettbewerb verzerrt wird, Hate-speech und Fake-News ausarten und Persönlichkeitsrechte verletzt werden, die Demokratie unterwandert wird, Wähler manipuliert werden, Steuern vermieden oder nicht bezahlt werden, da muss der Staat einschreiten und zwar rigoros.

Warum dann nicht, wenn Inhalte ohne explizite Erlaubnis genutzt werden?

Ich halte dieses Argument für unredlich. Da wird geschickt mit technischem Unwissen in der Debatte gespielt. Die Verlage verwenden alle die freie, ungeschützte RSS-Technologie um ihre Artikel zu verbreiten, posten ihre Inhalte aktiv auf Facebook und Twitter um Reichweite zu bekommen und beschweren sich dann, dass sie dort geteilt werden? Derweil kann jeder Verlag einfach steuern, ob ein Artikel hinter einer Paywall geschützt wird oder frei ist für die Leser. Sie frei zu machen und sich dann zu beschweren, wie das Internet nun einmal funktioniert, ist schon ein wenig absurd. Man muss aber auch sagen, dass bei weitem nicht alle Verlage so denken, es ist eine Minderheit, aber eine mit viel Einfluss in Europa.

Die Verlage geben viel Geld für ihre Journalisten aus. Ist es nicht ihr Recht zu sagen, wenn Google diese Inhalte bei sich anzeigt, dass sie dafür auch entschädigt werden sollen?

Google indiziert Inhalte mit einem sogenannten Bot, das sind kleine Programme die allen HTML-Seiten folgen und sie in ihre Suchseiten aufnehmen. Auch die Meta-Information, die angezeigt wird, kann man als Verlag steuern. Ein einfacher, extrem kurzer Code, den ein jeder Verlag kennt, reicht und Google indiziert keine Inhalte mehr. Google monetarisiert auch keine Artikel-Inhalte sondern zeigt nur, dass es den Artikel gibt, meist in sogenannten Snippets. Google verdient mit Suchergebnissen, nicht mit Inhalten. Das weiß eigentlich ein jedes Kind. Im Durchschnitt bringen Google, Facebook und Co 65 Prozent, bei manchen bis 90 Prozent der User zu den Verlagsseiten, die diese dann monetarisieren können. Eigentlich sind das digitale Vertriebsinstrumente, die die Verlage selbst nicht aufbauen konnten oder wollten.

Aber hat es nicht auch etwas Gutes, wenn sich die Verlage gegen die Silicon Valley Giganten wehren?

Wir müssen mit deutlich höherer, eigener Innovation reagieren, mit spannenden Businessmodellen und europäische Internetplattformen bauen sowie, wie vorher beschrieben, da wo unsere Werte und Rechte verletzt werden, uns staatlich wehren. Deutschland hat das Leistungsschutzrecht ja schon. Kurz nach Einführung hat man für Google, auf das eigentlich abgezielt wurde, eine Ausnahme erwirkt, weil die User-Zugriffe eingebrochen waren, als Google sich zurückzog. In Spanien zog sich nach einer ähnlichen Initiative Google ganz im News-Bereich zurück und daraufhin hatte die News-Branche dort einen Schaden, von dem sie sich bis heute nicht erholt hat.

Es geht aber um viel mehr. Jimmy Wales, der Gründer von Wikipedia, Tim Berners Lee, der Erfinder des WWW – praktisch alle Wissenschafter und Urheberrechtsexperten warnen vor dieser Richtlinie. Das muss man ernst nehmen und kann nicht einen Konflikt einiger weniger Milliarden-schwerer Medienhäuser gegen Silicon Valley zu Lasten der User, des freien Webs und der europäischen Innovationsszene führen.

Wo siehst du eine Gefahr für die Innovatoren?

Das Silicon Valley hat deshalb so viele Internetunternehmen, auch im Medienbereich, hervorgebracht, weil es ihnen die Freiheit gab, sich kreativ und innovativ zu positionieren. Große Verlage arbeiteten entweder mit ihnen zusammen, kauften sie oder entwickelten eigene Innovationen. Auch Google, Twitter, Flipboard und Co waren einmal kleine Startups, mit Problemen wie sie ein jedes andere auch hat. Mit solchen Richtlinien vertreiben wir die Hochtalente aus Europa weiter ins Valley. Die wenigen zarten Pflänzchen bei uns, die an Suchmaschinen, Newsaggregatoren oder sozialen Netzen bauen, werden in ihrer Existenz gefährdet. Wir opfern hier eine neue technologische Generation den Interessen einiger ganz weniger, mächtiger Medien, die aus meiner Sicht zu hohe Kollateralschaden in Kauf nehmen. Experten bezweifeln, dass damit Einnahmen erzielt werden, die Schäden sind aber offensichtlich.

Was wäre jetzt der Bestcase aus deiner Sicht?

Die Parlamentarier in Brüssel sollten sich darauf verständigen, diese Richtlinie erneut zu überarbeiten, bis sie ausgewogen und in der Praxis sowie auf Ebene der Nationalstaaten auch umsetzbar ist. Sie nutzt jetzt den normalen Verlagen nicht und den Journalisten schon überhaupt nicht. Ich wäre dafür, sich zu überlegen, wie man das schwächste aber für die Zukunft so wichtige Glied der Kette, die Journalisten und die jungen Innovatoren, stärken könnte und zwar ohne Kollateralschäden für viele Branchen und die Freiheit des ganzen Webs in Kauf zu nehmen. Das wäre ein positives Zeichen für die mediale Zukunft des Kontinents.

⇒ Offener Brief der Kritiker rund um Tim Berners-Lee und Jimmy Wales

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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