12.03.2019

Reform des EU-Urheberrechts in der Zielgeraden

Das voraussichtliche Datum für die Abstimmung im Parlament steht fest, indes bringen sich Kritiker und Befürworter des neuen Urheberrechts in Position.
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Urheberrecht
(c) Fotolia/terovesalainen

Nach der Einigung zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Europäischem Rat zur umstrittenen Reform des EU-Urheberrechts (der brutkasten berichtete) steht nun nur noch eine Abstimmung im EU-Parlament dem Inkrafttreten der Richtlinie im Weg.

Als voraussichtliches Datum für die Abstimmung war bisher vage von „Ende März“ die Rede, zwischenzeitlich stand auch eine Vorverlegung des Termins zur Diskussion. Als voraussichtlicher Termin gilt nun aber der 26. oder 27. März, wie die EU-Abgeordnete Julia Reda (Piratenpartei) auf Twitter schreibt.


Die kritischen Punkte an der Reform des EU-Urheberrechts sind erstens das Leistungsschutzrecht (Artikel 11) und zweitens der Artikel 13, umgangssprachlich mit dem Begriff „Uploadfilter“ umschrieben. Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Websites wie Google an Verlage zahlen müssen, wenn sie deren Inhalte in sogenannten „Snippets“ verwenden. Der Artikel 13 wiederum sieht vor, dass Websites wie YouTube Inhalte schon beim Upload auf Verstöße gegen das Urheberrecht überprüfen müssen.

Die Befürworter des neuen Urheberrechts…

Die Befürworter des neuen Urheberrechts betonen, dass die Werke von Kreativen dadurch besser geschützt und sie für ihre Leistungen fair bezahlt werden. Der Verhandlungsführer des Themas im Europäischen Parlament, Axel Voss (CDU), veröffentlichte unter anderem ein Video, das auf die Vorteile der Reform verweist.


Dementsprechend fordern europaweit über 200 Verbände und Verwertungsgesellschaften die EU-Parlamentarier in einem offenen Brief auf, für die Reform zu stimmen. „Tragen Sie dazu bei, die kreative Vielfalt in Europa zu erhalten und ermöglichen Sie einen fairen Umgang zwischen Kreativen, Plattformen, Rechteinhabern und Nutzern“, heißt es zum Beispiel von der österreichischen Verwertungsgesellschaft AKM: „Dies ist eine historische Gelegenheit für ein faires und nachhaltiges Internet für alle.“

+++ Uploadfilter: (Unbefriedigende) Ausnahme für Startups +++

Neben der AKM haben sich in Österreich auch der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ), Literar Mechana, AustroMechana, Bildrecht, die heimischen Filmschaffenden und der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels (HVB) dem offenen Brief angeschlossen.

…und seine Kritiker

Von den Befürwortern heißt es auch, dass die Kreativen selbst „angemessen“ an dem Geld beteiligt werden, dass Unternehmen wie Google im Sinne des Artikel 11 an die Unternehmen zahlen. Allerdings sehen die Kreativen selbst die Sache differenzierter. Kritik kommt unter anderem vom Österreichischen Journalistenclub (ÖJC): ÖJC-Präsident Fred Turnheim fragt zum Beispiel, was unter einer „angemessenen“ Beteiligung zu verstehen sei: „Sind das ein Prozent, 20 Prozent oder 80 Prozent von den Einnahmen, die künftig Google & Co an die Verleger zahlen?“

+++ Protest gegen Uploadfilter: Wikipedia geht für einen Tag offline +++

Turnheim erwartet, dass Suchmaschinen wie Google das Problem für sich sehr einfach lösen werden: „Die Online-Suchmaschinen werden die europäischen Verlage einfach nicht mehr listen und damit auch nichts bezahlen, Europas Verleger und damit auch wir Journalistinnen und Journalisten werden keinen Cent aus dem Leistungsschutzrecht bekommen“, heißt es auf der Website des ÖJC.

Durch den Artikel 13 wiederum befürchtet Turnheim ebenso wie andere Kritiker, dass es zu einer weiteren Einengung des Internets kommen wird: Denn die Technologie, die heute zum Schutz des Urheberrechts eingesetzt wird, könne künftig auch zur Beschränkung der Meinungsfreiheit genutzt werden.

Europaweite Proteste

Inzwischen hat die Diskussion um das neue EU-Urheberrecht den Punkt erreicht, dass Menschen für ihre Überzeugung auf die Straße gehen: Für den Samstag vor der Abstimmung, also den 23. März, wurden europaweite Proteste angekündigt. Außerdem plant die Online-Enzyklopädie Wikipedia, die deutschsprachige Version aus Protest gegen die Uploadfilter für einen Tag offline zu nehmen.

Im Vorfeld der Europawahlen Ende Mai ist außerdem die Kampagne Pledge2019 entstanden: „Wir wählen nur Politiker, die gegen Artikel 13 stimmen“, heißt es von den Initiatoren. Nach aktuellem Stand (12. März) wurde die Petition von knapp fünf Millionen Menschen unterschrieben, 101 Politiker wurden damit überzeugt – das Ziel der Initiative ist, dass 150 EU-Politiker gegen Artikel 13 stimmen.

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Everleaf
© Everleaf - Christophe Vermeersch, Gründer Everleaf.

Vor etwas mehr als einem Jahr konnte Everleaf eine Finanzierungsrunde in sechsstelliger Höhe holen – brutkasten berichtete. Nun vermeldet man ebenfalls ein Investment im gleichen Umfang.

Everleaf: Umsatz fast verzehnfacht

Frisches Gemüse in der eigenen Wohnung ernten, ohne Garten und ohne grünen Daumen: Mit diesem Versprechen ist Everleaf mit der ersten Version seines vertikalen Indoor-Gartens auf den Markt gegangen. Beim Mai-Investment 2025 lautete das Ziel, den Umsatz im laufenden Jahr zu verzehnfachen. Dieses Ziel hat das Startup nach eigenen Angaben beinahe erreicht.

Die neuen Investoren beteiligen sich als Business Angels und bringen, neben dem Kapital, Netzwerk und operative Erfahrung mit, heißt es. Einer von ihnen habe im Silicon Valley selbst ein Unternehmen aufgebaut und erfolgreich verkauft. Namen der neuen Gesellschafter werden jedoch nicht genannt.

„Geld allein löst in unserer Phase wenig. Was uns wirklich weiterbringt, sind Leute, die den Weg vom Startup zum großen Unternehmen schon einmal gegangen sind und wissen, wo es dabei knirscht“, kommentiert Gründer Christophe Vermeersch die Finanzierungsrunde.

Kapital fließt in Ware

Ein Großteil der neuen Mittel soll nicht ins Marketing, sondern in die Ware selbst fließen. Für Everleaf sei genau das die zentrale Herausforderung im Consumer-Hardware-Geschäft: Produktion und Einkauf müssen Monate vorfinanziert werden, lange bevor ein einziger Garten verkauft ist. Je stärker das Unternehmen wächst, desto größer werde der Kapitalbedarf, der in Lager und Vorproduktion gebunden ist.

Klassische Einkaufsfinanzierungen von Banken würden in dieser Größenordnung noch nicht greifen. Genau hier setzt die neue Runde an: Sie soll das Working Capital stärken und damit die Basis für das geplante Wachstum schaffen. Everleaf hält sich außerdem die Option offen, künftig ein weiteres Double Equity zu beantragen, um diesen Bereich dauerhaft abzusichern, wie man mitteilt.

„Bei Hardware entscheidet nicht nur, wie gut du verkaufst, sondern ob du die Ware überhaupt durchgehend vorfinanzieren kannst, ohne dabei ‚Out of Stock‘ zu sein. Diese Hürde wird mit jedem Wachstumsschritt größer“, erklärt Vermeersch.

Everleaf mit In-House-Konzept

Everleaf entwickelt seine Produkte seit einem Jahr vollständig in-house und bringt dabei zunehmend neues Zubehör für den Everleaf-Garden auf den Markt. Mithilfe von 3D-Druck werden Ideen zunächst getestet, bevor bei erfolgreicher Nachfrage in skalierbare Produktion investiert wird. Das Unternehmen setzt dabei weiterhin auf ein kleines Team und KI-gestützte Prozesse. Mit dem neuen Kapital will Everleaf ab dem kommenden Jahr auch erstmals über den deutschsprachigen Raum hinausgehen.

„Uns war immer wichtig, erst zu zeigen, dass unser Produkt und unser Ansatz in DACH funktioniert, bevor wir in neue Märkte gehen“, sagt Vermeersch. „Inzwischen haben wir ein System gefunden, das funktioniert. Genau das wollen wir jetzt auf weitere Länder übertragen.“ Die Entscheidung, um welche Länder es sich dabei handelt, ist noch nicht final getroffen worden, doch stehen die nordischen ganz oben auf der Liste, wie der Gründer brutkasten mitteilt: „Das werden wir aber testen müssen“, sagt er. „Und dann wählen, wo wir das größte Potenzial sehen.“

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