12.03.2019

Reform des EU-Urheberrechts in der Zielgeraden

Das voraussichtliche Datum für die Abstimmung im Parlament steht fest, indes bringen sich Kritiker und Befürworter des neuen Urheberrechts in Position.
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Urheberrecht
(c) Fotolia/terovesalainen

Nach der Einigung zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Europäischem Rat zur umstrittenen Reform des EU-Urheberrechts (der brutkasten berichtete) steht nun nur noch eine Abstimmung im EU-Parlament dem Inkrafttreten der Richtlinie im Weg.

Als voraussichtliches Datum für die Abstimmung war bisher vage von „Ende März“ die Rede, zwischenzeitlich stand auch eine Vorverlegung des Termins zur Diskussion. Als voraussichtlicher Termin gilt nun aber der 26. oder 27. März, wie die EU-Abgeordnete Julia Reda (Piratenpartei) auf Twitter schreibt.


Die kritischen Punkte an der Reform des EU-Urheberrechts sind erstens das Leistungsschutzrecht (Artikel 11) und zweitens der Artikel 13, umgangssprachlich mit dem Begriff „Uploadfilter“ umschrieben. Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Websites wie Google an Verlage zahlen müssen, wenn sie deren Inhalte in sogenannten „Snippets“ verwenden. Der Artikel 13 wiederum sieht vor, dass Websites wie YouTube Inhalte schon beim Upload auf Verstöße gegen das Urheberrecht überprüfen müssen.

Die Befürworter des neuen Urheberrechts…

Die Befürworter des neuen Urheberrechts betonen, dass die Werke von Kreativen dadurch besser geschützt und sie für ihre Leistungen fair bezahlt werden. Der Verhandlungsführer des Themas im Europäischen Parlament, Axel Voss (CDU), veröffentlichte unter anderem ein Video, das auf die Vorteile der Reform verweist.


Dementsprechend fordern europaweit über 200 Verbände und Verwertungsgesellschaften die EU-Parlamentarier in einem offenen Brief auf, für die Reform zu stimmen. „Tragen Sie dazu bei, die kreative Vielfalt in Europa zu erhalten und ermöglichen Sie einen fairen Umgang zwischen Kreativen, Plattformen, Rechteinhabern und Nutzern“, heißt es zum Beispiel von der österreichischen Verwertungsgesellschaft AKM: „Dies ist eine historische Gelegenheit für ein faires und nachhaltiges Internet für alle.“

+++ Uploadfilter: (Unbefriedigende) Ausnahme für Startups +++

Neben der AKM haben sich in Österreich auch der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ), Literar Mechana, AustroMechana, Bildrecht, die heimischen Filmschaffenden und der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels (HVB) dem offenen Brief angeschlossen.

…und seine Kritiker

Von den Befürwortern heißt es auch, dass die Kreativen selbst „angemessen“ an dem Geld beteiligt werden, dass Unternehmen wie Google im Sinne des Artikel 11 an die Unternehmen zahlen. Allerdings sehen die Kreativen selbst die Sache differenzierter. Kritik kommt unter anderem vom Österreichischen Journalistenclub (ÖJC): ÖJC-Präsident Fred Turnheim fragt zum Beispiel, was unter einer „angemessenen“ Beteiligung zu verstehen sei: „Sind das ein Prozent, 20 Prozent oder 80 Prozent von den Einnahmen, die künftig Google & Co an die Verleger zahlen?“

+++ Protest gegen Uploadfilter: Wikipedia geht für einen Tag offline +++

Turnheim erwartet, dass Suchmaschinen wie Google das Problem für sich sehr einfach lösen werden: „Die Online-Suchmaschinen werden die europäischen Verlage einfach nicht mehr listen und damit auch nichts bezahlen, Europas Verleger und damit auch wir Journalistinnen und Journalisten werden keinen Cent aus dem Leistungsschutzrecht bekommen“, heißt es auf der Website des ÖJC.

Durch den Artikel 13 wiederum befürchtet Turnheim ebenso wie andere Kritiker, dass es zu einer weiteren Einengung des Internets kommen wird: Denn die Technologie, die heute zum Schutz des Urheberrechts eingesetzt wird, könne künftig auch zur Beschränkung der Meinungsfreiheit genutzt werden.

Europaweite Proteste

Inzwischen hat die Diskussion um das neue EU-Urheberrecht den Punkt erreicht, dass Menschen für ihre Überzeugung auf die Straße gehen: Für den Samstag vor der Abstimmung, also den 23. März, wurden europaweite Proteste angekündigt. Außerdem plant die Online-Enzyklopädie Wikipedia, die deutschsprachige Version aus Protest gegen die Uploadfilter für einen Tag offline zu nehmen.

Im Vorfeld der Europawahlen Ende Mai ist außerdem die Kampagne Pledge2019 entstanden: „Wir wählen nur Politiker, die gegen Artikel 13 stimmen“, heißt es von den Initiatoren. Nach aktuellem Stand (12. März) wurde die Petition von knapp fünf Millionen Menschen unterschrieben, 101 Politiker wurden damit überzeugt – das Ziel der Initiative ist, dass 150 EU-Politiker gegen Artikel 13 stimmen.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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