12.03.2019

Reform des EU-Urheberrechts in der Zielgeraden

Das voraussichtliche Datum für die Abstimmung im Parlament steht fest, indes bringen sich Kritiker und Befürworter des neuen Urheberrechts in Position.
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Urheberrecht
(c) Fotolia/terovesalainen

Nach der Einigung zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Europäischem Rat zur umstrittenen Reform des EU-Urheberrechts (der brutkasten berichtete) steht nun nur noch eine Abstimmung im EU-Parlament dem Inkrafttreten der Richtlinie im Weg.

Als voraussichtliches Datum für die Abstimmung war bisher vage von „Ende März“ die Rede, zwischenzeitlich stand auch eine Vorverlegung des Termins zur Diskussion. Als voraussichtlicher Termin gilt nun aber der 26. oder 27. März, wie die EU-Abgeordnete Julia Reda (Piratenpartei) auf Twitter schreibt.


Die kritischen Punkte an der Reform des EU-Urheberrechts sind erstens das Leistungsschutzrecht (Artikel 11) und zweitens der Artikel 13, umgangssprachlich mit dem Begriff „Uploadfilter“ umschrieben. Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Websites wie Google an Verlage zahlen müssen, wenn sie deren Inhalte in sogenannten „Snippets“ verwenden. Der Artikel 13 wiederum sieht vor, dass Websites wie YouTube Inhalte schon beim Upload auf Verstöße gegen das Urheberrecht überprüfen müssen.

Die Befürworter des neuen Urheberrechts…

Die Befürworter des neuen Urheberrechts betonen, dass die Werke von Kreativen dadurch besser geschützt und sie für ihre Leistungen fair bezahlt werden. Der Verhandlungsführer des Themas im Europäischen Parlament, Axel Voss (CDU), veröffentlichte unter anderem ein Video, das auf die Vorteile der Reform verweist.


Dementsprechend fordern europaweit über 200 Verbände und Verwertungsgesellschaften die EU-Parlamentarier in einem offenen Brief auf, für die Reform zu stimmen. „Tragen Sie dazu bei, die kreative Vielfalt in Europa zu erhalten und ermöglichen Sie einen fairen Umgang zwischen Kreativen, Plattformen, Rechteinhabern und Nutzern“, heißt es zum Beispiel von der österreichischen Verwertungsgesellschaft AKM: „Dies ist eine historische Gelegenheit für ein faires und nachhaltiges Internet für alle.“

+++ Uploadfilter: (Unbefriedigende) Ausnahme für Startups +++

Neben der AKM haben sich in Österreich auch der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ), Literar Mechana, AustroMechana, Bildrecht, die heimischen Filmschaffenden und der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels (HVB) dem offenen Brief angeschlossen.

…und seine Kritiker

Von den Befürwortern heißt es auch, dass die Kreativen selbst „angemessen“ an dem Geld beteiligt werden, dass Unternehmen wie Google im Sinne des Artikel 11 an die Unternehmen zahlen. Allerdings sehen die Kreativen selbst die Sache differenzierter. Kritik kommt unter anderem vom Österreichischen Journalistenclub (ÖJC): ÖJC-Präsident Fred Turnheim fragt zum Beispiel, was unter einer „angemessenen“ Beteiligung zu verstehen sei: „Sind das ein Prozent, 20 Prozent oder 80 Prozent von den Einnahmen, die künftig Google & Co an die Verleger zahlen?“

+++ Protest gegen Uploadfilter: Wikipedia geht für einen Tag offline +++

Turnheim erwartet, dass Suchmaschinen wie Google das Problem für sich sehr einfach lösen werden: „Die Online-Suchmaschinen werden die europäischen Verlage einfach nicht mehr listen und damit auch nichts bezahlen, Europas Verleger und damit auch wir Journalistinnen und Journalisten werden keinen Cent aus dem Leistungsschutzrecht bekommen“, heißt es auf der Website des ÖJC.

Durch den Artikel 13 wiederum befürchtet Turnheim ebenso wie andere Kritiker, dass es zu einer weiteren Einengung des Internets kommen wird: Denn die Technologie, die heute zum Schutz des Urheberrechts eingesetzt wird, könne künftig auch zur Beschränkung der Meinungsfreiheit genutzt werden.

Europaweite Proteste

Inzwischen hat die Diskussion um das neue EU-Urheberrecht den Punkt erreicht, dass Menschen für ihre Überzeugung auf die Straße gehen: Für den Samstag vor der Abstimmung, also den 23. März, wurden europaweite Proteste angekündigt. Außerdem plant die Online-Enzyklopädie Wikipedia, die deutschsprachige Version aus Protest gegen die Uploadfilter für einen Tag offline zu nehmen.

Im Vorfeld der Europawahlen Ende Mai ist außerdem die Kampagne Pledge2019 entstanden: „Wir wählen nur Politiker, die gegen Artikel 13 stimmen“, heißt es von den Initiatoren. Nach aktuellem Stand (12. März) wurde die Petition von knapp fünf Millionen Menschen unterschrieben, 101 Politiker wurden damit überzeugt – das Ziel der Initiative ist, dass 150 EU-Politiker gegen Artikel 13 stimmen.

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© Tom Jackson via Pexels

Erst vor wenigen Tagen berichtete brutkasten, dass die ÖBB Postbus beim Forum Alpbach einen autonomen Bus testen wird. Der Regelbetrieb mit bis zu 100 fahrerlosen Fahrzeugen ist hierzulande frühestens ab 2028 geplant. Was in Österreich also noch Zukunftsmusik ist, wird in Kalifornien gerade in einer ganz anderen Dimension Realität: Schwere autonome Lkw dürfen dort ab sofort auf öffentlichen Highways getestet werden.

Ein Heimspiel mit Verspätung

Die Situation hatte bislang etwas Paradoxes: Auf autonomes Fahren spezialisierte Firmen wie Aurora und Kodiak entwickeln ihre Technologie direkt im Silicon Valley, durften ihre schweren Trucks aber lange nicht auf kalifornischen Straßen erproben. Aurora wurde 2017 von drei Veteranen der Selbstfahr-Branche gegründet, unter anderem ehemals bei Tesla und beim Google-Ableger Waymo. Kodiak wiederum hat sich auf autonome Sattelschlepper spezialisiert.

Fahrzeuge ab 10.001 Pfund Gesamtmasse waren vom Testbetrieb ausgeschlossen. Mit neuen Regeln, die am 28. April beschlossen wurden, ist damit Schluss. Kodiak hat rund um seinen Firmensitz in Mountain View, mitten im Silicon Valley, bereits erste Fahrzeuge auf die Straße geschickt.

Von führerlosen Trucks kann trotzdem noch keine Rede sein. Die Genehmigungen gelten vorerst nur für Tests mit Sicherheitsfahrer:in am Steuer. Kalifornien will das Ganze stufenweise angehen: Auf begleitete Tests soll die fahrerlose Erprobung folgen, ein kommerzieller Einsatz ist frühestens danach denkbar.

Texas war schneller

Dass Aurora und Kodiak überhaupt schon so weit sind, liegt an Texas. Dort waren die regulatorischen Auflagen für autonomes Fahren von Anfang an niedriger, weshalb beide Unternehmen ihr operatives Geschäft zunächst dort entwickelten.

Aurora fährt seit 2025 kommerziell und fahrerlos zwischen mehreren texanischen Städten, Kodiak startete im wenig befahrenen Permian Basin und ist mittlerweile ebenfalls auf öffentlichen Highways unterwegs. Die kalifornische Zulassung erlaubt es nun vor allem Kodiak, seine Systeme erstmals auch im eigenen Heimmarkt unter anderen Verkehrsbedingungen weiterzuentwickeln.

Gewerkschaft sieht Jobs in Gefahr

Weniger Begeisterung für die neuen Regeln gibt es bei den Lkw-Fahrer:innen selbst. Die Gewerkschaft Teamsters California hat das für die Zulassung zuständige DMV (Department of Motor Vehicles) verklagt und will die Zulassung wieder kippen. Ihr Vorwurf: Die Behörde habe mögliche Sicherheitsrisiken für andere Verkehrsteilnehmer:innen nicht ausreichend untersucht.

Die Unternehmen argumentieren umgekehrt mit mehr Effizienz und langfristig höherer Sicherheit. Am Ende steht die Frage, wer die amerikanische Logistik von morgen kontrolliert und was das für Fahrerjobs und die Milliarden bedeutet, die bereits in die Technologie geflossen sind.

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