07.10.2022

EU-Taxonomie: Österreich klagt EU wegen „grüner Atomkraft“

Die EU-Taxonomie sieht vor, dass Investitionen in Atomkraft künftig als "nachhaltig" gelten. Nun legt Österreich beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die umstrittene Verordnung ein.
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BMK/Cajetan Perwein

Bereits zum Jahreswechsel stellte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler eine Klage gegen die umstrittene EU-Taxonomie-Verordnung in Aussicht. Stein des Anstoßes: Geht es nach den Plänen der EU-Kommission sollen Investitionen in Atomkraft und Gas künftig unter bestimmten Vorraussetzungen als nachhaltig gelten.

Wie die Tageszeitung Kurier nun berichtet, hat Österreich am Freitag Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht, um gegen die EU-Taxonomie-Verordnung vorzugehen. Am Montag wäre eine entsprechende Frist für die Klage abgelaufen. Zudem will sich auch Luxemburg der Klage anschließen.

Die österreichische Argumentationslinie

Im Zuge der Klage beruft sich Österreich auf ein Gutachten von internationalen Expert:innen, wonach Atomkraft nicht nachhaltig sei. Zudem habe die EU-Kommission nicht die Ermächtigung, solch weitreichenden politischen Entscheidungen zu treffen. Auch etwaige Verfahrensfehler werden eingebracht. So hätten die EU-Staaten zu wenig Zeit gehabt, darüber zu beraten.

Kurzer Rückblick: Nur wenige Stunden vor dem Jahreswechsel hat die Europäische Kommission am Silvesterabend 2021/2022 an die EU-Mitgliedsstaaten einen vertraulichen Entwurf eines Rechtsaktes verschickt. Bis zum 12. Jänner hatten die EU-Staaten Zeit auf die komplexe Materie zu antworten. Bereits damals kritisierten zahlreiche Klimaschutz-Organisationen die kurze Konsultationszeit. Klimaschutzministerin Gewessler sprach Anfang Jänner auch von einer „Nacht und Nebelaktion“.

Kann die EU-Taxonomie noch gekippt werden?

Ob Österreich mit dieser Argumentation vor dem EuGH durchkommen wird, ist laut Expert:innen jedoch fraglich. Fest steht allerdings: Wenn im Zuge des EU-Gesetzgebungsverfahrens 20 der 27 EU-Staaten mit mindestens 65 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung dagegen stimmen, ließe sich das geplante Inkrafttreten noch verhindern. Dies gilt allerdings aus derzeitiger Sicht als unrealistisch. Am Montag möchte Klimaschutzministerin Gewessler jedenfalls im Zuge einer Pressekonferenz über die weiteren Schritte informieren.


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Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz
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Schon seit mehr als einem Jahr ist Reploid nun an der Wiener Börse (und plant bereits den Wechsel in den prime market, wie brutkasten berichtete). Eine große Aktienemission gab es bislang aber nicht. Stattdessen nutzte das Welser Insektenzucht-Scaleup auch nach dem Listing andere Finanzierungsformen, wie eine umsatzbasierte Finanzierung, Crowdinvesting und einen großen Wachstumskredit.

Darlehen werden 2027 verpflichtend in Aktien umgewandelt

Nun kündigte Reploid in einer verpflichtenden Meldung an, bis 31. 12. bis zu 30 Millionen Euro aufnehmen zu wollen und macht dies abermals nicht via Aktienemission, aber mit einem Instrument, das dieser schon recht nahe kommt: Das Scaleup emittiert eine Wandelschuldverschreibung. Dabei wird das nun aufgenommene Kapital verpflichtend zwischen 15. August und 9. September 2027 in Aktien umgewandelt.

Das passiert zum dann aktuellen Aktienkurs bzw. zu einem Durchschnittskurs, allerdings mit einem Discount von 20 Prozent. Bis dahin bekommen die Zeichner:innen auf das formell unbesicherte und nachrangige Darlehen zudem einen Zinssatz von 2,5 Prozent p.a.. Das Angebot richtet sich allerdings nur an einen geschlossenen Kreis. Die Mindestzeichnungssumme beträgt 100.000 Euro.

Vorteile im Vergleich zu Aktienemission

Die Vorteile für Reploid bei dieser Vorgehensweise liegen indessen auf der Hand. Erstens ist die Wandelschuldverschreibung, im geschlossenen Kreis platziert, regulatorisch deutlich einfacher handzuhaben als eine Aktienemission. So muss etwa kein öffentlicher Prospekt erstellt werden und es gibt keinen aufwändigen Zulassungsprozess. Zweitens hat das Scaleup die Chance, die Unternehmensbewertung bis zur Wandlung so weit zu steigern, dass das aufgenommene Kapital vergleichsweise günstiger wird.

Zweiteres könnte wiederum durch die erfolgreiche Aufnahme des Kapitals als Erfolgsmeldung begünstigt werden. Generell muss sich Reploid nach wie vor beweisen: Der zuletzt veröffentlichte Jahresabschluss 2025 weist zwar an der Oberfläche beachtliche Gewinne aus, bei genauerer Betrachtung zeigt sich aber eine durchaus komplexe Situation, wie brutkasten analysierte.

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