07.10.2022

EU-Taxonomie: Österreich klagt EU wegen „grüner Atomkraft“

Die EU-Taxonomie sieht vor, dass Investitionen in Atomkraft künftig als "nachhaltig" gelten. Nun legt Österreich beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die umstrittene Verordnung ein.
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BMK/Cajetan Perwein

Bereits zum Jahreswechsel stellte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler eine Klage gegen die umstrittene EU-Taxonomie-Verordnung in Aussicht. Stein des Anstoßes: Geht es nach den Plänen der EU-Kommission sollen Investitionen in Atomkraft und Gas künftig unter bestimmten Vorraussetzungen als nachhaltig gelten.

Wie die Tageszeitung Kurier nun berichtet, hat Österreich am Freitag Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht, um gegen die EU-Taxonomie-Verordnung vorzugehen. Am Montag wäre eine entsprechende Frist für die Klage abgelaufen. Zudem will sich auch Luxemburg der Klage anschließen.

Die österreichische Argumentationslinie

Im Zuge der Klage beruft sich Österreich auf ein Gutachten von internationalen Expert:innen, wonach Atomkraft nicht nachhaltig sei. Zudem habe die EU-Kommission nicht die Ermächtigung, solch weitreichenden politischen Entscheidungen zu treffen. Auch etwaige Verfahrensfehler werden eingebracht. So hätten die EU-Staaten zu wenig Zeit gehabt, darüber zu beraten.

Kurzer Rückblick: Nur wenige Stunden vor dem Jahreswechsel hat die Europäische Kommission am Silvesterabend 2021/2022 an die EU-Mitgliedsstaaten einen vertraulichen Entwurf eines Rechtsaktes verschickt. Bis zum 12. Jänner hatten die EU-Staaten Zeit auf die komplexe Materie zu antworten. Bereits damals kritisierten zahlreiche Klimaschutz-Organisationen die kurze Konsultationszeit. Klimaschutzministerin Gewessler sprach Anfang Jänner auch von einer „Nacht und Nebelaktion“.

Kann die EU-Taxonomie noch gekippt werden?

Ob Österreich mit dieser Argumentation vor dem EuGH durchkommen wird, ist laut Expert:innen jedoch fraglich. Fest steht allerdings: Wenn im Zuge des EU-Gesetzgebungsverfahrens 20 der 27 EU-Staaten mit mindestens 65 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung dagegen stimmen, ließe sich das geplante Inkrafttreten noch verhindern. Dies gilt allerdings aus derzeitiger Sicht als unrealistisch. Am Montag möchte Klimaschutzministerin Gewessler jedenfalls im Zuge einer Pressekonferenz über die weiteren Schritte informieren.


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Pröll, Länderbericht, Digital
© BKA/Regina Aigner - Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll.

„Nicht der Markt entscheidet über unseren Zugang zu Spitzen-KI, sondern die Erwägungen einer fremden Regierung“, zeigt sich Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll in seinem jüngsten LinkedIn-Posting unzufrieden. Er nimmt dabei auf Beschränkungen der USA gegenüber den KI-Riesen OpenAI und Anthropic Bezug, denen verwehrt wurde, ihre neuesten KI-Modelle auch im Ausland zur Verfügung zu stellen.

Anthropic nach Europa holen

Pröll wendet sich daraufhin mit einer augenscheinlich simplen Lösung an EU-Kommissarin Henna Virkkunen: Anthropic nach Europa holen. „Europa soll prüfen, ob es Anthropic strategisch an sich binden kann – über Ansiedlung und Beteiligung, abgesichert durch Rechtssicherheit, Marktzugang und Kapital, getragen von einer europäischen Werteordnung, die zu diesem Unternehmen passt“, heißt es im Posting konkret.

Eigene Forschung zu stärken und zugleich globale Spitzentechnologie anzuziehen, sei laut Pröll kein Widerspruch. Gegenüber der APA wurden am Sonntag von einem Pressesprecher Prölls die Ziele der Aktion formuliert: Den Standort stärken und digital souveräner werden.

„Wenn ein Brief aus Washington reicht, um die beste KI der Welt abzuschalten“

Anlass für den Vorschlag, Anthropic nach Europa zu holen, war die Sperre von Claude Fable 5, einem der leistungsfähigsten KI-Modelle, für alle Nicht-US-Bürger weltweit. Am 12. Juni erließ das US-Handelsministerium (unter der Trump-Administration) eine weitreichende Exportkontrollrichtlinie. Als Grund wurde explizit die nationale Sicherheit angeführt.

„Man muss kein Technikexperte sein, um zu erkennen, was hier passiert ist: Eine einzige Regierung hat entschieden, wer auf eine Spitzentechnologie zugreifen darf und wer nicht. Kein Vertrag, keine europäische Mitsprache, keine Vorwarnung. Ein Brief – und der Stecker war gezogen“, hielt Pröll zu dieser Zeit in einem anderen LinkedIn-Posting fest. „Es geht nicht um Abschottung und nicht um Misstrauen gegenüber Partnern. Die transatlantische Zusammenarbeit ist und bleibt wertvoll. Aber Partnerschaft auf Augenhöhe setzt voraus, dass man selbst handlungsfähig ist – und nicht von einer einzigen Entscheidung kalt erwischt werden kann“, ergänzt der Staatssekretär.

Constitutional AI

Anthropic gilt neben OpenAI und Google als einer der wichtigsten und einflussreichsten Akteure in der globalen KI-Branche. Anthropic betont in seiner Kommunikation Sicherheit als zentralen Wert und hat eine eigene Verfassung (Constitutional AI), die bei jeder Antwort der KI berücksichtigt wird. Pröll sieht Anthropic in dieser Hinsicht getragen von einer europäischen Wertehaltung und erachtet das Unternehmen daher als idealen strategischen Partner für den digitalen Standort Europa.

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